Energy Sharing: Strom teilen in Deutschland
Was in Österreich längst funktioniert, soll jetzt auch in Deutschland möglich sein: das Teilen von Strom aus Erneuerbaren Energien mit Nachbar:innen. Das klingt nach einer guten Möglichkeit, sich unabhängiger zu machen und von den günstigen Erneuerbaren Energien zu profitieren. Leider oft nur auf dem Papier. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Energy Sharing ist und wie auch Sie davon profitieren können.
Was ist Energy Sharing?
Übersetzt bedeutet Energy Sharing „Energie teilen“. Eine ganz einfache Definition ist also: Energy Sharing ist die gemeinsame Nutzung und Verteilung von Erneuerbarer Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft.
In Deutschland ist Energy Sharing seit dem 1. Juni 2026 erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt: Durch den neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Paragraph erlaubt Menschen mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage, ihren Strom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen.

Mitglieder der Bürger-Energiegenossenschaft Olegeno mit ihrer selbst errichteten Anlage.
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine Energiegemeinschaft, auch „Energy-Sharing-Community“ genannt, ist eine Gruppe von Menschen, die Strom erzeugen und miteinander teilen. In der Gruppe werden Erzeugungsanlagen und Verbraucher:innen direkt miteinander verbunden.
Energy-Sharing-Communities können aus Privathaushalten, Unternehmen oder Organisationen bestehen. Auch Energiegenossenschaften können Energiegemeinschaften bilden, indem sie den Ökostrom aus ihren Wind- und Solaranlagen direkt mit ihren Mitgliedern und den Menschen aus ihrer Nachbarschaft teilen.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Das Grundprinzip ist ganz einfach: Wenn mehr Strom produziert wird als selbst verbraucht werden kann, soll möglichst effizient in der Energiegemeinschaft Strom verteilt werden. In der Grafik ist das der orangefarbene Bereich: Gemeinschaftsstrom.
Was passiert, wenn mehr Strom gebraucht wird, als die Anlage erzeugt? In der Grafik ist das der hellblaue Bereich. Hier kommen Ökostrom-Anbieter wie die Bürgerwerke ins Spiel. Als Energy-Sharing-Anbieter sorgen wir in diesen Zeiten für den sogenannten Reststrom, damit eine nahtlose Versorgung jederzeit gewährleistet ist.

Das folgende Beispiel erklärt, wie „Strom sharing" funktioniert:
- Eine Energiegenossenschaft hat eine Solaranlage auf dem Dach einer Grundschule errichtet.
- Diese Anlage erzeugt mehr Strom als die Schule verbrauchen kann.
- Statt den überschüssigen Solarstrom ungenutzt zu verschwenden oder selbst zu vermarkten, entscheidet sich die Energiegenossenschaft für Energy Sharing.
- Mitglieder der Genossenschaft, Nachbar:innen der Schule und die Eltern der Schulkinder können sich der Energy-Sharing-Gemeinschaft anschließen und untereinander den Solarstrom teilen.
- Über eine digitale Plattform sehen alle, woher ihr Strom kommt und wie viel Solarstrom die Anlage gerade produziert.
- Die Bürgerwerke als Ökostrom-Anbieter sorgen für den Reststrom, damit jederzeit bei allen Strom ankommt.
Welche Arten von Energy Sharing gibt es und wer kann mitmachen?
In der öffentlichen Diskussion werden unter Energy Sharing viele Varianten verstanden, wie Strom teilen funktionieren kann. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Modelle zusammengefasst. Sie unterscheiden sich in der Größe der Erneuerbare-Energien-Anlage und hinsichtlich der beteiligten Akteur:innen – also wer den Strom mit wem teilt und wie weit die Stromverbraucher:innen von der Erzeugungsanlage entfernt sind.
Eine Bürger-Energiegenossenschaft teilt den Strom aus einer oder mehreren Bürgerenergie-Anlagen mit Verbraucher:innen. Dabei wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Abnehmer:innen können die Genossenschaftsmitglieder sein oder Menschen aus der Nachbarschaft der Anlage. So können auch Menschen ohne eigene PV-Anlage an der Energiewende teilhaben und von günstiger Erneuerbarer Energie profitieren.
Mieterstrom bietet die Möglichkeit, Strom direkt an die Bewohner:innen eines Gebäudes oder Wohnquartiers zu liefern. Hauseigentümer:innen, Wohnungsbaugesellschaften und auch einige Bürgerwerke-Genossenschaften ermöglichen damit den Bewohner:innen eines Hauses, den Strom vom eigenen Dach zu nutzen. Das Besondere: der Strom wird lokal verbraucht, ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz.
