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Bei Bedarf hilft Ihnen unser Kundendialog-Team gerne weiter. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Sie haben Fragen zum Wechsel?
Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.
Wenn Sie Ihre Marktlokationsidentifikationsnummer, auch MaLo-ID genannt, vorliegen haben und uns mitteilen, unterstützen Sie uns bei der reibungslosen Kommunikation mit dem Netzbetreiber im Rahmen des Anbieterwechsel. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Abrechnung. Wenn Sie im Rahmen eines Einzugs einen neuen Vertrag bei den Bürgerwerken abschließen, erfragen Sie die MaLo-ID bitte bei Ihrer Ansprechperson an der neuen Adresse oder beim für Ihre neue Adresse zuständigen Netzbetreiber.
Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.
Um den Wechsel zu den Bürgerwerken zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer – Ihren Zählerstand benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Schlussrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.
Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet haben. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.
Sie können bei den Bürgerwerken jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns dann um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom bzw. BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald uns der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.
Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie den Wechsel zu den Bürgerwerken mit Vorlauf beauftragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, seine Zählernummer nachzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Stromzählernummer vorliegen haben, denn wir fragen sie als Pflichtfeld in unserem Tarifrechner ab. Mit der Zählernummer können wir die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ermitteln, die Ihren Stromanschluss eindeutig identifiziert und sicherstellt, dass wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom versorgen können.
Mehr Informationen zum 24-Stunden-Wechsel finden Sie hier in unserem Online-Magazin.
Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen bemühen, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen und das Klima zu schützen.
Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.