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24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was bei einem Umzug zu beachten ist

Die Kisten sind gepackt, der Umzugswagen bestellt und die Helfer:innen stehen auch schon bereit. Wer umzieht, muss viel organisieren und so einige Fragen klären. Eine davon: Wie ziehe ich meinen Stromvertrag um? Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen – wir gehen besonders auf die Änderungen durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ein.

Laura Zöcklervon Laura Zöckler
27.05.2025

Strom – oder besser: das elektrische Feld – bewegt sich beinahe mit Lichtgeschwindigkeit durch die Leitung. Was man leider von vielen Prozessen in der Energieversorgung nicht sagen kann. Hier geht es oft eher gemütlich zu. Doch das soll sich ändern! Vereinfachungen in technischen Abläufen und neue gesetzliche Regelungen sollen die Prozesse beschleunigen. Ab 6. Juni 2025 gilt beispielsweise der 24 Stunden-Lieferantenwechsel– dieser führt unter anderem dazu, dass Sie ab sofort bei einem Umzug weder rückwirkend Ihren neuen Stromvertrag anmelden noch rückwirkend Ihren alten Vertrag kündigen können.

Stromanbieterwechsel jetzt innerhalb von 24 Stunden möglich? 

Die Bundesnetzagentur hat es beschlossen und im Juni 2025 tritt die neue Regelung in Kraft: Der technische Wechselprozess beziehungsweise die Neuanmeldung der Stromversorgung soll nun innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, sind Stromversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden – an Werktagen – abzustimmen, ab welchem Termin Sie vom neuen Versorger beliefert werden können. Wenn Sie Ihren Wechsel beispielsweise dienstags übermitteln, muss er spätestens am Mittwoch bearbeitet werden. Diese deutlich verkürzte, aber trotzdem noch wahrnehmbare Bearbeitungszeit brauchen die Versorger, um wichtige Informationen zu identifizieren und eine korrekte Anmeldung Ihrer Stromversorgung sicherzustellen.  

Auch wenn diese technische Abstimmung somit künftig deutlich schneller geschehen muss als bisher, bedeutet das nicht, dass Sie bereits nach 24 Stunden von Ihrem neuen Stromanbieter beliefert werden. Denn selbstverständlich müssen die bestehenden Laufzeiten sowie die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags beachtet werden. Doch auch hier können Sie sich zurücklehnen: Die Bürgerwerke übernehmen die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie. 

Übrigens: Im Gasbereich gibt es noch keinen 24-Stunden-Lieferantenwechsel, dieser soll im Jahr 2026 eingeführt werden. Darüber werden wir Sie ebenfalls rechtzeitig und transparent informieren.

Was ist bei einem Umzug zu tun? Melden Sie sich mit Vorlauf bei Ihrem Stromversorger!

Es gilt: je früher Sie einen Umzug anmelden, desto besser – und desto entspannter für alle! Sobald Sie den Vertrag unterschrieben haben und damit der Termin Ihres Einzugs feststeht, können Sie Ihren Stromversorger über Ihren Umzug informieren. Früher war es bei Umzug möglich, die Belieferung bis zu sechs Wochen rückwirkend zu beauftragen. Das geht künftig nicht mehr. Auch im Falle eines Einzugs müssen mindestens zwei Werktage zwischen dem Tag der Datenübermittlung und Ihrem gewünschten Einzugsdatum liegen.

Wenn Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig bei Ihrem Wunschversorger anmelden, fallen Sie zunächst in die Grundversorgung, die häufig teurer ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug beziehungsweise Einzug bei Ihrem Wunschversorger zu melden – Entscheiden Sie sich am besten für einen echten Ökostrom-Versorger wie die Bürgerwerke!  

So zieht Ihr BürgerÖkostrom-Vertrag mit Ihnen um

Bei den meisten Stromanbietern ist es möglich, einen bestehenden Stromvertrag mitzunehmen. Auch wir von den Bürgerwerken bieten unseren Kund:innen einen kostenfreien Umzugsservice an. Nutzen Sie dafür einfach das Umzugsformular auf unserer Webseite.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bei der Meldung Ihres Umzugs die Zählernummer Ihres neuen Zuhauses vorliegen haben – mit der Zählernummer können wir die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ermitteln, die Ihren Stromanschluss eindeutig identifiziert und die zeitnahe Anmeldung Ihrer Versorgung am neuen Wohnort ermöglicht.

Außerdem benötigen wir für die Meldung Ihres Umzugs Ihre Kontaktdaten, Ihre neue Adresse und eine Schätzung Ihres Verbrauchs am neuen Wohnort. Alternativ können Sie einfach Ihren bisher üblichen Verbrauch angeben. Und keine Sorge: Ihr tatsächlicher Verbrauch wird bei der nächsten Abrechnung auf die Kilowattstunde genau abgerechnet und Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück. 

Sobald Sie das Formular abgeschickt haben, können Sie sich voll und ganz aufs Kistenpacken konzentrieren. Denn unser Bürgerwerke-Kundendialog kümmert sich um alles weitere. 

Übrigens: Den Zählerstand können Sie uns einfach nach der Schlüsselübergabe mitteilen

Wenn Sie umziehen und Ihren Stromvertrag nicht mit in die neue Wohnung nehmen, denken Sie bitte auch daran, den Auszug aus Ihrer alten Wohnung rechtzeitig zu melden. Ihr Vertrag endet nicht automatisch mit Ihrem Auszug und eine rückwirkende Abmeldung ist mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels nicht mehr möglich. Versäumen Sie die Abmeldung Ihres Vertrags, kann es sein, dass Sie auch nach Ihrem Auszug noch für die Stromkosten an Ihrem alten Wohnort aufkommen müssen.

Ab sofort können wir noch schneller gemeinsam die Energiewende vorantreiben 

Ob Anbieterwechsel oder Umzug – wir freuen uns, dass wir Sie künftig noch zügiger mit BürgerÖkostrom versorgen können. Weshalb das wichtig ist? Mit den Bürgerwerken als Ihren Stromversorger entscheiden Sie sich für 100 % Ökostrom aus Bürgerhand. Das Besondere bei uns: Der Strom aus Sonne und Wind kommt aus regionalen Anlagen in Bürgerhand, die unsere Mitgliedsgenossenschaften betreiben. Mit Ihrer Entscheidung für die Bürgerwerke fördern Sie direkt den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unsere Genossenschaften und damit die Energiewende in Bürgerhand.

Ist bei Ihnen noch etwas Besonderes zu beachten?  

Neue Personen im Vertrag festhalten oder übergangsweise Strom in beiden Wohnungen beziehen? Das kennen wir und auch für diese Fälle halten wir die passende Lösung für Sie bereit. Sollten Sie eine spezielle Frage zum Anbieterwechsel oder einem Umzug haben, melden Sie sich gern bei unserem Kundendialog-Team.

Für manche Anliegen braucht es einfach eine direkte Ansprechperson

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr.

Laura Zöckler

Laura Zöckler

sorgt für einheitliche Kommunikation

Macht seit 2010 Energiewende in Bürgerhand. Sie kümmert sich bei uns darum, dass alle Teams konsistent, verständlich und korrekt nach außen kommunizieren können. Dazu koordiniert sie Projekte sowie Prozesse, schreibt und korrigiert Texte – und vertritt die Bürgerenergie auch mal auf einem Podium oder in einem Podcast.