Sind Sie auf der Suche nach einem Ökogas-Anbieter? Mit einem Wechsel zu den Bürgerwerken leisten Sie aktiv einen Beitrag zur Energiewende und können sich über Energieversorgung aus einer Hand freuen.
Wie das funktioniert? Mit unserem Ökogas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit jeder verbrauchten Kilowattstunde den Ausbau Erneuerbarer Energien in Bürgerhand. Dank Ihres Energiebezugs von den Bürgerwerken können unsere Mitgliedsgenossenschaften weitere Solar- und Windkraftanlagen bauen. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und schafft mehr Akzeptanz für die Energiewende.
Momentan stammt der größte Teil des in Deutschland zum Kochen und Heizen verwendeten Gases aus fossilen Quellen. Nur etwa ein Prozent des Gases im Gasnetz ist Biogas. Die Energiewende muss also auch im Wärmemarkt endlich ankommen. Mit unseren BürgerÖkogas-Tarifen wollen wir Schritt für Schritt dazu beitragen.
Was ist Ökogas?
“Ökogas” ist ein Sammelbegriff für sehr verschiedene Produkte. Er ist nicht einheitlich festgelegt. Das bedeutet für Verbraucher:innen, dass genaues Hinsehen sich lohnt.
Wer Gas beziehen möchte, das mit fossilen Quellen nichts am Hut hat, sucht “Biogas”. Der Fachausdruck dafür lautet “Biomethan”. Biogas wird aus Rest- und Abfallstoffen, pflanzlichen Quellen oder Gülle gewonnen. Das in Biogas-Anlagen durch Vergärung erzeugte Gasgemisch wird im Anschluss zu Biomethan aufbereitet. Dieses Biomethan kann dann ins Gasnetz eingespeist werden.
Manchmal findet man auf der Suche nach Ökogas auch die Bezeichnung “Klimagas”. Das ist meist normales Erdgas ohne Biogas-Anteil, das durch CO2-Kompensation aufgewertet wird. Auch Kompensationen können ihre Berechtigung haben. Eine direkte Wirkung für die Energiewende ergibt sich dadurch aber nicht.
Mit unserem BürgerÖkogas 100 % beziehen Sie reines Biogas. Unsere weiteren Tarife sind ein Mix aus Biogas und Erdgas.
Warum liefern die Bürgerwerke Ökogas?
Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine von Bürger:innen getragene Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien. Das schaffen wir nur, wenn wir so viele Menschen wie möglich an der Energiewende beteiligen. In Deutschland heizt beinahe die Hälfte aller Haushalte noch mit Gas.
Viele dieser Menschen haben nicht die Möglichkeit, kurzfristig auf eine alternative Wärmeversorgung umzusteigen. Mit unserem Angebot möchten wir allen Menschen die Möglichkeit geben, mit ihrem Gasbezug einen direkten Beitrag zur Energiewende zu leisten. Denn wir alle wissen: Am Ende zählt jeder einzelne Schritt in Richtung Zukunft.
Biogas entsteht beispielsweise bei der Zuckerrübenverarbeitung, wie hier in Anklam.
Nachhaltiges Ökogas
Ihre Entscheidung: 100 %, 10 % oder 5 % Biogas-Anteil
Bürgerenergie fördern
mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde Genossenschaften unterstützen
Energiewende voranbringen
bei fairen Preisen und Konditionen mit möglichst viel Energiewende-Wirkung
Wählen Sie Ihren Tarif: 5, 10 oder 100 % Biogas
Bei den Bürgerwerken können Sie zwischen drei Tarifen wählen. Die Tarife unterscheiden sich im Biogas-Anteil. Ihr direkter Förderbeitrag für unsere Energiegenossenschaften bleibt mit 0,3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde immer gleich.
Da eine 100 %-Versorgung mit Biogas bisher rund doppelt so viel kostet wie Erdgas, bieten wir Ihnen zwei weitere Tarife mit wahlweise 5 oder 10 % Biogas-Anteil an. Bei diesen Tarifen beschaffen wir die zusätzlichen Mengen aus Erdgas über einen Stadtwerke-Verbund. Mit unserem Angebot wollen wir sicherstellen, dass Ihr Engagement für die Energiewende nicht am Preis für Biogas scheitert.
So einfach ist der Wechsel zu BürgerÖkogas
1. Tarif berechnen: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Verbrauch ein. Den können Sie auch anhand der Wohnfläche schätzen.
2. Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
3. Schon fertig! Ob Sie neu einziehen oder den Anbieter wechseln: Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie.
Häufig gestellte Fragen zum Ökogas
Biogas wird als Brennstoff für Heizzwecke, zur Stromerzeugung oder als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet. Der Vorteil von Biogas: Es ist eine erneuerbare Energiequelle, die durch den Prozess der Vergärung organischer Materialien entsteht. Es wird hauptsächlich aus biologisch abbaubaren Abfällen wie tierischen Exkrementen, pflanzlichen Abfällen, Gülle, Bioabfällen aus Haushalten, Lebensmittelabfällen und landwirtschaftlichen Rückständen gewonnen.
