• Wärmestrom

Bürgerstrom für Ihre Wärmeversorgung

Wärmestrom/Heizstrom der Bürgerwerke

Auch für unser Wärmestrom-Angebot gilt natürlich das Bürgerwerke-Qualitätsversprechen: Wir liefern Ihnen nur 100 % Ökostrom aus regionalen Anlagen – von Bürgern für Bürger.

Die drei wichtigsten Fragen, die sich jeder Wärmestrom-Kunde stellt

Was ist der Unterschied zwischen Wärmestrom-Tarifen und normalen Haushaltsstrom-Tarifen? 

Wenn Sie mit einer Wärmepumpe oder (Nacht-)Speicherheizung heizen, fallen für die verbrauchte Strommenge je nach Netzbetreiber geringere Netzentgelte und eine vergünstigte Konzessionsabgabe an. Diesen Kostenvorteil geben wir direkt an Sie weiter, sodass wir Ihnen günstigere Wärmestrom-Tarife anbieten können.

Sie heizen mit Gas? Dann informieren Sie sich hier über unser BürgerÖkogas.

Und woher kommt der Wärmestrom?

Der Wärmestrom der Bürgerwerke stammt zu 100 % aus erneuerbaren Quellen – genau wie beim bundesweiten Bürgerstrom-Angebot für Haushaltsstrom. Dies bestätigen der TÜV und das Grüner Strom-Label bei ihren regelmäßigen Prüfungen. Hier können Sie mehr zu unseren Erzeugsanlagen erfahren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Wärmestrom-Tarif nutzen kann?

Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom-Tarifen ist, dass der zum Heizen benötigte Wärmestrom über einen separaten Zähler getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen wird.

Bei einem Stromverbrauch unter 100.000 kWh im Jahr sind zwei Arten von Stromzählern verbreitet: Eintarifzähler und so genannte Zweitarifzähler (HT/NT), die den Verbrauch jeweils getrennt nach Hochtarifzeit (HT, meist 06:00 bis 22:00 Uhr) und Niedertarifzeit (NT, meist 22:00 bis 06:00 Uhr) messen. Der Stromverbrauch der Wärmepumpe oder (Nacht-)Speicherheizung kann dabei sowohl über einen Eintarif- als auch über einen Zweitarifzähler gemessen werden.

Sie haben Fragen? Sie erreichen uns 06221-39289 20 (Montag – Freitag, 8 bis 17:30 Uhr).

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