Häufige Fragen
Haben Sie Fragen zu den Bürgerwerken?
Bei den Bürgerwerken haben sich mehr als 50.000 Menschen in über 125 Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland zusammengetan, um die Energiewende voranzubringen. Als unabhängiger Ökostrom-Versorger liefern wir deutschlandweit BürgerÖkostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie nachhaltiges BürgerÖkogas. Unser Ziel: eine erneuerbare, regionale und selbstbestimmte Energieversorgung in Bürgerhand.
Zusatzinfo (auf explizite Nachfrage, was 50.000 genau bedeuten): Die 50.000 Menschen sind Mitglieder in den Bürgerwerke-Mitgliedsgenossenschaften. Wir kennen die Zahl, da wir von unseren Mitgliedsgenossenschaften regelmäßig die Zahl ihrer Mitglieder erfragen bzw. es hochrechnen.Als Kund:in Bürgerwerke können Sie nicht nur ganz einfach 100 % erneuerbaren BürgerÖkostrom sowie BürgerÖkogas beziehen, sondern Sie fördern mit dem eigenen Energieverbrauch auch nachweisbar die jeweilige Energiegenossenschaft in der eigenen Region, welche diese Einnahmen in die weitere Umsetzung der Energiewende investiert. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nur durch den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen ein echter Beitrag zur Energiewende entsteht. Der regionale Bezug macht für Bürgerwerke-Kund:innen greifbar, wohin das eigene Geld fließt und wie es für die Energiewende Wirkung erzielt.
Wer noch mehr bewegen will, kann Mitglied in einer Bürgerwerke-Genossenschaft werden. Dadurch schließt sich der Kreis: Der eigene Strom stammt nicht mehr von irgendeinem Anbieter, sondern von der Genossenschaft, in der man selbst Mitglied ist und die Energiewende im Gemeinschaft umsetzt.
Durch den Bezug von BürgerÖkostrom und BürgerÖkogas tragen Sie konkret zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bei. Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde fördern Sie die Energiegenossenschaften der Bürgerwerke-Gemeinschaft: Bei BürgerÖkostrom mit 0,5 Cent pro Kilowattstunde, bei BürgerÖkogas mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet, dass die Wertschöpfung aus Ihrem Energieverbrauch bei den Aktiven der Bürger-Energiewende verbleibt. Das Geld fließt zurück in die Region und nicht an anonyme Energiekonzerne, die dieses Geld unter Umständen in den weiteren Ausbau fossiler Energien investieren.
Unsere Energiegenossenschaften hingegen investieren die Gelder in den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nur durch den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein echter Beitrag für die Energiewende entsteht. Die von den Bürgerwerken geleisteten garantierten Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte werden uns regelmäßig von den Gütesiegeln des TÜV Nord und des Grüner Strom-Labels bestätigt.
Schlussendlich wirken Sie als Kund:in an der dezentralen Energiewende mit. Das bedeutet, dass Bürger:innen zunehmend selbst zu Erzeuger:innen ihrer eigenen Energie werden und sich dadurch selbst mit Ökostrom und Ökogas versorgen können. Und Sie können ganz einfach mitmachen: Dies geht neben dem Bezug von BürgerÖkostrom und BürgerÖkogas auch über eine Mitgliedschaft bei einer unserer Energiegenossenschaften. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Überblick über unsere Mitgliedsgenossenschaften sowie die Kontaktdaten der Kolleg:innen vor Ort.
Die Bürgerwerke sind eine Dachgenossenschaft für lokale Bürger-Energiegenossenschaften. Privatpersonen können bei uns nicht direkt Mitglied werden.
Sie können sich jedoch gerne direkt vor Ort einbringen und Mitglied bei einer unserer regionalen Mitgliedsgenossenschaften werden. Der Mindestanteil einer Mitgliedschaft liegt in vielen Fällen bei 100 €, kann aber je nach Energiegenossenschaft variieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Karte mit allen unseren Mitgliedsgenossenschaften – bei einigen können Sie direkt online Mitglied werden, bei den anderen lohnt sich ein Blick auf die jeweilige Homepage zur Kontaktaufnahme.