Unternehmen oder ganze Gewerbeparks teilen den Strom aus ihren Photovoltaik- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen über das öffentliche Netz mit Verbraucher:innen. Abnehmer:innen sind häufig benachbarte Betriebe, eigene Kund:innen, Mitarbeitende oder Menschen aus der Nachbarschaft.
Bei diesem Modell sind private Haushalte mit eigener PV-Anlage die Erzeuger:innen. Überschüssiger Strom wird mit Nachbar:innen oder anderen privaten Stromverbraucher:innen geteilt. Häufig funktioniert das über digitale Plattformen. Der Strom fließt hier ebenfalls über das öffentliche Netz.
Wie können Verbraucher:innen in Deutschland von Energy Sharing profitieren? Welche Vorteile bietet das Teilen von Strom?
Strom teilen bietet viele Vorteile für Menschen mit und ohne eigene PV-Anlage sowie für uns alle:
Vorteile mit eigener PV-Anlage:
- Höhere Erlöse als bei der klassischen Einspeisung: Überschüssiger Solarstrom kann häufig zu besseren Konditionen geteilt werden als über die gesetzliche Einspeisevergütung.
- Schnellere Amortisation der Anlage: Durch höhere Einnahmen kann sich die Investition in die PV-Anlage schneller rechnen.
- Freie Preisgestaltung innerhalb der Energy-Sharing-Community: Die Beteiligten können den Strompreis vertraglich selbst vereinbaren.
Vorteile ohne eigene PV-Anlage:
- Aktive Teilhabe an der Energiewende auch ohne eigene PV-Anlage: Mieter:innen und Menschen, die sich keine eigene PV-Anlage leisten können oder wollen, profitieren vom Erfolg der Energiewende.
- Stärkere Unabhängigkeit von schwankenden Strompreisen: Ein Teil des Strombedarfs wird über das lokale Teilen des Stroms gedeckt, wodurch die Abhängigkeit von Marktpreisen sinken kann.
- Regionale Wertschöpfung: Die Ausgaben für Strom bleiben stärker in der eigenen Region und die lokale Energiewende in Bürgerhand wird gefördert.
Gesellschaftliche Vorteile:
- Mehr Nutzung Erneuerbarer Energien direkt vor Ort.
- Stärkung von Nachbarschaften und mehr regionale Wertschöpfung.
- Entlastung der Stromnetze durch direkten Verbrauch von lokal erzeugtem Strom.
Welche Herausforderungen gibt es bei Energy Sharing in Deutschland?
So verlockend die Vorteile klingen: in Deutschland war Strom teilen bisher nicht möglich. Bisher durfte selbst erzeugter Solarstrom nämlich nur selbst verbraucht, eingespeist oder in bestimmten Modellen weitergegeben werden. Erlaubt war Strom teilen bisher nur, wenn das öffentliche Netz nicht genutzt wurde – bei Mieterstrom zum Beispiel. Bürgerwerke-Genossenschaften setzen solche Mieterstrom-Projekte längst um. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Bürgerwerke-Genossenschaft Olegeno versorgt mit genossenschaftlichem Solarstrom ein ganzes Wohnquartier.
Das neue Energy-Sharing-Gesetz (§ 42c EnWG) soll jetzt dafür sorgen, dass Strom teilen in Deutschland endlich zum Standard wird.
Was ändert sich durch das Energy-Sharing-Gesetz (§ 42c EnWG) ab Juni 2026?
Ab dem 1. Juni 2026 ist mit § 42c EnWG erstmals ein eigener Rechtsrahmen für das Teilen von Strom in Deutschland in Kraft getreten. Das ist eine der wichtigsten Änderungen für Betreiber:innen von PV-Anlagen.
Mit § 42c EnWG können Anlagenbesitzer:innen ihren Strom nun über das öffentliche Verteilnetz mit sogenannten Letztverbraucher:innen teilen.
Was ändert sich durch die Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Umsetzung der Gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie nach § 42c EnWG („Energy Sharing“) vom 7. Juli 2026?
Eigentlich sollte das neue Energy-Sharing-Gesetz das Teilen von Strom auch für kleine und private Anlagen deutlich vereinfachen. Diese Vereinfachung wurde am 7. Juli 2026 teilweise in Frage gestellt. Die Bundesnetzagentur machte in ihrer Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE klar: auch private Anlagen müssen ihrer Ansicht nach über das sogenannte Bilanzkreissystem abgewickelt werden. Laut § 42c EnWG wären die Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet gewesen, zwischen Gemeinschaftsstrom und Überschuss- bzw. Reststrom zu unterscheiden und die gelieferten Strommengen an die jeweiligen Lieferanten zu melden. Das müssen die VNB nach der aktuellen Mitteilung der Bundesnetzagentur nun nicht mehr. Stattdessen fällt diese Bilanzierungspflicht jetzt wieder den Anlagenbetreiber:innen zu. Konkret bedeutet das, dass sich Energy Sharing für Kleinanlagen kaum mehr lohnen würde.
