EEG und Netzpaket liegen vor. Und nun, Bürgerenergie?
Das Warten auf die Entwürfe für das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das Netzpaket hat ein Ende. Die Leaks sorgten im Frühjahr für viel Widerstand gegen die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Änderungen vorgenommen wurden und was die aktuellen Pläne für die bürgergetriebene Energiewende bedeuten.
Monate sind vergangen seit den ersten Leaks zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Netzpaket. Vehement und öffentlichkeitswirksam wurden Katherina Reiches Vorschläge damals aus der Energiewende-Branche sowie der Zivilgesellschaft kritisiert. Sorgen vor dem „Ausbremsen der Energiewende“ und dem „Ende der Solardachvergütung“ machten die Runde und mobilisierten Tausende.
Aussitzen, Energiekrise und lange Verhandlungen
Dann folgten Wochen des Wartens und des politischen Taktierens. Für Katherina Reiche eilte die Zeit nicht. Denn sie weiß, dass die beihilferechtliche EU-Genehmigung des EEG zum Ende des Jahres ausläuft. Damit würden ab dem 1. Januar 2027 erstmal keine Einspeisevergütungen ausgezahlt werden können. Projekte würden in die Ausschreibung gehen ohne Gewissheit über die zukünftige Förderung. Das wäre Gift für Investitionen in die Energiewende. Bei Freund:innen der Erneuerbaren erhöht das logischerweise den Druck zu Kompromissen. Denn irgendein EEG – so das denkbare Kalkül – ist besser als gar keine gesetzliche Regelung für die Einspeisung Erneuerbarer Energien.
Womit die Ministerin hingegen nicht rechnen konnte, war die Energiekrise rund um die Straße von Hormus. Viele Menschen bewerten die Lage dadurch neu. Erneuerbare sind jetzt Sicherheitspolitik. So wandte sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai mit einer eindringlichen Botschaft an Katherina Reiche: „Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze macht Deutschland unabhängiger von Öl und Gas und resilienter gegenüber Ölpreisschocks. [...] Die veränderte geopolitische Lage hat die ökonomische Bilanz zugunsten der Erneuerbaren verschoben.“ Und auch Außenminister Wadephul spricht im Juli von einen „Weckruf“ und mahnt angesichts der Energiekrise einen beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien an.
Eine Lesart, die im Frühsommer auch den Koalitionspartner SPD aufrüttelte, sich hinter den Kulissen engagierter als erwartet für die Erneuerbaren einzusetzen. Hatte die Abwehrschlacht gegen Reiches geleakte Vorschläge nun Erfolg? Oder konnte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sich mit seiner Linie durchsetzen? Und noch wichtiger: Inwiefern dienen die Gesetzesentwürfe überhaupt dazu, der Energiewende Rückenwind zu geben, so wie es selbst konservative Regierungspolitiker anmahnen?
EEG und Netzpaket: Worum geht es?
Nun liegen sie vor, die ersten echten Gesetzentwürfe zum EEG und zum Netzpaket. Und sie setzen – wie erwartet – signifikante, neue Leitplanken für die Energiewende in Deutschland. Im Abgleich zu den Leaks gab es punktuell Entschärfungen. Relevant ist aber, sich anzusehen, wie die neue regulatorische Logik im Abgleich zum Status Quo wirken wird. Und man muss es so sagen: Die Regierung will – wie erwartet – signifikante neue Leitplanken für die Energiewende in Deutschland setzen. Manche sprechen gar von einem „Bruch“ mit dem bisherigen System.
Mehrere Hundert Seiten Gesetzestext enthalten sehr viele neue Regelungen. Zu den besonders umstrittenen Neuerungen der aktuellen Energiepolitik zählen viele tiefgreifende Eingriffe in den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hier einige Beispiele:
Die Förderung kleiner Dach-Photovoltaikanlagen soll grundlegend verändert werden: Die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt soll entfallen und die verpflichtende Direktvermarktung schrittweise auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden. Branchenverbände warnen, dass dies private Investitionen und Bürgerbeteiligung erheblich erschweren und den Zubau kleiner Solaranlagen deutlich einbrechen lassen könnte, zumal selbst vorgesehene Boni und Übergangsfristen zu kurz angesetzt sind.
Auch für größere Solarparks sind weitreichende Änderungen vorgesehen. Die Umsetzung von Stromlieferverträgen als Power Purchase Agreements (PPA)wird faktischerschwert oder verhindert. Geplant sind zudem pauschale Leistungsbegrenzungen. Netzanschlüsse werden neu geregelt: Ein Redispatch-Vorbehalt sowie zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber bei Netzengpässen konzentrieren die Macht bei den Verteilnetzbetrieben. In vielen Regionen könnten Anlagen unwirtschaftlich werden und Investitionsrisiken steigen. Bürger-Energiegesellschaften betrifft dies besonders, weil sie lokal verankert sind und Risiken schwerer streuen können. Anreize für einen schnelleren Netzausbau und eine bessere Netznutzung, den Smart Meter Rollout oder mehr Flexibilitäten fehlen hingehen.
