• Transparenz für Bürgerstrom-Kunden

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Liebe Kund:innen,

nach einigen Jahren haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Aktualisierung verdient, damit alle rechtlichen und energiewirtschaftlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu haben wir gemeinsam mit einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei umfangreiche Änderungen vorgenommen.

Um unserem eigenen Anspruch an Transparenz und Vergleichbarkeit gerecht zu werden, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Änderungen dargestellt. Ebenso können Sie zum Vergleich die bisher gültigen AGB einsehen.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen

Transparenz, wann der Vertrag zustande gekommen ist:
§2 regelt nun ganz konkret, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein rechtsgültiger Vertrag mit den Bürgerwerken zustande kommt.

Frist zur Mitteilung von Preisanpassung von 6 Wochen auf einen Monat gesenkt:
§5 räumt uns eine verkürzte Mitteilungsfrist für Preisänderungen ein und sorgt damit für mehr Flexibilität und schnellere Handlungsfähigkeit bei unseren Kund:innen.

Aufschlüsselung des Energiepreises:
§5 regelt nun ebenfalls detailliert, wie sich der Energiepreis zusammensetzt und welche Bestandteile enthalten sind.

Bei weiterführenden Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

Gertrud Kallweit
für das Kundendialog-Team der Bürgerwerke
06221 39 289 20
kundendialog@buergerwerke.de

 

Stand: 15. Mai 2023 

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