Wenn Sie in einer Energiegenossenschaft aktiv sind und mit dieser Genossenschaft Interesse an einer Mitgliedschaft bei den Bürgerwerken haben, finden Sie hier weitere Informationen.
Wir freuen uns über dein Interesse an einer Mitarbeit bei den Bürgerwerken und dass du die Energiewende in Bürgerhand aktiv mitgestalten möchtest!
Auf unserer Jobs-Seite findest du alle aktuell ausgeschriebenen Stellen und kannst dich über unser Bewerbungsportal auch initiativ bewerben. Wenn du eine konkrete Frage zu unserem Recruitingprozess hast, melde dich gerne bei unserer Kollegin Isabelle unter 06221 41625-49 oder isabelle.kettenburg@buergerwerke.de.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Die Bürgerwerke ermöglichen Ihnen, die Treibhausgasquote für Ihr Elektrofahrzeug (THG-Quote) über unsere Gemeinschaft zu vermarkten und gleichzeitig lokale Energiegenossenschaften beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern. Wenn Sie den THG-Handel über die Bürgerwerke nutzen, profitieren Sie somit finanziell und stärken zusätzlich die Energiewende! Weitere Informationen finden Sie hier.
Falls Fragen auf der Homepage nicht beantwortet werden oder K sie nicht beantworten kann: Weiterleitung an sabrina.bauer@buergerwerke.deHaben Sie Fragen zu BürgerÖkostrom?
Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu den Bürgerwerken geht schnell und einfach über unsere Online-Tarifrechner für BürgerÖkostrom | BürgerÖkogas | Heizstrom | dynamischen Ökostrom:
- Tarif berechnen: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen die Tarife des jeweiligen Produkts angezeigt, die an Ihrem Wohnort verfügbar ist.
- Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
- Schon fertig! Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, übernehmen wir kostenfrei die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und leiten den Wechselprozess zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Wege.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Falls Sie während des Wechselvorgangs Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder auch telefonisch unter 06221 35700-64.
Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) genannt. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.
Die MaLo-ID ist einer Zählernummer eindeutig zugeordnet und identifiziert bei einem Anbieterwechsel somit zweifelsfrei Ihren Zähler. Sie finden die MaLo-ID, die aus genau 11 Ziffern (ohne Buchstaben oder Sonderzeichen) besteht, auf Ihrer letzten Abrechnung. Wenn Sie im Rahmen eines Einzugs einen neuen Vertrag bei den Bürgerwerken abschließen, erfragen Sie die MaLo-ID bitte bei Ihrer Ansprechperson an der neuen Adresse oder beim für Ihre neue Adresse zuständigen Netzbetreiber.
Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschlagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.
Um den Wechsel zu den Bürgerwerken zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer oder Ihre Marktlokationsnummer (MaLo-ID) – den Zählerstand benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und den Stand an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Schlussrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.
Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet haben. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.
Wenn Sie Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken beauftragen, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Sie können jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns für Sie um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom bzw. BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald uns der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.
Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie den Wechsel zu den Bürgerwerken mit beliebig viel Vorlauf beauftragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Die Bürgerwerke liefern deutschlandweit Energie an Privat- und Gewerbekund:innen. Sie finden hier Informationen zu BürgerÖkostrom und hier zu BürgerÖkogas. Wir bieten außerdem Heizstrom-Tarife und dynamische Tarife an.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Großverbraucher:in einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom oder 50.000 kWh Gas haben oder es sich um einen RLM-Zähler (RLM = registrierende Leistungsmessung mit stündlicher Ablesung) handelt, kontaktieren Sie uns bitte unter geschaeftskunden@buergerwerke.de.
Die Bürgerwerke bieten deutschlandweit Heizstrom-Tarife, auch Wärmestrom-Tarife genannt, an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Tarife ist, dass der für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung benötigte Strom über einen separaten Zähler getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen wird.