Biogas und Erdgas werden beide als Brennstoffe verwendet. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Herkunft und Zusammensetzung. Erdgas ist ein fossiler Brennstoff, der über Millionen von Jahren aus organischen Materialien wie pflanzlichen und tierischen Überresten entstanden ist. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen wurden sie in der Erdkruste zersetzt. Biogas gilt als erneuerbare Energiequelle. Die organischen Materialien, aus denen es gewonnen wird, wachsen nach oder fallen ohnehin als Abfall an. Biogas trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei und hilft, organische Abfälle zu verwerten.
Wenn Sie Ökogas beziehen, tragen Sie aktiv zur Energiewende bei. Die Zahlen sprechen für sich: Bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern und einem Gasverbrauch von 7.500 Kilowattstunden pro Jahr, sparen Sie mit unserem 10 %-BürgerÖkogas-Tarif 151 Kilogramm CO2 jährlich ein. Das entspricht einer Autofahrt von 931 Kilometern. Im 100 %-Tarif erreichen Sie stolze 1.508 Kilogramm CO2-Einsparung jährlich. Das entspricht einer Autofahrt von 9.306 Kilometern.
Gas ist ein fossiler Energieträger. Viele Menschen in Deutschland sind dennoch aktuell auf Gas zum Heizen oder Kochen angewiesen. Daher stellen sich unsere Kund:innen die Frage, welche Preisentwicklungen für Gas in Zukunft zu erwarten sind. Gerade vor dem Hintergrund der am 31.12.2023 ausgelaufenen Preisbremse und der seit dem 01.04.2024 erneut gestiegenen Umsatzsteuer bewegt diese Frage viele Menschen.
Zwar können wir nicht in die Zukunft sehen, es lässt sich aber ein sehr klarer Trend bei der Entwicklung der Gaspreise erkennen. Dieser hat vor allem mit dem CO2-Preis zu tun: Der Ausstoß von CO2 wird durch gesetzliche Regelungen besteuert – der sogenannte CO2-Preis verteuert alle Gaslieferungen. 2024 ist der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, dadurch wird eine CO2-Abgabe für Gaslieferungen in Höhe von 0,816 Cent pro Kilowattstunde fällig. 2023 lag diese Abgabe noch bei 0,544 Cent pro Kilowattstunde. 2025 wird der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen und 2026 auf bis zu 65 Euro. Ab 2027 wird der CO2-Preis an der Börse verhandelt und steigt voraussichtlich weiter. Zusätzlich steigen inflationsbedingt viele der verbrauchsunabhängigen Kosten. Auch das wirkt sich ungünstig auf den Gaspreis aus. Gas wird also aller Voraussicht nach auch in Zukunft teurer.
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2026 (bei Kommunen ab 100.000 Einwohner:innen) und ab 2028 (bei kleineren Kommunen) wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie für alle Heizungen in Bestandsgebäuden verbindlich. Für die meisten Neubauten ist dies bereits seit 1. Januar 2024 verpflichtend. Es gibt allerdings Ausnahmen für Neubauten, die in Baulücken entstehen.
Wer seine neue oder bestehende Gasheizung mit Biogas betreiben will, steht vor der Frage, welche Nachweise für eventuelle Förderungen oder auch bei Überprüfungen notwendig sind. Die sich schnell verändernde Lage der vergangenen Monate hat zu Verunsicherung geführt. Wir möchten Ihnen hier den aktuellen Stand so nachvollziehbar wie möglich machen und aktualisieren unsere Informationen regelmäßig. Bitte haben Sie Verständnis, dass noch sehr viel Bewegung in diesem Thema ist.
Unser 100 % Biogas-Tarif erfüllt die Auflagen der Bundesregierung hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes. In diesem ist festgehalten, dass die Menge des entnommenen Biomethans im Wärmeäquivalent am Ende eines Kalenderjahres der Menge von Gas aus Biomasse entsprechen muss, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist. Für unser Biogas können wir dies über Herkunftszertifikate durch unsere Lieferanten belegen.
Die Bürgerwerke können Ihnen für Ihren Biogas-Tarif nach der ersten Jahresabrechnung eine verbindliche Bestätigung nach der für Sie aktuell geltenden Regelung zur Belieferung mit Biogas zusenden. Bis zur Jahresabrechnung stellen wir Kund:innen, wenn benötigt, eine vorläufige Bescheinigung aus. Diese reicht in aller Regel für die Vorlage bei Behörden aus. Bitte beachten Sie jedoch: Wie die Nachweispflicht in Zukunft geregelt wird, sprich: Welche Zertifikate Sie für Ihre Heizung genau brauchen, ist noch nicht final beschlossen und kann zudem regional unterschiedlich sein. Fragen Sie daher am besten zunächst bei Ihrer Kommunalverwaltung an, welche Art des Nachweises Sie im Rahmen des GEG erbringen müssen.
Weitere Zertifizierungen wie beispielsweise das Grünes Gas-Label sind von diesen Herkunftszertifikaten unabhängig und spielen aktuell in der Nachweispflicht im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes keine Rolle.
(Stand: April 2024)
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