Im Energy-Sharing-Modell der Bürgerwerke nehmen wir den Anlagenbetreiber:innen diese Arbeit ab. Wir starten zunächst mit den Anlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften und weiten unser Angebot schrittweise auf Gewerbe- und Privatanlagen aus. So sind wir unabhängiger von politischen Entwicklungen. Außerdem können wir Prozesse mit großen Bürgerenergie-Anlagen testen und Schritt für Schritt auch für Gewerbe- und private Anlagen optimieren.
Welche Voraussetzungen gelten für Energy Sharing in Deutschland? Das Problem mit den Smart Metern
Im Beispiel zu Beginn des Artikels teilt eine Energiegenossenschaft ihren Strom. Das haben wir nicht ohne Grund so ausgesucht. Denn in der Theorie haben zwar auch Privatpersonen die Möglichkeit, ihren Strom mit ihrer Nachbarschaft zu teilen, aber die Praxis sieht anders aus. Neben der Bilanzierungsflicht gibt es ein weiteres zentrales Problem: die technischen Voraussetzungen dafür sind in Deutschland noch nicht gegeben.

Medienberichte erwecken zum Teil den Eindruck, Privatpersonen könnten ihre Nachbarschaft oder auch ihre Familie künftig nahezu kostenlos mit dem selbst erzeugten Solarstrom versorgen. So weit geht das Gesetz § 42c EnWG aber nicht. Zum einen werden Netzentgelte, Konzessionsabgaben sowie einige weitere Umlagen und Abgaben weiterhin fällig. Zum anderen fehlen in den meisten Haushalten die sogenannten Smart Meter.
Insbesondere das Teilen von Strom aus Privatanlagen ist nur möglich, wenn alle Beteiligten über einen Smart Meter, ein sogenanntes intelligentes Messsystem (iMSys), verfügen. Und der Smart Meter-Rollout geht hier viel zu langsam – anders als beispielsweise in Österreich. In Österreich sind mehr als 95 % aller Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. In Deutschland liegt die Quote dagegen bei nur 5,5 % – berichtet die Bundesnetzagentur zum Stichtag 31.12.2025.
Leider haben auch wir bei den Bürgerwerken keinen Einfluss darauf, wann bei Ihnen ein Smart Meter eingebaut wird. Das liegt in der Hand der Messstellenbetreiber. Mehr über den Smart Meter-Ausbau können Sie bei der Bundesnetzagentur nachlesen. Und ja: auch uns geht der Ausbau viel zu langsam. Aber die Bürgerwerke wären nicht die Bürgerwerke, wenn sie sich davon aufhalten lassen würden. Ganz nach dem Motto „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“, bündeln wir in der Bürgerwerke-Gemeinschaft nun unsere Kräfte als Energy-Sharing-Anbieter.
Wie kann ich auch ohne Smart Meter profitieren?
Wir wollen nicht darauf warten, dass der Smart-Meter-Rollout endlich vorangeht. Deshalb starten die Bürgerwerke schon jetzt mit einem Angebot. Damit auch Menschen ohne eigene PV-Anlage und ohne Smart Meter mitmachen können. Nach und nach werden wir unser Angebot immer weiter ausbauen:
Wir starten Ende 2026 mit einer Gruppe Pilotkund:innen und den Bürgerenergie-Anlagen unseren Bürgerwerke-Genossenschaften. Dieses Angebot ist voraussichtlich zunächst lokal begrenzt.
Mit den Erfahrungen aus Phase 1 und gemeinsam mit unseren Pilotkund:innen entwickeln wir unser Angebot weiter: Wir bilden immer mehr Energiegemeinschaften und ermöglichen Menschen in ganz Deutschland, Teil dieser Energy Communities zu werden. Ganz egal, ob sie einen Smart Meter oder eine eigene PV-Anlage besitzen.
Wir weiten unser Angebot auf Gewerbebetriebe und Kommunen aus. So können auch Unternehmen den Strom aus ihren Anlagen mit ihrer Nachbarschaft teilen.
Mit den Erfahrungen aus den Phasen 1-3 sind wir sofort startbereit, wenn der Smart Meter-Rollout auch allen Privatpersonen ermöglicht, Strom aus ihrer Anlage zu teilen. Der Vorteil für alle, die von Anfang an dabei sind: Unseren Pilotkund:innen bieten wir als Erstes die Möglichkeit, ihre eigene Anlage im Energy-Sharing-System der Bürgerwerke zur Verfügung zu stellen. Zu dem Zeitpunkt haben sie das Produkt gemeinsam mit uns entwickelt und ausführlich getestet.
Und warum ist (uns) das Thema Energy Sharing so wichtig?
