Die Abwicklung der THG-Prämie über die Bürgerwerke
Mit dem THG-Quotenhandel ermöglicht der Gesetzgeber E-Autobesitzer:innen, jährlich finanziell von der THG-Prämie zu profitieren.
Für viele Bürgerwerke-Mitgliedsgenossenschaften ist E-Mobilität ein zentrales Geschäftsfeld. Deren Mitglieder und Kund:innen wünschen sich, nicht nur Strom, Wallbox und Ladeinfrastruktur von ihrer regionalen Genossenschaft zu beziehen, sondern auch die THG-Prämie über diese abzuwickeln.
Elektromobilität mit der Energiegenossenschaft UrStrom.
Über die THG-Prämie der Bürgerwerke fließt ein Teil der Erlöse an die lokale Genossenschaft und fördert somit die Umsetzung weiterer Energiewende-Projekte in Bürgerhand. Zusätzlich nutzen die Bürgerwerke einen Teil der Einnahmen, um Unterstützungsangebote wie Coachings oder Schulungen für Energiegenossenschaften anzubieten.
Beitritt zu den Bürgerwerken
Möchten Sie Ihre Genossenschaft auf ein neues Level heben? Wollen Sie neue Geschäftsfelder erschließen, zentrale Aufgaben mit anderen Genossenschaften bündeln und Teil eines starken Netzwerks sein?
Bereits Mitglied? Im Mitgliederportal gibt es weitere Informationen zu diesem Angebot.
Wir freuen uns, gemeinsam die Energiewende voranzutreiben!