Wir starten mit Energy Sharing – sind Sie dabei?

Seit 1. Juni 2026 ist das Teilen von Strom in Deutschland auch über das öffentliche Netz erlaubt. Aber die Prozesse für die Umsetzung sind bei den Verteilnetzbetreibern noch nicht so weit und in vielen Haushalten fehlt der Smart Meter. Deswegen haben wir eine eigene Lösung entwickelt, die Energy Sharing schon jetzt ermöglicht. Und Sie können mitmachen!

Unser Angebot für Sie: In den letzten Monaten haben wir ein Angebot entwickelt, das Ihnen schon heute ermöglicht, von Erneuerbaren Energien zu profitieren. Ganz gleich, ob Sie eine eigene PV-Anlage besitzen oder wie Ihr Stromzähler aussieht. 

Als Pilotkund:in können Sie schon ab jetzt Gemeinschaftsstrom aus den Anlagen der Bürgerwerke-Genossenschaften beziehen und vom Energy-Sharing-Bonus profitieren.

Beispielrechnung Energy-Sharing-Bonus

Familie Klug bezieht im Jahr 3.000 kWh Strom, davon ein Drittel Gemeinschaftsstrom. Die Familie zahlt monatlich 97,40 € Abschlag (inkl. Grundpreis).

  • Kosten für Reststrom = 33 Ct/kWh
  • Kosten für Gemeinschaftsstrom = 28 Ct/kWh

Der Energy-Sharing-Bonus pro Monat summiert sich auf. Wenn die Familie etwa ein Drittel ihres Strombedarfs mit Gemeinschaftsstrom aus der Energy-Sharing-Anlage deckt, dann überweisen die Bürgerwerke der Familie nach einem Jahr 50 € zurück auf ihr Konto.

So unterstützt Familie Klug ihre regionale Energiegenossenschaft und profitiert gleichzeitig von günstigem Solarstrom – ohne eine eigene Anlage auf ihr Dach bauen zu müssen.

Hinweis: Die hier angegebenen Werte sind Schätzwerte und unterscheiden sich je nach Postleitzahlgebiet, Verbrauch und Energiegemeinschaft.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Wir bilden mit Ihnen und mit den Anlagen der Bürgerwerke-Genossenschaften Energiegemeinschaften. Wenn die Anlagen mehr Strom produzieren als beispielsweise im Gebäude selbst verbraucht werden kann, soll möglichst effizient in der Energiegemeinschaft Strom verteilt werden. In der Grafik ist das der orangefarbene Bereich: Gemeinschaftsstrom macht uns unabhängiger von schwankenden Marktpreisen und wir sorgen gemeinsam dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Und wenn die Anlage gerade nicht genug Strom für alle erzeugt? Dann sorgen die Bürgerwerke für den Reststrom, damit eine nahtlose Versorgung mit 100 % Ökostrom jederzeit gewährleistet ist. Ganz bequem mit nur einem Vertrag. 

Das passiert, wenn Sie sich auf den Verteiler eintragen:

Wenn Sie sich auf unseren Verteiler eintragen, erfahren Sie als Erste, sobald die Energiegemeinschaften starten und Sie als Pilotkund:in mitmachen können. 

Sobald es losgeht, senden wir Ihnen die genauen Konditionen zu und Sie können Ihren persönlichen Tarif berechnen. Wenn Ihnen gefällt, was Sie sehen, können Sie Ihren Vertrag für BürgerÖkostrom share abschließen. 

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Energy-Sharing-Plattform und haben die Möglichkeit, mit uns das Angebot zu testen und zu verbessern.  

Unser Plan: Energy Sharing in Bürgerhand

  • Wir starten Ende 2026 mit einer Gruppe Pilotkund:innen und den Bürgerenergie-Anlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften.
  • So können wir Prozesse mit großen Bürgerenergie-Anlagen testen und Schritt für Schritt auch für Gewerbe- und private Anlagen optimieren.
  • Wenn Sie sich auf unseren Verteiler eintragen, halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Bereit, mit uns durchzustarten?

Alle, die sich unverbindlich als Interessierte vormerken lassen, erhalten über den Verteiler der Bürgerwerke die wichtigsten Infos – und das als Erste!

Tragen Sie sich jetzt auf den Verteiler ein, um alle weiteren Informationen zum ersten Energy-Sharing-Angebot und Zugang zur Pilotgruppe zu erhalten.

Wir informieren Sie

  • über die genauen Konditionen unseres Energy-Sharing-Angebots,
  • sobald die Pilotgruppe startet und
  • wie es mit Energy Sharing in Ihrer Region weitergeht.

Fragen und Antworten

Die Bürgerwerke bieten Verbraucher:innen mit und ohne Smart Meter ein Energy-Sharing-Produkt an: BürgerÖkostrom share. Der geteilte Strom kommt aus Anlagen von Bürger-Energiegenossenschaften. Interessierte Verbraucher:innen können Gemeinschaftsstrom aus den genossenschaftlichen Anlagen beziehen und so von preisstabilen Erneuerbaren Energien profitieren – auch ohne Smart Meter im Keller oder PV-Anlage auf dem eigenen Dach.

