Häufige Fragen

Die BürgerwerkeBürgerstromBürgerÖkogasService für Kund:innen
Haben Sie Fragen zu den Bürgerwerken?

Bei den Bürgerwerken haben sich mehr als 50.000 Menschen in über 125 Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland zusammengetan, um die Energiewende voranzubringen. Als unabhängiger Ökostrom-Versorger liefern wir deutschlandweit Bürgerstrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft und nachhaltiges BürgerÖkogas. Unser Ziel: eine erneuerbare, regionale und selbstbestimmte Energieversorgung in Bürgerhand.

In Zeiten, in denen viele Menschen hilflos zusehen, wie die Klimakrise immer weiter voranschreitet, bietet das Konzept der Bürgerwerke die Möglichkeit, selbst wirksam zu werden.

Denn jede Person kann über die Bürgerwerke nicht nur ganz einfach 100 % Ökostrom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie BürgerÖkogas beziehen, sondern fördert mit dem eigenen Energieverbrauch auch nachweisbar die jeweilige Energiegenossenschaft in der eigenen Region, welche diese Einnahmen in die Umsetzung der Energiewende investiert. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nur durch den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen ein echter Beitrag für die Energiewende entsteht. Dieser regionale Bezug macht für Bürgerwerke-Kund:innen greifbar, wohin das eigene Geld fließt und wie es für die Energiewende Wirkung erzielt.

Wer noch mehr bewegen will, kann Mitglied in einer Bürgerwerke-Genossenschaft in der Nähe werden. Dadurch schließt sich der Kreis: Der eigene Strom stammt nicht mehr von irgendeinem Anbieter, sondern von der Genossenschaft, in der Menschen selbst Mitglied sind und die Energiewende aktiv voranbringen.

Durch den Bezug von Bürgerstrom und BürgerÖkogas tragen Sie konkret zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bei. Ein fester Teil Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen fließt an die Energiegenossenschaften der Bürgerwerke-Gemeinschaft, sodass die Wertschöpfung aus Ihrem Energieverbrauch bei den Aktiven der Bürger-Energiewende verbleibt – bei Bürgerstrom 0,5 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde, bei BürgerÖkogas 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Das Geld fließt somit zurück in die Region und nicht an anonyme Energiekonzerne, die dieses Geld unter Umständen in den weiteren Ausbau fossiler Energien investieren.

Unsere Energiegenossenschaften hingegen investieren die Gelder in den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nur durch den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein echter Beitrag für die Energiewende entsteht. Die von den Bürgerwerken geleisteten garantierten Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte werden uns regelmäßig von den Gütesiegeln des TÜV Nord und des Grüner Strom-Labels bestätigt.

Schlussendlich wirken Sie als Kund:in an der dezentralen Energiewende mit. Das bedeutet, dass Bürger:innen zunehmend selbst zu Erzeuger:innen ihrer eigenen Energie werden und sich dadurch selbst mit Ökostrom und Ökogas versorgen können. Und Sie können ganz einfach mitmachen: Dies geht neben dem Bezug von Bürgerstrom und BürgerÖkogas auch über eine Mitgliedschaft bei einer unserer Energiegenossenschaften. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Überblick über unsere Mitgliedsgenossenschaften sowie die Kontaktdaten der Kolleg:innen vor Ort.

Wir freuen uns über dein Interesse an einer Mitarbeit bei den Bürgerwerken und dass du die Energiewende in Bürgerhand aktiv mitgestalten möchtest!

Auf unserer Jobs-Seite findest du alle aktuell ausgeschriebenen Stellen und kannst dich über unser Bewerbungsportal außerdem initiativ bewerben

Die Bürgerwerke sind eine Dachgenossenschaft für lokale Energiegenossenschaften. Somit können bei der Bürgerwerke eG nur juristische Personen in Form von Energiegenossenschaften, jedoch keine Privatpersonen, Mitglied werden.