Sollten Sie sich bezüglich der erforderlichen Angaben oder Voraussetzungen unsicher sein, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder telefonisch unter 06221 35700-64.
Unser dynamischer Stromtarif BürgerÖkostrom flex bietet Ihnen die Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch aktiv zu gestalten und die Kraft der Erneuerbaren Energien optimal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Verbrauch in die Tageszeiten legen, in denen viel Energie aus Wind und Sonne im Netz ist, sparen Sie. So haben Sie mit einem dynamischen Stromtarif direkten Einfluss auf Ihre Stromkosten und unterstützen außerdem die Energiewende.
Ein Smart Meter ist die wichtigste technische Voraussetzung für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs. Weitere Informationen zu BürgerÖkostrom flex sowie eine Wechselmöglichkeit finden Sie hier.
Sie möchten mit einem bestehenden BürgerÖkostrom-Vertrag in den flex-Tarif wechseln? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de oder telefonisch unter 06221 35700-64, damit wir den Wechsel für Sie durchführen können.
Wir kalkulieren unsere Preise ausgehend von den realen Kosten, die in einem Netzgebiet für die Versorgung anfallen. Eine spezielle Vergünstigung für E-Auto-Fahrer:innen müsste daher von anderen Bürgerwerke-Kund:innen mitfinanziert werden. Vor diesem Hintergrund bieten wir aktuell keine speziellen Rabatte bzw. Sondertarife für E-Autos an. Was wir E-Auto-Nutzer:innen empfehlen: Mit unserem dynamischen Tarif BürgerÖkostrom flex können Sie dann laden, wenn Strom am günstigsten ist.
Zusätzlich bieten wir in unserem Netzwerk folgende Unterstützung für Menschen mit E-Auto:
- Unterwegs mit Ladesäulen aus unserem BürgerLadenetz.
- Durch die Vermarktung der THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug.
- Außerdem durch E-Carsharing in unserem Partnernetzwerk, der Vianova eG. Die Bürgerwerke sind Gründungsmitglied der Vianova eG und zahlreiche unserer Mitgliedsgenossenschaften betreiben E-Carsharing über dieses Netzwerk.
Die Bürgerwerke versorgen Stromzähler mit einem Standardlastprofil (SLP) zuverlässig zu einem fairen, gesicherten Preis mit Erneuerbaren Energien, wenn der Zähler einen Jahresverbrauch von maximal 100.000 Kilowattstunden hat.
Sie können Ihre Konditionen in unserem Tarifrechner berechnen und auch direkt online wechseln. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und versorgen Ihr Gewerbe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % erneuerbarem BürgerÖkostrom. Weitere Informationen finden Sie hier.
Achtung: Die Anmeldung eines leistungsmessenden Zählers (RLM-Zähler) ist online nicht möglich, da die Konditionen hier individuell kalkuliert werden. Wenn Sie einen RLM-Stromzähler haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an geschaeftskunden@buergerwerke.de.
An der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung ändert sich durch einen Wechsel zu den Bürgerwerken nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor.
Darüber hinaus ist die Versorgungssicherheit auch gesetzlich garantiert. Das bedeutet, dass auch während des Wechselprozesses die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen werden darf.
Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen bemühen, um auch auf diese Weise das Klima zu schützen.
Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.
Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell Verträge bei den Bürgerwerken abschließen können, finden Sie stets in unseren Tarifrechnern für BürgerÖkostrom, Heizstrom, dynamischen Ökostrom und BürgerÖkogas.
Für den Wechsel zu den Bürgerwerken kommen keine Kosten auf Sie zu, unser Wechselservice ist komplett kostenfrei.
Der Strom der Bürgerwerke kommt zu 100 % aus den erneuerbaren Energiequellen Sonne, Wind und Wasser. Das Besondere: Der Strom aus Sonne und Wind kommt aus regionalen Anlagen in Bürgerhand, die unsere Mitgliedsgenossenschaften betreiben. Erfahren Sie hier, woher BürgerÖkostrom kommt.
