100% Ökostrom: Heizstrom und Wärmestrom für Ihre Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe
Mit unserem Heizstrom beziehungsweise Wärmestrom heizen Sie Ihr Zuhause nicht nur angenehm und komfortabel, sondern nutzen eine klimaneutrale Lösung aus regionalen Anlagen, die unsere Mitgliedsgenossenschaften betreiben. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie mit Heizstrom von den Bürgerwerken die Bürger-Energiegenossenschaften unserer Gemeinschaft unterstützen und einen positiven Beitrag zur Energiewende leisten.
BürgerÖkostrom von den Bürgerwerken ist 100 % Ökostrom aus Sonne, Wind und Wasser. Mit garantierter Wirkung für die Energiewende in Bürgerhand.
Vorteile für Sie
- Heizstrom aus 100 % Ökostrom
- Zur Energiewende in Bürgerhand beitragen
- In wenigen Minuten online wechseln
- Kostenfreier Wechselservice für nahtlose Stromversorgung
- Faire Preise und Konditionen
Vorteile für uns alle
- Energiegenossenschaften direkt fördern
- Energiewende von unten: Strom von Bürger:innen für Bürger:innen
- Gemeinsam eine klimagerechte Zukunft bauen
- Mehr Beteiligung und Demokratie
- Vielfalt im Energiemarkt
So einfach ist der Wechsel zu Heizstrom:
1. Tarif berechnen: Geben Sie die Angaben zu Ihrem Heizgerät ein. Nach Klick auf den Button sehen Sie den für Ihren Wohnort gültigen Tarif.
2. Angebot annehmen: Ihnen gefällt, was Sie sehen? Dann übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
3. Schon fertig! Ob Sie neu einziehen oder den Anbieter wechseln: Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie.
Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Heizstrom?
Um unsere Heizstrom-Tarife für Ihre Wärmepumpe oder (Nacht-)Speicherheizung nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Haushaltsstromzähler einen separaten Zähler für Ihr Heizgerät. Wenn Sie für Ihre Wohnung nur einen Stromzähler haben, können Sie ausschließlich einen Tarif für Haushaltsstrom abschließen.
Der separate Zähler für Ihre Wärmepumpe kann sowohl über einen Eintarifzähler als auch einen Zweitarifzähler (HT/NT) gemessen werden. Nachtspeicherheizungen werden in aller Regel über einen Zweitarifzähler abgerechnet. Ein Zweitarifzähler weist Ihren Verbrauch getrennt aus für Hochtarifzeiten (HT: normalerweise zwischen 06:00 und 22:00 Uhr) und Niedertarifzeiten (NT: normalerweise zwischen 22:00 und 06:00 Uhr).

Freiflächen in Bürgerhand: gemeinsam mit lokalen Energiegenossenschaften und den Bürger:innen vor Ort entwickelt.
Was bewirkt BürgerÖkostrom?
Dank Ihres Strombezugs bei den Bürgerwerken können unsere Mitgliedsgenossenschaften weitere Solar- und Windkraftanlagen bauen. Das ist die handfeste Wirkung unseres Bürgerstroms.
Doch das ist längst nicht alles: Energiegenossenschaften der Bürgerwerke steigern die Akzeptanz für die Energiewende. Sie arbeiten gemeinsam mit Kommunen, Organisationen und Anwohner:innen zusammen. Sie suchen nach Lösungen, wie geplante Projekte und Naturschutz zusammengedacht werden können. Entdecken Sie die Wirkung unseres BürgerÖkostroms!
100 % BürgerÖkostrom aus regionalen Anlagen
Sie haben noch Fragen zu Heizstrom?
Heizstrom, auch Wärmestrom genannt, wird für das Beheizen von Räumen verwendet. Er wird typischerweise in Verbindung mit elektrischen Heizungssystemen wie Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen eingesetzt – den beiden gängigsten Möglichkeiten, mit Strom zu heizen. Der Heizstrom treibt dabei entweder direkt die Wärmepumpe an oder erwärmt die Wohnräume bzw. die Heizkörper.
Wärmepumpen-Heizungen nutzen Umgebungsluft, Erdwärme oder Grundwasser, um Wärme zu erzeugen. Eine Nachtspeicherheizung funktioniert, indem sie nachts – während der Niedertarifphase in der Regel günstigeren – Strom in speziellen Wärmespeichern speichert. Tagsüber wird dieser gespeicherte Strom genutzt, um Wärme zu erzeugen und die Räume zu heizen.