Als Privatperson können Sie sich gerne direkt vor Ort einbringen und Mitglied bei einer unserer regionalen Mitgliedsgenossenschaften werden. Der Mindestanteil einer Mitgliedschaft liegt in vielen Fällen bei 100 €, kann aber je nach Energiegenossenschaft variieren. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt bei einer Genossenschaft Ihrer Wahl die Beteiligungsmöglichkeiten zu erfragen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bürgerwerke-Mitgliedsgenossenschaften und können nach einer Genossenschaft in Ihrer Nähe suchen und Kontakt aufnehmen.

Wenn Sie in einer Energiegenossenschaft aktiv sind und sich für eine Mitgliedschaft bei den Bürgerwerken interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.

Die Bürgerwerke ermöglichen Ihnen, die Treibhausgasquote für Ihr Elektrofahrzeug (THG-Quote) über unsere Gemeinschaft zu vermarkten und gleichzeitig lokale Energiegenossenschaften beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern.

Wenn Sie den THG-Handel über die Bürgerwerke nutzen, profitieren Sie somit finanziell und stärken zusätzlich die Energiewende! Sie bestimmen, wie Ihre Prämie aufgeteilt wird: Sie können selbst wählen, wie viel Sie den Bürgerwerken-Genossenschaften zukommen lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zu Bürgerstrom?

Erneuerbare Energien sind – im Gegensatz zu den fossilen Energien – nicht erschöpfbar und können somit auch nicht knapp werden. So steht Energie aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft prinzipiell unbegrenzt zur Verfügung. Richtig ist aber auch, dass die zur Verfügung stehende Energie aus Wind und Sonne schwankt, also mal mehr und mal weniger vorhanden ist.

Doch auch an Tagen, an denen die Sonne nicht scheint oder Windstille herrscht, versorgen wir unsere Kund:innen selbstverständlich zuverlässig mit Bürgerstrom. Denn neben Sonne und Wind stammt Bürgerstrom auch aus Wasserkraftwerken. Von dort können wir bei Bedarf jederzeit zusätzliche Strommengen für die Versorgung unserer Kund:innen abrufen.

Der Strom der Bürgerwerke kommt zu 100 % aus den erneuerbaren Energiequellen Sonne, Wind und Wasser. Das Besondere: Der Strom aus Sonne und Wind stammt aus regionalen Anlagen in Bürgerhand, die unsere Mitgliedsgenossenschaften betreiben.

Lernen Sie hier, woher Bürgerstrom kommt.

Bisher bieten die Bürgerwerke keine variablen Stromtarife an. Dies wird sich allerdings ändern. Denn mit dem Beschluss des Energiewirtschaftsgesetzes ist klar: Dynamische Tarife werden spätestens ab 2025 fester Bestandteil des Angebots aller Energieversorger.

Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die eine stärkere Nutzung von Sonnen- und Windenergie vorantreiben und den Verbraucher:innen mehr Transparenz über ihren Stromverbrauch geben soll. Bisher legten die meisten unserer Stromkund:innen Wert auf unsere verlässlichen Tarife mit entsprechender Preisgarantie, doch seit kurzem steigt auch bei uns die Nachfrage nach variablen Tarifen.

Daher arbeiten wir bereits jetzt an den nötigen Rahmenbedingungen zur Einführung und werden Sie sehr gerne auf unserer Internetseite und in unserem Rundbrief informieren, wenn die entsprechenden Tarife verfügbar sind.

Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.

Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.

Die Bürgerwerke liefern deutschlandweit Energie an Privat- und Gewerbekund:innen.

Sie finden hier Informationen zu Bürgerstrom und hier zu BürgerÖkogas.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Großverbraucher:in einen Verbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom oder 50.000 kWh Gas haben oder es sich um einen RLM-Zähler (RLM = registrierende Leistungsmessung mit stündlicher Ablesung) handelt, kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de.

Sie können Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken jederzeit vornehmen und Ihre Zählernummer per E-Mail nachreichen. Dazu können Sie gerne auf die Bestätigungsmail antworten, die Ihnen nach Ihrem Wechsel automatisch zugesandt wird.

Wichtig: Wir können die Versorgung Ihres Zählers durch die Bürgerwerke beim örtlichen Netzbetreiber erst anmelden, wenn uns die Zählernummer vorliegt.