Interner Hinweis: Wir versuchen, auf der Homepage alle Erzeugungsanlagen vorzustellen. Da wir aber nicht von allen Anlagen der Genossenschaften Bildmaterial haben oder das Einbinden etwas Zeit braucht, kann es vorkommen, dass wenige einzelne BEG-Anlagen dort nicht vorgestellt sind – obwohl sie Strom an uns liefern.Erneuerbare Energien sind – im Gegensatz zu fossilen Energien – nicht erschöpfbar und können somit auch nicht knapp werden. So steht Energie aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft prinzipiell unbegrenzt zur Verfügung. Richtig ist aber auch, dass das Angebot von Energie aus Wind und Sonne schwankt, also mal mehr und mal weniger verfügbar ist.
Doch auch an Tagen, an denen die Sonne nicht scheint oder Windstille herrscht, versorgen wir unsere Kund:innen selbstverständlich zuverlässig mit BürgerÖkostrom. Denn neben Sonne und Wind stammt BürgerÖkostrom auch aus Wasserkraftwerken. Aus diesen können wir aufgrund flexibler Verträge bei Bedarf jederzeit zusätzliche Strommengen für die Versorgung unserer Kund:innen abrufen.
Die Bürgerwerke haben sich entschieden, nur die tatsächlich für die Belieferung der jeweiligen Kund:innen anfallenden Kosten weiterzugeben. Da Netzentgelte regional durch die örtlichen Netzbetreiber festgelegt werden und in jedem Netzgebiet unterschiedlich sind, unterscheidet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für BürgerÖkostrom sowie BürgerÖkogas von Region zu Region.
Wenn Sie eine Solaranlage betreiben, versorgen die Bürgerwerke Sie gerne mit der benötigten Menge an Reststrom aus dem Netz. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage im Eigenverbrauch mit einem Zweirichtungszähler betreiben. Die Einspeisung oder der Eigenverbrauch von Strom aus einer Solaranlage auf dem eigenen Dach ist von dem Strombezug über die Bürgerwerke unabhängig. An den Vertragsbedingungen mit Ihrem Netzbetreiber für die Einspeisung ändert sich durch die Wahl Ihres Stromversorgers nichts.
In der Regel können Sie Ihren Energieversorger als Mieter:in frei wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung über einen eigenen Stromzähler verfügt – das ist in Deutschland heutzutage fast ausnahmslos der Fall.
Sollten Sie über keinen eigenen Stromzähler verfügen und/oder die Stromkosten in Ihrer Miete enthalten sein, freuen wir uns, wenn Sie Ihre:n Vermieter:in auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen und einen Wechsel vorschlagen. Dadurch können Sie die Energiewende in Bürgerhand unterstützen.
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, seine Zählernummer nachzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Wechsel Ihre Stromzählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) vorliegen haben, da die Angabe einer dieser Nummer in unserer Wechselstrecke Pflicht ist. Dadurch können wir Ihren Stromanschluss eindeutig identifizieren und sicherstellen, dass wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom versorgen können.
Mehr Informationen zum 24-Stunden-Wechsel finden Sie hier in unserem Online-Magazin.
Gerne versorgen wir Sie an Ihrem neuen Wohnort mit BürgerÖkostrom! Früher war es bei Umzug möglich, die Belieferung bis zu sechs Wochen rückwirkend zu beauftragen. Das geht seit Juni 2025 nicht mehr – nun müssen mindestens zwei Werktage zwischen dem Tag der Datenübermittlung und Ihrem gewünschten Einzugsdatum liegen. Bitte melden Sie Ihren Einzug also bei uns an, sobald Ihr Einzugstermin feststeht und Ihnen Ihre künftige Zählernummer vorliegt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Online-Magazin.
Die Beauftragung geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner – stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Stromzählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) zur Hand haben.
- Tarif berechnen: Geben Sie die Postleitzahl Ihres neuen Wohnortes und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an. Diesen können Sie auch anhand der Personen im Haushalt schätzen. Nach Klick auf „Tarif berechnen“ zeigen wir Ihnen die Tarife an, die an der angegebenen Postleitzahl verfügbar sind.
- Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten und geben in der Wechselstrecke an, dass es sich um einen "Einzug" handelt. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular und fragen alle notwendigen Daten ab.
- Schon fertig! Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie und kümmert sich darum, dass Sie zum Einzugsdatum mit BürgerÖkostrom versorgt werden.
Haben Sie Fragen zu BürgerÖkogas?
Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu den Bürgerwerken geht schnell und einfach über unsere Online-Tarifrechner für BürgerÖkostrom | BürgerÖkogas | Heizstrom | dynamischen Ökostrom:
- Tarif berechnen: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch an. Wenn Sie auf „Tarif berechnen“ klicken, werden Ihnen die Tarife des jeweiligen Produkts angezeigt, die an Ihrem Wohnort verfügbar ist.
- Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
- Schon fertig! Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, übernehmen wir kostenfrei die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und leiten den Wechselprozess zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Wege.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Falls Sie während des Wechselvorgangs Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder auch telefonisch unter 06221 35700-64.
Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) genannt. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.
Die MaLo-ID ist einer Zählernummer eindeutig zugeordnet und identifiziert bei einem Anbieterwechsel somit zweifelsfrei Ihren Zähler. Sie finden die MaLo-ID, die aus genau 11 Ziffern (ohne Buchstaben oder Sonderzeichen) besteht, auf Ihrer letzten Abrechnung. Wenn Sie im Rahmen eines Einzugs einen neuen Vertrag bei den Bürgerwerken abschließen, erfragen Sie die MaLo-ID bitte bei Ihrer Ansprechperson an der neuen Adresse oder beim für Ihre neue Adresse zuständigen Netzbetreiber.
Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschlagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.
Um den Wechsel zu den Bürgerwerken zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer oder Ihre Marktlokationsnummer (MaLo-ID) – den Zählerstand benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und den Stand an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Schlussrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.
Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet haben. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.
Wenn Sie Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken beauftragen, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Sie können jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns für Sie um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom bzw. BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald uns der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.
Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie den Wechsel zu den Bürgerwerken mit beliebig viel Vorlauf beauftragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Gerne versorgen wir Sie an Ihrem neuen Wohnort! Die Beauftragung geht schnell und einfach über unseren Online-Tarifrechner für BürgerÖkogas.
- Tarif berechnen: Geben Sie die Postleitzahl Ihres neues Wohnorts und Ihren jährlichen Verbrauch ein. Den können Sie auch anhand der Wohnfläche schätzen. Wir zeigen Ihnen dann die an der gewählten Postleitzahl verfügbaren Tarife an.
- Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten und geben an, dass es sich um einen "Einzug" handelt. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
- Schon fertig! Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie und sorgt dafür, dass Sie ab Ihrem Einzug mit BürgerÖkogas versorgt werden.
Bitte vergessen Sie nicht, die Gasversorgung Ihrer alten Wohnung selbstständig abzumelden und den Endzählerstand an Ihren bisherigen Versorger zu übermitteln.
Mit BürgerÖkogas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit einem Förderbeitrag in Höhe von 0,3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde das Engagement von Bürger:innen für die Energiewende. Unsere Energiegenossenschaften können dank Ihres Förderbeitrags in ihrer jeweiligen Region weitere Erneuerbare-Energien-Projekte entwickeln und die Energiewende in Bürgerhand voranbringen.
Die Bürgerwerke liefern deutschlandweit Energie an Privat- und Gewerbekund:innen. Sie finden hier Informationen zu BürgerÖkostrom und hier zu BürgerÖkogas. Wir bieten außerdem Heizstrom-Tarife und dynamische Tarife an.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Großverbraucher:in einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom oder 50.000 kWh Gas haben oder es sich um einen RLM-Zähler (RLM = registrierende Leistungsmessung mit stündlicher Ablesung) handelt, kontaktieren Sie uns bitte unter geschaeftskunden@buergerwerke.de.