Unser Gesamteindruck:
Die Liste lässt sich fortsetzen. Das Regionalnachweisregister wird gestrichen. Ausschreibungen für besondere Solaranlagen wie Agri-, Moor- oder Parkplatz-PV werden ausgesetzt. Für Dachanlagen werden Ausschreibungsmengen reduziert und die Volleinspeisung gestrichen. Den bisher gesetzlich vorgeschriebene Bürgerenergie-Bericht der Bundesregierung will man sich sparen. Und so weiter.
Unterm Strich bleibt die Handschrift von Katherina Reiche eindeutig lesbar. Die skeptische Grundhaltung gegenüber der Energiewende setzt den Ton. Anstatt voll auf Unabhängigkeit und Klimaschutz zu setzen und das Energiesystem konsequent weiterzuentwickeln, zieht die Regierung mit den gewählten Maßnahmen die Bremse für den Ausbau der Erneuerbaren – wenn diese Entwürfe so beschlossen werden.

Hier baut die Heidelberger Energiegenossenschaft eine Solaranlage auf ein Einfamilienhaus. Das wird mit dem neuen EEG erschwert.
Was bedeutet das für die Bürgerenergie?
Viele der vorgesehenen Regelungen orientieren sich – wenn überhaupt – an den Möglichkeiten großer Projektentwickler und Energieunternehmen. Werden die wirtschaftlichen Risiken zu groß oder die bürokratischen Hürden zu hoch, könnten viele lokale Initiativen ihr Engagement zurückfahren und Investitionen vor Ort ausbleiben.
Bürgerenergie hat in diesen Gesetzesentwürfen keine Priorität, ganz im Gegenteil. Dabei hatte man sich im Koalitionsvertrag noch das Ziel gesetzt, die Bürgerenergie zu „Mitgestalter:innen der Energiewende“ zu machen.
Und das wäre eigentlich bitter nötig. Denn Bürgerenergie schafft regionale Wertschöpfung, ermöglicht finanzielle Beteiligung vor Ort und erhöht die Akzeptanz von Wind- und Solarprojekten. Das betrifft Gemeinschaftsprojekte, aber vermutlich auch viele Bürger:innen, die kleinere Solaranlagen für das eigene Dach wollen. Die neuen Regelungen könnten diese von einer Investition erstmal abschrecken.
Was ist jetzt zu tun?
Klar ist, man muss sich auf die neuen Linien einstellen. Es lohnt sich, sich rechtzeitig mit den neuen Marktregeln zu befassen und Chancen auszuloten. Etwa für Lösungen hinter dem Zähler. Das kann der Fokus auf Eigenverbrauch mit Speicher und Elektromobilität im Einfamilienhaus sein. Auch bei größeren Gebäuden und Gewerbebetrieben werden Konzepte attraktiver, die ohne die Nutzung des öffentlichen Netzes auskommen und die Kopplung von Erzeugung und Verbrauch – auch für Wärme, Kühlung oder Mobilität – vor Ort zusammendenken.
Und es lohnt sich wie immer Gemeinschaften zu bilden, um gemeinsam Risiken abzufedern. Gleichzeitig ist auch der politische Einsatz weiterhin wichtig! Denn der Gesetzgebungsprozess steht mit diesen Entwürfen gewissermaßen noch am Anfang. Ein Beschluss des Kabinetts steht aus, bevor die Befassung im Bundestag beginnt. Im Parlament wird im Spätsommer und Herbst intensiv an den Paragrafen gearbeitet werden.

Die Bürgerwerke gehen regelmäßig mit Politik:innen in den Austausch. Anfang 2025 hat uns Tim Tugendhat von der SPD Heidelberg besucht.
Darin liegt eine Chance. Am Ende stimmen Bundestagsabgeordnete über das Gesetz ab. Sie sind lokal verankert und setzen sich für die Belange aus ihren Wahlkreisen ein. Bürger-Energiegesellschaften, Energiegenossenschaften und engagierte Bürger:innen sollten die laufenden Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten und ihre Erfahrungen aktiv in die politische Debatte einbringen. Daher lohnt sich ein Besuch im Wahlkreisbüro. Schreiben Sie doch einfach Ihren Abgeordneten und vereinbaren Sie einen Termin, um aus der Praxis zu berichten, was die neuen Gesetze bedeuten würden. Ob diese wirklich im Interesse Deutschlands sind, erscheint uns eine interessante Frage für einen politischen Austausch.
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Laura Zöckler
sorgt für einheitliche Kommunikation
Macht seit 2010 Energiewende in Bürgerhand. Sie kümmert sich bei uns darum, dass alle Teams konsistent, verständlich und korrekt nach außen kommunizieren können. Dazu koordiniert sie Projekte sowie Prozesse, schreibt und korrigiert Texte – und vertritt die Bürgerenergie auch mal auf einem Podium oder in einem Podcast.