Wenn Sie eine Solaranlage betreiben, versorgen die Bürgerwerke Sie gerne mit der benötigten Menge an Reststrom aus dem Netz.

Das gilt auch, wenn Sie die Anlage im Eigenverbrauch mit einem Zweirichtungszähler betreiben. Denn die Einspeisung oder der Eigenverbrauch von Strom aus einer Solaranlage auf dem eigenen Dach ist von dem Strombezug über die Bürgerwerke unabhängig. An den Vertragsbedingungen mit Ihrem Netzbetreiber für die Einspeisung ändert sich durch die Wahl Ihres Stromversorgers nichts.

Bei einem Wechsel zu den Bürgerwerken kommen keine Kosten auf Sie zu, unser Wechselservice ist komplett kostenfrei.

Den Grundpreis pro Monat und den Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde für Ihren Wohnort können Sie online im Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. für BürgerÖkogas berechnen.

Die Bürgerwerke geben nur die tatsächlich für die Belieferung der jeweiligen Kund:innen anfallenden Kosten weiter. Da Netzentgelte regional durch die örtlichen Netzbetreiber festgelegt werden und in jedem Netzgebiet unterschiedlich sein können, unterscheidet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für Bürgerstrom sowie BürgerÖkogas von Region zu Region.

Gerne versorgen wir Sie an Ihrem neuen Wohnort mit Bürgerenergie! Die Beauftragung geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. BürgerÖkogas.

  1. Geben Sie die Postleitzahl Ihres neuen Wohnortes und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.
  2. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen alle Tarifdetails angezeigt.
  3. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie direkt Ihre Versorgung zum Einzugstermin beauftragen. Klicken Sie dazu auf den Button "online wechseln/anmelden" und wählen die Option "Einzug" aus.
  4. Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Wir kümmern uns daraufhin um die Anmeldung Ihrer Lieferstelle bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Sobald uns die Rückmeldung des Netzbetreibers vorliegt, bestätigen wir Ihnen den verbindlichen Liefertermin nochmals schriftlich.

Übrigens: Wir können die Anmeldung Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung rückwirkend, bis zu sechs Wochen nach Ihrem Einzugstermin, vornehmen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung ist Energie von Anfang an in Ihrer neuen Wohnung verfügbar und kann genutzt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, die Stromversorgung Ihrer alten Wohnung selbstständig abzumelden und den Endzählerstand an Ihren bisherigen Versorger zu übermitteln.

Die Bürgerwerke versorgen Stromzähler mit einem Standardlastprofil (SLP) zuverlässig zu einem fairen, gesicherten Preis mit Erneuerbaren Energien, wenn der Zähler einen Jahresverbrauch von maximal 100.000 Kilowattstunden hat.

Sie können Ihre Konditionen in unserem Tarifrechner berechnen und auch direkt online wechseln. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und versorgen Ihr Gewerbe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % erneuerbarem Bürgerstrom. Weitere Informationen finden Sie hier.

Achtung: Die Anmeldung eines leistungsmessenden Zählers (RLM-Zähler) ist online nicht möglich, da die Konditionen hier individuell kalkuliert werden. Wenn Sie einen RLM-Stromzähler haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an geschaeftskunden@buergerwerke.de bei uns.

Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell Verträge bei den Bürgerwerken abschließen können, finden Sie stets in unseren Tarifrechnern für Bürgerstrom beziehungsweise BürgerÖkogas.

Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen und das Klima zu schützen.

Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.

Wenn Sie Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken beauftragen, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.

Um den Wechsel zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer.

Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Endabrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.

Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet hat. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.

Unsere Bürgerstrom- und BürgerÖkogas-Preise werden anhand der tatsächlichen Kosten kalkuliert, die in einem Netzgebiet für die Versorgung der Lieferstelle anfallen. Aus diesem Grund würde eine spezielle Vergünstigung für E-Auto-Nutzer:innen die Solidargemeinschaft der Bürgerwerke-Kund:innen finanziell belasten, die auch aus Menschen besteht, die gänzlich auf ein Auto verzichten.

Da ein solches Vorgehen für uns nicht gut zu den Fairness-Prinzipien der Bürgerwerke-Gemeinschaft passt, haben wir uns dafür entschieden, keine speziellen Rabatte für E-Auto-Fahrer:innen anzubieten.

