Preisbestandteile unserer Bürgerwerke-Produkte

Auf dieser Seite haben wir Begriffserläuterungen zu allen Preisbestandteilen von Bürgerstrom und BürgerÖkogas für Sie zusammengestellt. Die genaue Entwicklung der Preisbestandteile für Ihre Lieferstelle finden Sie in der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres individuellen Preisanpassungsschreibens. Bei den auf dieser Seite genannten Werten handelt es sich stets um Netto-Angaben.

Grundsätze der Tarifkalkulation bei den Bürgerwerken

Wir orientieren uns an den realen Kosten: Unsere Preise werden anhand der tatsächlichen Kosten kalkuliert, die bei uns für die Versorgung Ihres Haushalts oder Gewerbebetriebs anfallen. Da die Kosten sich je nach Netzgebiet unterscheiden, gibt es bei uns auch unterschiedliche Preise für jede Region.  

Transparenz ist uns wichtig: Sie erfahren bei uns stets die Gründe für eine Preisanpassung – egal, ob es günstiger oder teurer wird.

Wir rechnen fair: Wir erhöhen unsere Preise nur, wenn zusätzliche Kosten unsere Einsparungen übersteigen. Das bedeutet: Wir geben gesunkene Beschaffungskosten so schnell wie möglich an unsere Kund:innen weiter. 

Preisbestandteile Bürgerstrom

Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Service | Bürgerstrom

Dieser Teil Ihrer Stromrechnung fließt an die Erzeugungsanlagen unseres Ökostroms – also die Solar- und Windenergieanlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften und die Wasserkraftwerke, von denen wir Energiemengen abnehmen.

Zudem enthält dieser Preisbestandteil die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), mit der Sie die Energiewende in Bürgerhand fördern. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, erfahren Sie in unseren Wirkungsbericht.

Netz- & Zählerentgelte | Bürgerstrom

Diese Entgelte fallen für die Durchleitung des Bürgerstroms von unseren Erzeugerungsanlagen bis zu Ihrer Steckdose sowie für die Messung Ihres Verbrauchs an. Um den Strom bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung des Stroms ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.

Die folgenden Entgelte werden für die Belieferung von Bürgerstrom-Kund:innen fällig:

Netznutzungsentgelt Arbeitspreis

Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.

Netznutzungsentgelt Grundpreis

Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.

Entgelt Messstellenbetrieb Grundpreis

Für den Betrieb des Stromzählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.

Die Höhe der Entgelte unterscheidet sich sehr stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres Preisanpassungsschreibens entnehmen.

Steuern & Abgaben | Bürgerstrom

Für die Belieferung unserer Bürgerstrom-Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern und Abgaben bzw. Umlagen abzuführen:

  • Offshore-Netzumlage: Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden Kosten für Entschädigungen an Betreiber:innen von Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore) gedeckt, welche bei Störungen oder Verzögerung der Netzanbindung gezahlt werden müssen.
  • KWK-Umlage: Die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage dient der Finanzierung der Förderung von Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen. Das sind zum Beispiel effiziente Blockheizkraftwerke, die sowohl Wärme als auch Strom zur Versorgung von Endkund:innen erzeugen.
  • Abschaltbare Lasten-Umlage: Nach der Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) können die Übertragungsnetzbetreiber zur Stabilisierung der Stromnetze Vereinbarungen mit Großverbraucher:innen treffen, damit diese ihre Verbrauchsleistung auf Abruf reduzieren. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last werden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt.
  • §19 StromNEV-Umlage: Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Großverbraucher:innen bei ihrem Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles, verringertes Netznutzungsentgelt beantragen. Über die Umlage werden die dadurch entgangenen Erlöse der Netzbetreiber ausgeglichen.
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist der Versorger, der die Stromsteuer an die Stromkund:innen weiterreicht.

Zusätzlich wird abhängig von der Größe der Gemeinde oder Stadt eine Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber leitet die Konzessionsabgabe an die Gemeinde weiter – als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Stromnetzes.

Die Konzessionsabgabe liegt in Gemeinden…

  • … bis 25.000 Einwohner bei 1,32 Ct/kWh,
  • … bis 100.000 Einwohner bei 1,59 Ct/kWh,
  • … bis 500.000 Einwohner bei 1,99 Ct/kWh,
  • … über 500.000 Einwohner bei 2,39 Ct/kWh.

Preisbestandteile BürgerÖkogas

Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Service | BürgerÖkogas

Dieser Teil umfasst die Kosten für die Beschaffung der Gasmengen, die wir zur Belieferung von BürgerÖkogas-Kund:innen benötigen.

Außerdem enthält dieser Preisbestandteil die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, sehen Sie in unseren Wirkungsbericht.

Netz- & Zählerentgelte | BürgerÖkogas

Diese Entgelte fallen für die Durchleitung von BürgerÖkogas zu Ihrem Gasanschluss sowie zur Messung Ihres Verbrauchs an. Um Ökogas bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung von BürgerÖkogas ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.