Aktuell ist die Lage so: Ökostrom geht viel zu oft einfach verloren, weil er nicht abgerufen werden kann. Das ist für niemanden gut: Anlagenbetreiber:innen können überschüssigen Strom noch nicht weitergeben. Vielmehr sind sie dazu gezwungen, den Strom entweder aufwändig selbst zu vermarkten oder aber die eigene Anlage entsprechend abzuregeln.

Wir finden: Das muss anders gehen. Denn wir bei den Bürgerwerken wollen, dass so viele Menschen wie möglich an der Energiewende beteiligt werden. Strom zu teilen ist für uns ein gesellschaftlicher Ansatz, die Energieversorgung zu demokratisieren. Mehr Einblick in unsere Motivation erhalten Sie in diesem Magazin-Artikel.
Fragen & Antworten
Ökostrom geht viel zu oft einfach verloren, weil er nicht abgerufen werden kann. Energy Sharing verhindert das, indem der selbst erzeugte Strom in der Gemeinschaft geteilt wird. Strom konnte bisher nur in direkter Nachbarschaft, beispielsweise innerhalb desselben Gebäudes, geteilt werden. Dank Energy Sharing darf zum Teilen nun auch das öffentliche Stromnetz genutzt werden.
Wenn lokal erzeugter Ökostrom direkt vor Ort verbraucht wird, entlastet das außerdem die Stromnetze, stärkt die Energiewende in der Region und sorgt für mehr regionale Wertschöpfung.
Über Energy Sharing können alle Anschlüsse mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 10.000 Kilowattstunden Strom beziehen.
Sie müssen kein Mitglied einer Energiegenossenschaft sein. Gleichzeitig freuen sich die Bürgerwerke-Genossenschaften immer über neue Mitglieder. Wenn Sie die Energiewende bei Ihnen vor Ort noch aktiver voranbringen möchten, können Sie in einer – oder mehreren – Bürger-Energiegenossenschaften Mitglied werden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Bürgerwerke-Genossenschaften. Ein unkomplizierter, digitaler Beitritt ist bei vielen der Genossenschaften bereits möglich.
Um beim Energy Sharing der Bürgerwerke mitzumachen und BürgerÖkostrom share zu beziehen ist außerdem kein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, erforderlich. Denn wir möchten nicht auf den in Deutschland deutlich verzögerten Rollout von Smart Metern warten: BürgerÖkostrom share können auch Haushalte beziehen, die noch einen regulären SLP-Zähler haben. Auch zusätzliche Hardware-Lösungen wie einen optischen Lesekopf brauchen Sie nicht.
Das Vorhandensein eines Smart Meters bietet jedoch auch bei unserem Energy Sharing Vorteile, da nur mit einem Smart Meter der eigene Verbrauch gezielt in Zeiten gelegt werden kann, zu denen der günstigere Gemeinschaftstarif gilt.
Für Heizstrom-Zähler sind keine Energy-Sharing-Tarife verfügbar.
Zur Einführung des Energy-Sharing-Angebots konzentrieren sich die Bürgerwerke auf Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ihrer Mitgliedsgenossenschaften. Zukünftig ist geplant, dass auch Gewerbeanlagen und private Anlagen ihren selbst erzeugten Strom teilen können.
Wir können noch keine belastbare Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt ein Einbinden kleinerer Anlagen möglich sein wird. Sobald wir auch Anlagen von Gewerbebetrieben und Privatpersonen aufnehmen, informieren wir über den Energy-Sharing-Verteiler.
Die Bürgerwerke bieten Verbraucher:innen mit und ohne Smart Meter ein Energy-Sharing-Produkt an: BürgerÖkostrom share. Der geteilte Strom kommt aus Anlagen von Bürger-Energiegenossenschaften. Interessierte Verbraucher:innen können Gemeinschaftsstrom aus den genossenschaftlichen Anlagen beziehen und so von preisstabilen Erneuerbaren Energien profitieren – auch ohne Smart Meter im Keller oder PV-Anlage auf dem eigenen Dach.
Seien Sie von Anfang mit dabei
Wenn Sie dranbleiben und die Entwicklung bei den Bürgerwerken miterleben wollen, dann tragen Sie sich am besten in unseren Verteiler ein. Über diesen werden wir Sie auch informieren, wenn wir mit der Aufnahme von Pilotkund:innen starten.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

Sarah Schäfer
kümmert sich um die Energie im Marketing-Team
Begeistert von begeisterten Menschen und froh, bei den Bürgerwerken jeden Tag was bewegen zu können. Bringt Bürohund Lemmy mit zur Arbeit und verbringt viel Zeit im Wald. Sie hört Podcasts meistens in doppelter Geschwindigkeit und es vergeht kaum ein Tag, an dem Sarah nicht mindestens einen Podcasttipp abgibt.