Wenn Sie nur einen Stromzähler haben, wird Ihr gesamter Stromverbrauch – also der für die Heizung benötigte Strom und der restliche Haushaltsstrom – zusammen gemessen und über einen Tarif abgerechnet.
Wenn Ihr Heizstrom über einen eigenen Zähler getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird, kann dies über einen Eintarifzähler oder einen Zweitarifzähler geschehen. Bei einem Eintarifzähler wird der Verbrauch unabhängig von der Tageszeit erfasst und zu einem konstanten Preis abgerechnet.
Wenn Sie einen Zweitarifzähler (HT/NT) haben, wird bei der Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs zwischen Hochtarifzeiten (HT) und Niedertarifzeiten (NT) unterschieden. Die Hochtarifzeiten, in denen der Stromverbrauch in der Regel teurer ist, fallen typischerweise tagsüber an. Günstigere Niedertarifzeiten liegen in der Regel nachts.
Ja, es ist möglich, mehrere Stromanbieter für unterschiedliche Zähler in einem Haushalt zu haben.
In einem Haushalt können verschiedene Zähler installiert sein, um den Stromverbrauch für unterschiedliche Zwecke zu messen. Zum Beispiel kann es einen Zähler für den Haushaltsstrom und einen separaten Zähler für Heizstrom geben, wenn eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe verwendet wird.
Sie haben die Möglichkeit, für jeden dieser Zähler einen eigenen Stromvertrag mit einem individuellen Energieversorger abzuschließen. Das bedeutet, dass Sie für den Haushaltsstrom einen Vertrag mit einem Stromanbieter abschließen können, während Sie für den Heizstrom einen separaten Vertrag mit einem anderen Stromanbieter wählen können.
Heizstrom und Wärmestrom sind Synonyme und bezeichnen elektrischen Strom, der speziell für die Beheizung von Räumen und die Warmwasserbereitung verwendet wird. Wenn für die Messung des Heizstroms/Wärmestroms ein eigener Zähler vorhanden ist, kann ein spezieller Heizstrom-Tarif abgeschlossen werden.
Wärmestrom-Tarife sind speziell auf die Beheizung von Räumen ausgerichtet, während normale Haushaltsstrom-Tarife den allgemeinen Strombedarf im Haushalt abdecken.
Bei Heizstrom-Tarifen gelten reduzierte Netzentgelte, die wir an unsere Kund:innen weitergeben. Aus diesem Grund sind Heizstrom-Tarife in der Regel günstiger als Haushaltsstrom-Tarife.
Eine Kaskadenschaltung besteht aus zwei Stromzählern, die hintereinander geschaltet sind. Die Kaskadenmessung ermöglicht es, sowohl Photovoltaik-Strom einzuspeisen, als auch günstigen Wärmepumpen-Strom zu nutzen.
Wir beliefern Zähler, die in einer Kaskade geschaltet sind, und können diese folgendermaßen abrechnen. Für jeden der Zähler ist ein separater Stromvertrag notwendig: Ein Stromvertrag für den Wärmepumpen-Strom und ein weiterer Stromvertrag für den Haushaltsstrom. Bitte beachten Sie, dass somit zweimal Grundgebühr anfällt, da es sich um zwei separate Stromliefer-Verträge handelt. Für den Strom für die Wärmepumpe kann ein reduzierter Heizstrom-Tarif genutzt werden. Für den restlichen Haushalt gilt der Haushaltsstrom-Tarif.
Bitte teilen Sie uns nach Vertragsabschluss in einer gesonderten E-Mail an abrechnung@service.buergerwerke.de mit, dass es sich um ein Kaskaden-Messsystem handelt und wie die Kaskade geschaltet ist. Für die Zuordnung zu Ihren Stromverträgen benötigen wir die Information, über welche Zählernummer der Verbrauch der Wärmepumpe gemessen wird und über welche der Verbrauch des Haushaltsstroms. Bei der Jahresabrechnung ergibt sich der Verbrauch der Wärmepumpe aus der Differenz zwischen Wärmpumpen- und Haushaltsstrom-Verbrauch.
Für manche Anliegen braucht es einfach eine direkte Ansprechperson
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr.