Wir versorgen Gaszähler zuverlässig zu einem fairen, gesicherten Preis mit BürgerÖkogas, wenn der Zähler einen Jahresverbrauch von maximal 50.000 Kilowattstunden hat.
Sie können Ihre Konditionen in unserem Tarifrechner berechnen und auch direkt online wechseln. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und versorgen Ihr Gewerbe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Ökogas.
An der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung ändert sich durch einen Wechsel zu den Bürgerwerken nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor.
Darüber hinaus ist die Versorgungssicherheit auch gesetzlich garantiert. Das bedeutet, dass auch während des Wechselprozesses die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen werden darf.
Nein, bei den Bürgerwerken gibt es keine Mindestmenge an Strom oder Gas, die Sie verbrauchen müssen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen bemühen, um auch auf diese Weise das Klima zu schützen.
Bei Ihren Abrechnungen stellen wir Ihnen stets genau die Menge an Energie in Rechnung, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Gegebenenfalls erhalten Sie Geld zurück.
Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell Verträge bei den Bürgerwerken abschließen können, finden Sie stets in unseren Tarifrechnern für BürgerÖkostrom, Heizstrom, dynamischen Ökostrom und BürgerÖkogas.
Für den Wechsel zu den Bürgerwerken kommen keine Kosten auf Sie zu, unser Wechselservice ist komplett kostenfrei.
BürgerÖkogas besteht wahlweise zu 5, 10 oder 100 % aus Biogas. Unser Biogas beziehen wir von der Anlage Vinkel Bioenergi aus Dänemark. Dort wird in enger und langfristiger Zusammenarbeit mit den lokalen Landwirt:innen und weiteren Lieferanten Biomasse aus pflanzlichen Reststoffen in saubere Energie umgewandelt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ökogas ist ein Sammelbegriff für sehr verschiedene Produkte. Er ist nicht einheitlich festgelegt. Das bedeutet für Verbraucher:innen, dass genaues Hinsehen sich lohnt.
Wer Gas beziehen möchte, das mit fossilen Quellen nichts am Hut hat, sucht Biogas. Der Fachausdruck dafür lautet Biomethan. Biogas wird aus Rest- und Abfallstoffen, pflanzlichen Quellen oder Gülle gewonnen. Das in Biogas-Anlagen durch Vergärung erzeugte Gasgemisch wird im Anschluss zu Biomethan aufbereitet. Dieses Biomethan kann dann ins Gasnetz eingespeist werden.
Manchmal findet man auf der Suche nach Ökogas auch die Bezeichnung Klimagas. Das ist meist normales Erdgas ohne Biogas-Anteil, das durch CO2-Kompensation aufgewertet wird. Auch Kompensationen können ihre Berechtigung haben. Eine direkte Wirkung für die Energiewende ergibt sich dadurch aber nicht. Mit unserem BürgerÖkogas 100 % beziehen Sie reines Biogas. Unsere weiteren Tarife sind ein Mix aus Biogas und Erdgas.
Die Bürgerwerke verfolgen das Ziel einer von Bürger:innen getragenen, erneuerbaren Energieversorgung. Das schaffen wir nur, wenn wir so viele Menschen wie möglich an der Energiewende beteiligen. In Deutschland heizt beinahe die Hälfte aller Haushalte noch mit Gas. Viele dieser Menschen haben nicht die Möglichkeit, kurzfristig auf eine alternative Wärmeversorgung umzusteigen. Mit unserem Angebot möchten wir allen Menschen die Möglichkeit geben, mit ihrem Gasbezug einen direkten Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Da eine 100 %-Versorgung mit Biogas bisher um einiges teurer ist als mit Erdgas, bieten wir Ihnen auch BürgerÖkogas-Tarife mit wahlweise 5 oder 10 % Biogas-Anteil an. Bei diesen Tarifen beschaffen wir die zusätzliche Menge aus Erdgas über einen Stadtwerke-Verbund. Mit unserem Angebot wollen wir sicherstellen, dass Ihr Engagement für die Energiewende nicht am Preis für Biogas scheitert. Denn egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: 0,3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde fließen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unsere Mitgliedsgenossenschaften.
