Volle Transparenz für unsere Bürgerwerke-Kund:innen
Auf dieser Seite haben wir Begriffserläuterungen zu allen Preisbestandteilen von Bürgerstrom und BürgerÖkogas für Sie zusammengestellt. Die genaue Entwicklung der Preisbestandteile für Ihre Lieferstelle finden Sie in Ihrem individuellen Preisänderungsschreiben auf Seite 4.
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GRUNDSÄTZE DER TARIFKALKULATION BEI DEN BÜRGERWERKEN
GRUNDSÄTZE DER TARIFKALKULATION BEI DEN BÜRGERWERKEN
Die Basis der Tarifkalkulation bei den Bürgerwerken bilden folgende Grundsätze:
Wir orientieren uns an den realen Kosten: Unsere Preise werden anhand der tatsächlichen Kosten kalkuliert, die bei uns für die Versorgung Ihres Haushalts oder Gewerbebetriebs anfallen. Da die Kosten sich je nach Netzgebiet unterscheiden, gibt es bei uns auch unterschiedliche Preise für jede Region.
Wir rechnen fair: Wir erhöhen unsere Preise nur, wenn zusätzliche Kosten unsere Einsparungen übersteigen. Nachdem wir die Preise zum Jahreswechsel 2022/2023 erhöhen mussten, geben wir auch gesunkene Beschaffungskosten nun so schnell wie möglich an unsere Kund:innen weiter.
Transparenz ist uns wichtig: Sie erfahren die Gründe für Ihre Preisänderungen – egal, ob es günstiger oder teurer wird.
PREISBESTANDTEILE | BÜRGERSTROM
Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Service | Bürgerstrom
Dieser Teil Ihrer Stromrechnung fließt an unsere Energieerzeuger:innen – also die Solar- und Windenergieanlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften und die Wasserkraftwerke, von denen wir Energiemengen abnehmen.
Zudem enthält er die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), mit der Sie die Energiewende in Bürgerhand fördern. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, erfahren Sie hier in unserem Wirkungsbericht.
Netz- & Zählerentgelte | Bürgerstrom
Diese Entgelte fallen für die Durchleitung des Bürgerstroms von unseren Erzeuger:innen bis zu Ihrer Steckdose sowie für die Messung Ihres Verbrauchs an. Um den Strom bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung des Stroms ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.
Die folgenden Entgelte werden für der Belieferung von Bürgerstrom-Kund:innen fällig:
Netznutzungsentgelt Arbeitspreis: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.
Netznutzungsentgelt Grundpreis: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.
Entgelt Messsstellenbetrieb: Für den Betrieb des Stromzählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.
Die Höhe der Entgelte unterscheidet sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie auf Seite 4 Ihres Preisänderungsschreibens einsehen.
Steuern & Abgaben | Bürgerstrom
Für die Belieferung unserer Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern und Abgaben bzw. Umlagen abzuführen:
Offshore-Netzumlage: Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden Kosten aus Entschädigungen an Betreiber:innen von Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore) bei Störungen oder Verzögerung der Netzanbindung gedeckt.
KWK-Umlage: Die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage dient der Finanzierung der Förderung von Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen. Das sind zum Beispiel effiziente Blockheizkraftwerke, die sowohl Wärme als auch Strom zur Abgabe an Endkund:innen erzeugen.
Abschaltbare Lasten-Umlage: Nach der Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) können die Übertragungsnetzbetreiber zur Stabilisierung der Stromnetze Vereinbarungen mit Großverbraucher:innen zur Reduzierung von Verbrauchsleistung auf Abruf treffen. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last werden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt.
§19 StromNEV-Umlage: Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Großverbraucher:innen bei ihrem Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles, verringertes Netznutzungsentgelt beantragen. Über die Umlage werden die dadurch entgangenen Erlöse der Netzbetreiber ausgeglichen.
Stromsteuer: Die Stromsteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist der Versorger, der die Stromsteuer an die Stromkund:innen weiterreicht.
Zusätzlich wird abhängig von der Größe der Gemeinde oder Stadt eine Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber leitet die Konzessionsabgabe als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Stromnetzes an die Gemeinde weiter.
PREISBESTANDTEILE | BÜRGERÖKOGAS
Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Service | BürgerÖkogas
Dieser Teil umfasst die Kosten für die Beschaffung der Gasmengen, die wir zu Ihrer Belieferung benötigen.