Reguläre Ökostrom-Tarife unterliegen marktabhängigen Schwankungen. Das bedeutet, dass der Strom teurer werden kann, wenn es beispielsweise geopolitische Konflikte gibt. Der Gemeinschaftsstrom aus unseren Bürgerenergie-Anlagen ist davon unabhängig: Die Bürgerwerke und die beteiligten Energiegenossenschaften legen gemeinsam einen Preis fest, der für mindestens ein Jahr stabil bleibt – egal, was in der Welt passiert. Der Gemeinschaftsstrom ist dabei günstiger als der Reststrom. So sparen Kund:innen unseres Energy Sharings nach und nach einen Bonus an, den die Bürgerwerke einmal jährlich an die Kund:innen ausschütten.

Über Energy Sharing können alle Anschlüsse mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 10.000 Kilowattstunden Strom beziehen: BürgerÖkostrom share. Sie müssen dafür kein Mitglied einer Genossenschaft sein. Aber natürlich freuen wir uns, wenn neue Mitglieder unsere Gemeinschaft stärken.

Um beim Energy Sharing der Bürgerwerke mitzumachen und BürgerÖkostrom share zu beziehen ist außerdem kein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, erforderlich. Denn wir möchten nicht auf den in Deutschland deutlich verzögerten Rollout von Smart Metern warten: BürgerÖkostrom share können auch Haushalte beziehen, die noch einen regulären SLP-Zähler haben. Auch zusätzliche Hardware-Lösungen wie einen optischen Lesekopf brauchen Sie nicht.

Das Vorhandensein eines Smart Meters bietet jedoch auch bei unserem Energy Sharing Vorteile, da nur mit einem Smart Meter der eigene Verbrauch gezielt in Zeiten gelegt werden kann, zu denen der günstigere Gemeinschaftstarif gilt.

Für Heizstrom-Zähler sind keine Energy-Sharing-Tarife verfügbar.

Die Ersparnis durch Energy Sharing ist zum einen abhängig von der Menge Gemeinschaftsstrom, die die Anlage Ihrer Energiegemeinschaft produziert, und zum anderen abhängig von Ihrem Verbrauch.

Damit Sie besser planen können und nicht jeden Monat ein anderer Abschlag abgebucht wird, arbeiten wir mit festen monatlichen Zahlungen: Der monatliche Abschlag, den Sie als Verbraucher:in von BürgerÖkostrom share zahlen, richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch und dem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Reststrom.

Jeden Monat entsteht je nach Anteil des günstigeren Gemeinschaftsstroms aus der Energy-Sharing-Anlage für Sie eine Ersparnis. Der Preis für den Gemeinschaftsstrom ergibt sich aus dem Erzeugerpreis – das ist der Energiepreis der Anlage, den die Energiegenossenschaft als Betreiberin der Anlage selbstständig in Absprache mit den Bürgerwerken festgelegt hat, – der Förderung der Genossenschaften, den Servicekosten sowie den regulären Umlagen, Steuern und Entgelten.

Bei Zeitgleichheit – also in der Zeit, wenn die Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft Strom produzieren – zahlen Verbraucher:innen den Gemeinschaftstarif. Bei Verbraucher:innen mit Smart Meter ist transparent ersichtlich, wie viel Strom Sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Wenn Sie Ihren Verbrauch in Zeiten verlagern, in denen die Erzeugungsanlage Ihrer Energiegemeinschaft ausreichend Strom erzeugt, wird Ihnen für diese konkrete Verbrauchsmenge der günstigere Gemeinschaftsstrom berechnet.

Wenn Sie ohne Smart Meter beim Energy Sharing mitmachen, ist nicht ersichtlich, welche Menge Strom Sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Um Ihren gesamten Stromverbrauch – der bei einem regulären Zähler in der Regel einmal jährlich durch Ihren Netzbetreiber festgestellt wird – den einzelnen Viertelstunden zuzuweisen, nutzen wir ein Standardlastprofil. Dieses Profil wird mithilfe des erwarteten Jahresverbrauchs angelegt.

Einmal im Jahr überweisen die Bürgerwerke Ihnen die gesparten Stromkosten zurück auf Ihr Konto.

Wenn unsere Anlage gerade nicht genug Strom für alle Verbraucher:innen innerhalb unserer Energy-Sharing-Community erzeugt, sorgen die Bürgerwerke für den sogenannten Reststrom. Dabei handelt es sich selbstverständlich auch vollständig um Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ihre nahtlose Versorgung mit 100 % Ökostrom ist also jederzeit gewährleistet – ganz bequem mit nur einem Vertrag.

Zur Einführung des Energy-Sharing-Angebots konzentrieren sich die Bürgerwerke auf Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ihrer Mitgliedsgenossenschaften. Zukünftig ist geplant, dass auch Gewerbeanlagen und private Anlagen ihren selbst erzeugten Strom teilen können.

Wir können noch keine belastbare Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt ein Einbinden kleinerer Anlagen möglich sein wird. Sobald wir auch Anlagen von Gewerbebetrieben und Privatpersonen aufnehmen, informieren wir über den Energy-Sharing-Verteiler.