• Transparenz für Bürgerstrom-Kunden

Volle Transparenz für unsere Bürgerwerke-Kund:innen

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Zusammensetzung der Bürgerstrom- und BürgerÖkogas-Preise und die Tarifanpassungen zum 01.01.2023. Wir haben Begriffserläuterungen zu den Preisbestandteilen sowie Informationen zu den durchschnittlichen Entwicklungen der Preisbestandteile für Sie zusammengestellt. Die genaue Entwicklung der Preisbestandteile für Ihre Lieferstelle finden Sie in Ihrem individuellen Preisänderungsschreiben auf Seite 5. 

Alle genannten Preise sind Netto-Preise (also ohne Mehrwertsteuer).  

 

Durch Klick auf die folgenden Links können Sie direkt zum jeweiligen Inhalt springen: 

GRUNDSÄTZE DER TARIFKALKULATION BEI DEN BÜRGERWERKEN

PREISZUSAMMENSETZUNG | BÜRGERSTROM

PREISZUSAMMENSETZUNG | BÜRGERÖKOGAS

GRUNDSÄTZE DER TARIFKALKULATION BEI DEN BÜRGERWERKEN

Die Basis der Tarifkalkulation bei den Bürgerwerken bilden folgende Grundsätze: 

Wir orientieren uns an den realen Kosten: Unsere Preise werden anhand der tatsächlichen Kosten kalkuliert, die bei uns für die Versorgung Ihres Haushalts oder Gewerbebetriebs anfallen. Da die Kosten sich je nach Netzgebiet unterscheiden, gibt es bei uns auch unterschiedliche Preise für jede Region. 

Wir rechnen fair: Wir erhöhen unsere Preise nur, wenn zusätzliche Kosten unsere Einsparungen übersteigen. Dies ist dieses Jahr leider der Fall, da die Beschaffungskosten auf einem sehr hohen Niveau sind. Aber Sie können sich sicher sein: Wir werden zukünftige Preissenkungen in vollem Umfang an unsere Kund:innen weitergeben, so wie wir es unter anderem beim Wegfall der EEG-Umlage im Sommer 2022 getan haben. 

Transparenz ist uns wichtig: Sie erfahren die Gründe für Ihre Preisänderungen – egal, ob es günstiger oder teurer wird. 

Hintergründe zu aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt und politischen Maßnahmen finden Sie stets unter www.buergerwerke.de/energiepreise

PREISZUSAMMENSETZUNG | BÜRGERSTROM

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hier finden Sie zunächst eine grobe Einteilung, bevor weiter unten auf dieser Seite die einzelnen Teile genauer erklärt werden: 

Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Förderung: Dieser Teil Ihrer Stromrechnung fließt an unsere Energieerzeuger:innen – also die Solar- und Windenergieanlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften und die deutschen Wasserkraftwerke, von denen wir Energiemengen abnehmen. Zudem enthält er die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), mit der Sie die Energiewende in Bürgerhand fördern. Dieser Bestandteil ist aufgrund höherer Beschaffungskosten gegenüber 2022 deutlich gestiegen.

Netz- & Zählerentgelte: Diese Entgelte fallen für die Durchleitung des Bürgerstroms von unseren Erzeuger:innen bis zu Ihrer Steckdose sowie für die Messung Ihres Verbrauchs an. Im bundesweiten Mittel haben sich diese Gebühren für 2023 um etwa 17 % erhöht. Eine genaue Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Steuern & Abgaben: Eine genaue Auflistung der Steuern und Abgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Beschaffung, Service und Bürgerenergie-Service | Bürgerstrom

Aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie steigt dieser Anteil 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahr.

Fördere ich mit meinem Energiebezug die Bürgerwerke und ihre Energiegenossenschaften im Jahr 2023 so wie im Vorjahr?

Ja. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Geld weiterhin wirkungsvoll für die Energiewende eingesetzt wird und Sie auch 2023 das Engagement der Bürgerwerke-Genossenschaften unterstützen. So fördern Sie als Privatkund:in die ökologische Energieerzeugung mit 0,5 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde, was regelmäßig vom Grüner Strom-Label überprüft wird. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, erfahren Sie hier in unserem Wirkungsbericht.