Die folgenden Entgelte werden für die Belieferung von BürgerÖkogas-Kund:innen fällig:

  • Netznutzungsentgelt Arbeitspreis: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.
  • Netznutzungsentgelt Grundpreis: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.
  • Entgelt Messstellenbetrieb und Messung Grundpreis: Für den Betrieb des Gaszählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.
  • Konvertierungsentgelt: Im Gasmarkt wird zwischen zwei unterschiedlichen Qualitäten – L- und H-Gas – unterschieden. Die Unterscheidung bezieht sich auf den Energiegehalt (in kWh) pro Gasvolumen (in m³). Gasverteilnetze sind immer nur auf eine der beiden Qualitäten ausgelegt, daher müssen Gasmengen ggf. erst in die richtige Qualität konvertiert werden. Hierfür wird das Konvertierungsentgelt fällig.

Die Entgelte unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres Preisänderungsschreibens entnehmen.

Steuern & Abgaben | BürgerÖkogas

Für die Belieferung unserer BürgerÖkogas-Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern, Abgaben und Umlagen abzuführen:

  • Konzessionsabgabe: Wir führen an den Netzbetreiber die Konzessionsabgabe ab. Der Netzbetreiber wiederum leitet sie an die Gemeinde oder Stadt weiter – als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Gasnetzes. Die Konzessionsabgabe liegt bei 0,03 Ct/kWh.
  • CO2-Abgabe: Als wirtschaftlicher Anreiz für den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern wurde zum 01.01.2021 ein nationaler Emissionshandel für CO2-Ausstoß eingeführt. In den ersten Jahren werden zunächst feste Preise je Tonne CO2 erhoben und diese Preise für unterschiedliche fossile Energieträger entsprechend ihres CO2-Ausstoßes in einen Preis je kWh umgerechnet. In 2023 lag diese Abgabe bei 0,544 Cent pro Kilowattstunde (netto), in 2024 ist sie auf 0,816 Cent /kWh gestiegen.
    Hinweis: Bis 2022 wurde die CO2-Abgabe nur auf Erdgas fällig. Da unser BürgerÖkogas – je nach gewähltem Tarif – aus 5, 10 oder 100 % Biogas besteht, wurde die Abgabe – bei den Tarifen mit 5 und 10 % Biogas – anteilig bzw. beim Tarif 100 % Biogas gar nicht fällig. 2023 hat der Gesetzgeber entschieden, die Nachweiskriterien zu verschärfen: Die CO2-Abgabe wird nun auch auf Biogas erhoben, wenn dieses nicht zertifiziert ist. Leider ist zertifiziertes Biogas kaum verfügbar und eine Zertifizierung derart aufwändig und teuer, dass unsere Biogas-Lieferanten dies aktuell nicht anbieten. Daraus ergibt sich, dass die CO2-Abgabe inzwischen auf alle unsere BürgerÖkogas-Tarife vollständig fällig wird.
  • Gasspeicherumlage: Im Zuge des Krieges in der Ukraine wurden mit einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Füllstandsvorgaben für Gasspeicher eingeführt. Um die Kosten zur Erreichung dieser Füllstände zu kompensieren, wurde zum 01.10.2022 die Gasspeicherumlage eingeführt. Die Erhebung dieser neuen Umlage ist zeitlich auf den 01.01.2025 begrenzt.
  • Bilanzierungsumlage: Die bisherigen Marktgebiete – NetConnect Germany und Gaspool – wurden zum 01.10.2021 in ein gemeinsames Marktgebiet, die Trading Hub Europe (THE), überführt. Für die energiewirtschaftliche Tätigkeit in diesem Marktgebiet wird eine Bilanzierungsumlage fällig.
  • Konvertierungsumlage: Zusätzlich zum Konvertierungsentgelt (s. oben bei Netz- & Zählerentgelte | BürgerÖkogas) kann in den Marktgebieten eine Konvertierungsumlage erhoben werden. Diese bezieht sich nicht auf tatsächlich vorgenommene Konvertierungen der Gasqualität, sondern wird pauschal von den Betreibern der beiden Marktgebiete verlangt, um eventuelle Mindereinnahmen auszugleichen, wenn die Einnahmen durch das Konvertierungsentgelt nicht die realen Kosten decken.
  • Energiesteuer: Die Energiesteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist stets der Versorger – in Ihrem Fall also die Bürgerwerke, die sich darum kümmern, dass diese Steuer in der richtigen Höhe an den Staat bezahlt wird und sie zur Deckung ihrer Kosten an die Gaskund:innen weiterreichen.

Kontakt und Feedback

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Erläuterungen Ihnen dabei geholfen haben, die Zusammensetzung Ihres Energiepreises besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

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