Zusatzinfo, falls relevant: Manche Anbieter vertreiben Ökogas, ohne dass dieses Biogas enthält. Das wird z.T. auch "Klimagas" genannt. Stattdessen kompensieren sie den verursachten CO2-Ausstoß durch verschiedene Projekte. Bei den Bürgerwerken handelt es sich um Ökogas, das Biogas enthält.Die Bürgerwerke haben sich entschieden, nur die tatsächlich für die Belieferung der jeweiligen Kund:innen anfallenden Kosten weiterzugeben. Da Netzentgelte regional durch die örtlichen Netzbetreiber festgelegt werden und in jedem Netzgebiet unterschiedlich sind, unterscheidet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für BürgerÖkostrom sowie BürgerÖkogas von Region zu Region.
Haben Sie Fragen zu unserem Service?
Einmal jährlich erhalten Sie als Bürgerwerke-Kund:in automatisch eine Abrechnung über Ihren Energieverbrauch von uns als Ihrem Energieversorger. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Ableseturnus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Hier finden Sie eine Erläuterung zum Unterschied zwischen Energieversorger und Netzbetreiber.
Ihr Netzbetreiber liest jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt Ihren Zähler ab oder schickt Ihnen eine Aufforderung (Ablesekarte), damit Sie die Ablesung selbst vornehmen. Die erfassten Daten übermittelt der Netzbetreiber dann an die Bürgerwerke. Anschließend erstellen wir Ihre Jahresabrechnung und senden Ihnen diese zu.
Sollten Sie auf Ihre Jahresabrechnung warten, könnte dies daran liegen, dass uns Ihr örtlicher Netzbetreiber die Daten noch nicht mitgeteilt hat.
Es freut uns sehr, wenn Sie auch an Ihrem neuen Wohnort von den Bürgerwerken beliefert werden möchten. Ihren Umzug und die Mitnahme Ihres Vertrags können Sie schnell und einfach über das entsprechende Formular in unserem Kundenbereich anstoßen.
Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie uns den Wunsch im Weiterbelieferung an Ihrem neuen Wohnort so früh wie möglich. Mit Einführung des 24-Stunden-Wechsels im Juni 2025 ist eine rückwirkende Anmeldung der Stromversorgung nicht mehr möglich. Stattdessen müssen mindestens zwei Werktage zwischen dem Tag der Datenübermittlung und Ihrem gewünschten Einzugsdatum liegen.
Bei einem Wechsel der eingetragenen Vertragspartner:innen ist es notwendig, dass ein neuer Lieferauftrag erstellt und der alte Lieferauftrag beendet wird. Eine direkt Übernahme des Vertrags inklusive der Kundennummer ist nicht möglich. Wir haben Ihnen hier genau erläutert, wie der Wechsel der Vertragspartner:innen funktioniert.
Um Ihren Strom- oder Gaszähler kümmert sich weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber vor Ort. Das ist meistens Ihr örtlicher Netzbetreiber, der in der Regel sowohl die Wartung als auch das Ablesen des Zählers übernimmt.
Ihr Netzbetreiber liest jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt Ihren Zähler ab oder schickt Ihnen eine Aufforderung (Ablesekarte), damit Sie die Ablesung selbst vornehmen. Die erfassten Daten übermittelt der Netzbetreiber dann an die Bürgerwerke und wir nutzen sie zur Erstellung Ihrer Jahresabrechnung.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber vor Ort, da dieser unabhängig von der Wahl Ihres Energieversorgers für die Instandhaltung des Netzes zuständig ist. Hier finden Sie eine Übersicht der Stromnetzbetreiber und können Stromausfälle melden.
Aktuell bieten wir kein Kundenportal mit eigenen Zugangsdaten an. Mitteilungen und Anfragen zu Ihrem Vertrag können Sie bequem über unseren Kundenbereich an uns übermitteln.
Falls Sie einen bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen möchten, ist dies innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss möglich. Dazu können Sie das entsprechende Formular ausfüllen.