Außerdem enthält er die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, erfahren Sie hier in unserem Wirkungsbericht.
Netz- & Zählerentgelte | BürgerÖkogas
Diese Entgelte fallen für die Durchleitung von BürgerÖkogas zu Ihrem Gasanschluss sowie zur Messung Ihres Verbrauchs an. Um Ökogas bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung von BürgerÖkogas ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.
Die folgenden Entgelte werden für der Belieferung von BürgerÖkogas-Kund:innen fällig:
Netznutzungsentgelt Arbeitspreis: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.
Netznutzungsentgelt Grundpreis: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.
Entgelt Messsstellenbetrieb und Messung: Für den Betrieb des Gaszählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.
Konvertierungsentgelt: Im Gasmarkt wird zwischen zwei unterschiedlichen Qualitäten – L- und H-Gas – unterschieden. Die Unterscheidung bezieht sich auf den Energiegehalt (in kWh) pro Gasvolumen (in m³). Gasverteilnetze sind immer nur auf eine der beiden Qualitäten ausgelegt, daher müssen Gasmengen ggf. erst in die richtige Qualität konvertiert werden. Hierfür wird ein Konvertierungsentgelt fällig.
Die Entgelte unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie auf Seite 4 Ihres Preisänderungsschreibens einsehen.
Steuern & Abgaben | BürgerÖkogas
Für die Belieferung unserer Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern, Abgaben und Umlagen abzuführen:
Konzessionsabgabe: Wir führen an den Netzbetreiber die Konzessionsabgabe ab. Der Netzbetreiber wiederum leitet sie als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Gasnetzes an die Gemeinde oder Stadt weiter. Die Konzessionsabgabe liegt bei 0,03 Ct/kWh.
CO2-Abgabe: Als wirtschaftlicher Anreiz für den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern wurde zum 01.01.2021 ein nationaler Emissionshandel für CO2-Ausstoß eingeführt. In den ersten Jahren werden zunächst feste Preise je Tonne CO2 erhoben und diese Preise für unterschiedliche fossile Energieträger entsprechend ihres CO2-Ausstoßes in einen Preis je kWh umgerechnet. Für Erdgas liegt die CO2-Abgabe 2023 bei 0,544 Ct/kWh. Da BürgerÖkogas – je nach gewähltem Tarif – aus 5, 10 oder 100 % Biogas besteht, wird die Abgabe für Bürgerwerke-Kund:innen nur anteilig bzw. gar nicht fällig.
Gasspeicherumlage: Im Zuge des Krieges in der Ukraine wurden mit einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Füllstandsvorgaben für Gasspeicher eingeführt. Um die Kosten zur Erreichung dieser Füllstände zu kompensieren, wurde zum 01.10.2022 die Gasspeicherumlage eingeführt. Die Erhebung dieser neuen Umlage ist zeitlich auf den 01.01.2025 begrenzt.
Bilanzierungsumlage: Die bisherigen Marktgebiete – NetConnect Germany und Gaspool – wurden zum 01.10.2021 in ein gemeinsames Marktgebiet, die Trading Hub Europe (THE), überführt. Für die energiewirtschaftliche Tätigkeit in diesem Marktgebiet wird eine Bilanzierungsumlage fällig.
Konvertierungsumlage: Zusätzlich zum Konvertierungsentgelt (s. oben) kann in den Marktgebieten eine Konvertierungsumlage erhoben werden. Diese bezieht sich nicht auf tatsächlich vorgenommene Konvertierungen der Gasqualität, sondern wird pauschal von den Betreibern der beiden Marktgebiete verlangt, um eventuelle Mindereinnahmen auszugleichen, wenn die Einnahmen durch das Konvertierungsentgelt nicht die realen Kosten decken.
Energiesteuer: Die Energiesteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist stets der Versorger – in Ihrem Fall also die Bürgerwerke, die sich darum kümmern, dass diese Steuer in der richtigen Höhe bezahlt wird.
Kontakt und Feedback
Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Erläuterungen Ihnen dabei geholfen haben, die Zusammensetzung Ihres Energiepreises besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Gertrud Kallweit
für das Kundendialog-Team der Bürgerwerke
06221 39 289 20
kundendialog@buergerwerke.de
Stand: 11. Mai 2023