Stattdessen versuchen wir, E-Mobilist:innen auf anderem Wege zu unterstützen: Zu Hause mit der vergünstigten Wallbox für Mitglieder einer Bürgerwerke-Genossenschaft. Unterwegs mit unserem BürgerLadenetz. Durch die Vermarktung der THG-Quote für Menschen mit einem E-Fahrzeug. Außerdem durch E-Carshing in unserem Partnernetzwerk, der Vianova eG. Die Bürgerwerke sind Gründungsmitglied der Vianova eG und zahlreiche unserer Mitgliedsgenossenschaften betreiben E-Carsharing über dieses Netzwerk.

In der Regel können Sie Ihren Energieversorger als Mieter:in frei wählen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Stromkosten in Ihrer Miete enthalten sind. In diesem Fall freuen wir uns, wenn Sie Ihre:n Vermieter:in auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen und vorschlagen, durch einen Wechsel zu Bürgerenergie die Energiewende in Bürgerhand zu unterstützen.

An der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung durch einen Wechsel zu den Bürgerwerken ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor.

Darüber hinaus ist die Versorgungssicherheit auch gesetzlich garantiert. Das bedeutet, dass auch während des Wechselprozesses die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen wird.

Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu den Bürgerwerken geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. BürgerÖkogas.

  1. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.
  2. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen alle Details des Tarifs angezeigt, der an Ihrem Wohnort gültig ist.
  3. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie den Wechsel direkt beauftragen. Klicken Sie dazu auf den Button "online wechseln/anmelden" und wählen die Option "Anbieterwechsel" aus. Sie benötigen dazu neben Ihren persönlichen Daten lediglich Ihre Zählernummer. Diese finden Sie beispielsweise in einer Rechnung Ihres bisherigen Versorgers.
  4. Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, übernehmen wir kostenlos die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und leiten den Wechselprozess zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Wege.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.

Falls Sie während des Wechselvorgangs Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder auch telefonisch unter 06221 35700-64 (Mo-Fr, 8:30-17:30 Uhr).

Sie können bei den Bürgerwerken jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns dann um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % erneuerbarem Bürgerstrom bzw. mit BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald es von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.

Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie somit schon jetzt ein Zeichen setzen und Ihren Wechsel zu einem echten Ökostromanbieter vollziehen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen dürfen.

Die Bürgerwerke bieten deutschlandweit Heizstrom-Tarife, auch Wärmestrom-Tarife genannt, an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Nutzung dieser Tarifen ist, dass der für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung benötigte Strom über einen separaten Zähler getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen wird.

Sollten Sie sich bezüglich der erforderlichen Angaben oder Voraussetzungen unsicher sein, wenden Sie sich gerne an kundendialog@buergerwerke.de.

Haben Sie Fragen zu BürgerÖkogas?

Mit BürgerÖkogas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit einem Förderbeitrag in Höhe von 0,3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde das Engagement von Bürger:innen für die Energiewende. Unsere Energiegenossenschaften nutzen Ihren Förderbeitrag, um bundesweit in ihrer jeweiligen Region neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu entwickeln und die Energiewende in Bürgerhand voranzubringen.

BürgerÖkogas besteht wahlweise zu 5, 10 oder 100% aus Biogas. Ein Teil unseres Biogases wird aus organischen Abfällen gewonnen, die bei der Verarbeitung von Zuckerrüben anfallen. Unser langjähriger Partner, die Zuckerrübenfabrik Anklam in Mecklenburg-Vorpommern, nutzt dafür Reststoffe von regionalen Zuckerrüben. Um den Bedarf unserer Kund:innen zu decken, haben wir 2023 mit der Landwärme GmbH aus Bayern einen weiteren zuverlässigen Partner für die Biogas-Lieferungen gefunden.

Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen und das Klima zu schützen.

Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.

Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.

Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.

Die Bürgerwerke liefern deutschlandweit Energie an Privat- und Gewerbekund:innen.