Netz- & Zählerentgelte | Bürgerstrom

Um den Strom bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung des Stroms ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen. Die Entgelte unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber, sodass hier nur Mittelwerte angegeben werden können.

Im bundesweiten Durchschnitt findet 2023 eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte um 20 % statt. Im Mittel erhöhen sich die Kosten für Netz- und Messentgelte im Grundpreis um 9,61 € pro Jahr. Darin enthalten sind die Mehrkosten für die steigende Zahl der modernen Messeinrichtungen, die wir als Umlage auf alle Kund:innen umlegen müssen. Die verbrauchsabhängigen Netzentgelte im Arbeitspreis steigen im Mittel um 1,2 Ct/kWh.   

Die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie auf Seite 5 Ihres Preisänderungsschreibens einsehen.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die vorläufigen Entgelte für 2023 laut Netzentgeltblättern der Netzbetreiber mit Stand vom November 2022.

Arbeitspreis Netznutzung: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.

Grundpreis Netznutzung: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.

Messentgelte: Für den Betrieb des Stromzählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.

Steuern & Abgaben | Bürgerstrom

Für die Belieferung unserer Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Entgelte, Steuern und Abgaben abzuführen. Insgesamt sinken die bundesweiten Entgelte, Steuern und Abgaben zum 01.01.2023 gegenüber dem 01.01.2022, da zum letzten Jahreswechsel noch die EEG-Umlage erhoben wurde.

Die Höhen der einzelnen Bestandteile sind in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt. Wenn Sie genauer wissen möchten, was die einzelnen Bestandteile bedeuten, können Sie hier in unser Hintergrund-PDF für Bürgerstrom schauen.

Zusätzlich wird abhängig von der Größe der Gemeinde oder Stadt eine Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber leitet die Konzessionsabgabe als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Stromnetzes an die Gemeinde weiter.

Die Konzessionsabgabe liegt in Gemeinden…

  • … bis 25.000 Einwohner bei 1,32 Ct/kWh,
  • … bis 100.000 Einwohner bei 1,59 Ct/kWh,
  • … bis 500.000 Einwohner bei 1,99 Ct/kWh,
  • … über 500.000 Einwohner bei 2,39 Ct/kWh.

PREISZUSAMMENSETZUNG | BÜRGERÖKOGAS

Der Preis für BürgerÖkogas setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hier finden Sie zunächst eine grobe Einteilung, bevor weiter unten auf dieser Seite die einzelnen Teile genauer erklärt werden:

Beschaffung, Service und Bürgerenergie-Service: Dieser Teil umfasst die Kosten für die Beschaffung der Gasmengen, die wir zu Ihrer Belieferung benötigen. Zum anderen enthält er die Kosten für den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie steigt dieser Anteil 2023 deutlich.

Netz- & Zählerentgelte: Diese Entgelte fallen für die Durchleitung von BürgerÖkogas zu Ihrem Gasanschluss sowie zur Messung Ihres Verbrauchs an. Im bundesweiten Mittel sind diese Entgelte um 15 % gestiegen.

Steuern & Abgaben: Die Summe der Steuern und Abgaben, die 2023 für BürgerÖkogas-Lieferungen anfallen, sind im bundesweiten Mittel gestiegen. Eine genaue Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Beschaffung, Service und Bürgerenergie-Service | BürgerÖkogas

Aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie steigt dieser Anteil 2023 deutlich.

 

Fördere ich mit meinem Energiebezug die Bürgerwerke und ihre Energiegenossenschaften im Jahr 2023 so wie im Vorjahr?

Ja. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Geld weiterhin wirkungsvoll für die Energiewende eingesetzt wird und Sie auch 2023 das Engagement der Bürgerwerke-Genossenschaften unterstützen. So fördern Sie als Privatkund:in die ökologische Energieerzeugung mit 0,3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde BürgerÖkogas. Wie Ihre Unterstützung konkret Wirkung entfaltet, erfahren Sie hier in unserem Wirkungsbericht.

 

Wieso ist der BürgerÖkogas-Preis mit bis zu 100 % Biogas-Anteil nicht unabhängig von Preissteigerungen der fossilen Brennstoffe?