Sie finden hier Informationen zu Bürgerstrom und hier zu BürgerÖkogas.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Großverbraucher:in einen Verbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom oder 50.000 kWh Gas haben oder es sich um einen RLM-Zähler (RLM = registrierende Leistungsmessung mit stündlicher Ablesung) handelt, kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de.

An der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung durch einen Wechsel zu den Bürgerwerken ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor.

Darüber hinaus ist die Versorgungssicherheit auch gesetzlich garantiert. Das bedeutet, dass auch während des Wechselprozesses die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen wird.

Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu den Bürgerwerken geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. BürgerÖkogas.

  1. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.
  2. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen alle Details des Tarifs angezeigt, der an Ihrem Wohnort gültig ist.
  3. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie den Wechsel direkt beauftragen. Klicken Sie dazu auf den Button "online wechseln/anmelden" und wählen die Option "Anbieterwechsel" aus. Sie benötigen dazu neben Ihren persönlichen Daten lediglich Ihre Zählernummer. Diese finden Sie beispielsweise in einer Rechnung Ihres bisherigen Versorgers.
  4. Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, übernehmen wir kostenlos die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und leiten den Wechselprozess zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Wege.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.

Falls Sie während des Wechselvorgangs Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder auch telefonisch unter 06221 35700-64 (Mo-Fr, 8:30-17:30 Uhr).

Die Bürgerwerke geben nur die tatsächlich für die Belieferung der jeweiligen Kund:innen anfallenden Kosten weiter. Da Netzentgelte regional durch die örtlichen Netzbetreiber festgelegt werden und in jedem Netzgebiet unterschiedlich sein können, unterscheidet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für Bürgerstrom sowie BürgerÖkogas von Region zu Region.

Gerne versorgen wir Sie an Ihrem neuen Wohnort mit Bürgerenergie! Die Beauftragung geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. BürgerÖkogas.

  1. Geben Sie die Postleitzahl Ihres neuen Wohnortes und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an.
  2. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen alle Tarifdetails angezeigt.
  3. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie direkt Ihre Versorgung zum Einzugstermin beauftragen. Klicken Sie dazu auf den Button "online wechseln/anmelden" und wählen die Option "Einzug" aus.
  4. Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Wir kümmern uns daraufhin um die Anmeldung Ihrer Lieferstelle bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Sobald uns die Rückmeldung des Netzbetreibers vorliegt, bestätigen wir Ihnen den verbindlichen Liefertermin nochmals schriftlich.

Übrigens: Wir können die Anmeldung Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung rückwirkend, bis zu sechs Wochen nach Ihrem Einzugstermin, vornehmen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung ist Energie von Anfang an in Ihrer neuen Wohnung verfügbar und kann genutzt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, die Stromversorgung Ihrer alten Wohnung selbstständig abzumelden und den Endzählerstand an Ihren bisherigen Versorger zu übermitteln.

Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell Verträge bei den Bürgerwerken abschließen können, finden Sie stets in unseren Tarifrechnern für Bürgerstrom beziehungsweise BürgerÖkogas.

Ökogas bezeichnet ein Produkt, das vollständig oder anteilig aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Die Bürgerwerke bieten Ökogas mit wahlweise 5, 10 oder 100 % Biogas-Anteil an.

Die Bürgerwerke verfolgen das Ziel einer von Bürger:innen getragenen, erneuerbaren Energieversorgung. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende. Erneuerbares Gas wird hierfür in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen – unter anderem zur saisonalen Speicherung Erneuerbarer Energien.

Bisher gibt es kaum genossenschaftliche Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas. Wichtigste Grundlage für die Errichtung von bürgereigenen Erzeugungsanlagen ist wie beim Strom die direkte Absatzmöglichkeit an Endverbraucher:innen. Da viele Menschen von den Bürgerwerken nicht nur Ökostrom, sondern auch Ökogas beziehen möchten, schaffen wir mit dem Angebot von BürgerÖkogas die Grundlage für die zukünftige Errichtung eigener Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas.

Zusätzlich fließen 0,3 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unsere Mitgliedsgenossenschaften. Wer sich für BürgerÖkogas entscheidet, bringt somit automatisch die Energiewende voran.

Wenn Sie Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken beauftragen, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.

Um den Wechsel zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer.

Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Endabrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.

Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet hat. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.

Sie können Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken jederzeit vornehmen und Ihre Zählernummer per E-Mail nachreichen. Dazu können Sie gerne auf die Bestätigungsmail antworten, die Ihnen nach Ihrem Wechsel automatisch zugesandt wird.

Wichtig: Wir können die Versorgung Ihres Zählers durch die Bürgerwerke beim örtlichen Netzbetreiber erst anmelden, wenn uns die Zählernummer vorliegt.

Bei einem Wechsel zu den Bürgerwerken kommen keine Kosten auf Sie zu, unser Wechselservice ist komplett kostenfrei.

Den Grundpreis pro Monat und den Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde für Ihren Wohnort können Sie online im Tarifrechner für Bürgerstrom bzw. für BürgerÖkogas berechnen.

Wir versorgen Gaszähler zuverlässig zu einem fairen, gesicherten Preis mit BürgerÖkogas, wenn der Zähler einen Jahresverbrauch von maximal 50.000 Kilowattstunden hat.

Sie können Ihre Konditionen in unserem Tarifrechner berechnen und auch direkt online wechseln. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und versorgen Ihr Gewerbe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Ökogas.

Sie können bei den Bürgerwerken jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns dann um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % erneuerbarem Bürgerstrom bzw. mit BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald es von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.

Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie somit schon jetzt ein Zeichen setzen und Ihren Wechsel zu einem echten Ökostromanbieter vollziehen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen dürfen.

Haben Sie Fragen zu unserem Service?

Um Ihren Strom- oder Gaszähler kümmert sich weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber vor Ort. Das ist meistens Ihr örtlicher Netzbetreiber.

Der Betreiber übernimmt in der Regel sowohl die Wartung als auch das Ablesen des Zählers. In machen Fällen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, den Zählerstand selbst abzulesen und an den Netzbetreiber zu übermitteln. Der Netzbetreiber leitet den Zählerstand anschließend an uns als Ihren Energieversorger weiter.

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber vor Ort, da dieser unabhängig von der Wahl Ihres Energieversorgers für die Instandhaltung des Netzes zuständig ist.

Hier finden Sie eine Übersicht der Stromnetzbetreiber und können Stromausfälle melden.

Einmal jährlich erhalten Sie automatisch eine Abrechnung über Ihren Energieverbrauch von uns als Ihrem Energieversorger. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Ableseturnus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Hier finden Sie eine Erläuterung zum Unterschied zwischen Energieversorger und Netzbetreiber.

Ihr Netzbetreiber liest jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt Ihren Zähler ab oder schickt Ihnen eine Aufforderung (Ablesekarte), damit Sie die Ablesung selbst vornehmen. Die erfassten Daten übermittelt der Netzbetreiber dann an die Bürgerwerke. Anschließend erstellen wir Ihre Jahresabrechnung und senden Ihnen diese zu.

Sollten Sie auf Ihre Jahresabrechnung warten, könnte dies daran liegen, dass uns Ihr örtlicher Netzbetreiber die Daten noch nicht mitgeteilt hat.

Aktuell bieten wir kein Kundenportal mit eigenen Zugangsdaten an. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, unseren Service zu verbessern.

Mitteilungen und Anfragen zu Ihrem Vertrag können Sie bequem über unseren Kundenbereich vornehmen.

Falls Sie einen bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen möchten, ist dies innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss möglich.

Dazu können Sie das entsprechende Formular ausfüllen.

Es freut uns sehr, dass Sie auch an Ihrem neuen Wohnort von den Bürgerwerken beliefert werden möchten.

Ihren Umzug und die Mitnahme Ihres Vertrags können Sie schnell und einfach über das entsprechende Formular in unserem Kundenbereich anstoßen.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail und wir kümmern uns um alle weiteren Schritte.

Bei einem Wechsel der eingetragenen Vertragspartner:innen ist es notwendig, dass ein neuer Lieferauftrag erstellt und der alte Lieferauftrag beendet wird. Eine direkt Übernahme des Vertrags inklusive der Kundennummer ist nicht möglich.

Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular in unserem Kundenbereich.