Die Bürgerwerke haben zwar direkte Abnahmeverträge mit Erzeugeranlagen ihres Biogases, diese orientieren sich allerdings an den Börsenpreisen für Gas.

Jeder Erzeuger hat grundsätzlich die Möglichkeit, sein Gas an der Börse zu vermarkten. Wenn er stattdessen einen Gasliefervertrag mit einem Ökoenergieanbieter (wie den Bürgerwerken) abschließt, stellt sich natürlich die Frage: Zu welchem Preis wird das Gas verkauft? Was ist dieses Gas wert? In der Regel orientiert sich der im Vertrag festgelegte Wert am Gaspreis an der Börse, den der Erzeuger erhalten würde, wenn er ihn dort verkauft. So weiß der Erzeuger, dass er sich nicht schlechter stellt als bei einer Gas-Vermarktung an der Börse und beide Parteien haben eine klare Referenz für den Gaspreis.

Da der Marktpreis für Erdgas inzwischen über dem Biogas-Preisniveau der letzten Jahre liegt, wird auch Biogas teurer gehandelt als bisher. Der Preis für Biogas ergibt sich aus dem Erdgas-Preis zuzüglich eines Aufschlags.

Netz- & Zählerentgelte | BürgerÖkogas

Um Ökogas bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung von BürgerÖkogas ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen. Die Entgelte unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber, sodass hier nur Mittelwerte angegeben werden können. Die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie auf Seite 5 Ihres Preisänderungsschreibens einsehen.

 

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die vorläufigen Entgelte für 2023 laut Netzentgeltblättern der Netzbetreiber mit Stand vom November 2022.

Arbeitspreis Netznutzung: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.

Grundpreis Netznutzung: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.

Messentgelte: Für den Betrieb des Gaszählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.

Steuern & Abgaben | BürgerÖkogas

Die Summe der Steuern und Abgaben, die 2023 für die Lieferung von BürgerÖkogas anfallen, sind im Mittel gestiegen.

Als wirtschaftlicher Anreiz für den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern wurde zum 01.01.2021 ein nationaler Emissionshandel für CO2-Ausstoß eingeführt. In den ersten Jahren werden zunächst feste Preise je Tonne CO2 erhoben und diese Preise für unterschiedliche fossile Energieträger entsprechend ihres CO2-Ausstoßes in einen Preis je kWh umgerechnet. Für Erdgas beträgt der Preis seit 01.01.2022 0,546 Ct/kWh.

Da BürgerÖkogas – je nach gewähltem Tarif – aus 5, 10 oder 100 % Biogas besteht, wird die Abgabe für Bürgerwerke-Kund:innen nur anteilig bzw. gar nicht fällig. In der folgenden Tabelle wird davon ausgegangen, dass BürgerÖkogas mit 10 % Biogas-Anteil bezogen wird. Deshalb ist auch die CO2-Abgabe 10 % niedriger (0,491 Ct/kWh) und liegt nicht bei den vollen 0,546 Ct/kWh.

Unverändert bleibt dagegen die Energiesteuer. Sie fällt an, wenn Endverbraucher:innen Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner ist stets der Versorger – in Ihrem Fall also die Bürgerwerke, die sich darum kümmern, dass diese Steuer in der richtigen Höhe bezahlt wird.

In diesem Posten ebenfalls enthalten sind die Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt und die Gasspeicherumlage. Erläuterungen zu diesen Bestandteilen finden Sie hier in unserem Hintergrund-PDF.

Zusätzlich wird eine Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber leitet die Konzessionsabgabe als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Gasnetzes an die Gemeinde oder Stadt weiter. Die Konzessionsabgabe liegt bei 0,03 Ct/kWh.

Kontakt und Feedback

Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Informationen Ihnen dabei geholfen haben, Ihren Energiepreis für 2023 zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Mehr Hintergrund-Informationen zur Lage am Energiemarkt finden Sie hier.

 

Gertrud Kallweit
für das Kundendialog-Team der Bürgerwerke
06221 39 289 20
kundendialog@buergerwerke.de

 

Stand: 16. November 2022

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