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Ein lieber Mensch und gleichzeitig begeisterte:r Bürgerwerke-Kund:in ist der Meinung, dass wir gut zu Ihnen passen. Finden Sie es in wenigen Minuten selbst heraus und belohnen Sie sich und die andere Person mit einer Prämie von jeweils 30 €!
Für unsere Kund:innen aus ganz Deutschland sind wir einer der wenigen Anbieter für echten Ökostrom. Wir liefern Strom aus Sonne, Wind und Wasser. Jede Menge Energie stammt aus Anlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften. Vom Windrad namens „Gute Ute“ bis hin zum Gemeinschaftssolarpark neben der Autobahn: Jeder Beitrag macht einen Unterschied.
Denn Bürgerwerke-Kund:innen fördern mit 0,5 Cent je verbrauchter Kilowattstunde BürgerÖkostrom unsere Mitgliedsgenossenschaften, die damit ihren Auf- und Ausbau finanzieren. So bringen Bürgerwerke-Kund:innen ganz direkt die Energiewende in Bürgerhand voran.
Um Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken abzuschließen, folgen Sie diesen einfachen Schritten: Berechnen Sie Ihren Tarif, übermitteln Sie uns Ihre Daten – und dann lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir kümmern uns um den Rest und sorgen für eine nahtlose Umstellung auf nachhaltige Energie.
Geben Sie unten beim gewünschten Produkt – Ökostrom, Ökogas oder Heizstrom – Ihren Wohnort und geschätzten Jahresverbrauch an, um die für Sie verfügbaren Tarife angezeigt zu bekommen.
Vergleichen Sie die Konditionen der aktuell angebotenen Tarife und wählen Sie den für Sie passenden Tarif aus.
Geben Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrer Verbrauchsstelle, Ihrer Person und zur Zahlungsweise an. Für diesen Schritt benötigen Sie unter anderem Ihre Zählernummer und Ihre IBAN.
Nachdem Sie alle Daten überprüft und an uns übermittelt haben, ist es geschafft! Wir übernehmen alles Weitere für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.
Wir machen, was wir sagen. Das überprüfen regelmäßig unabhängige Organisationen:
Kein Problem - gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen.
In der Regel können Sie Ihren Energieversorger als Mieter:in frei wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Wohnung über einen eigenen Stromzähler verfügt – das ist in Deutschland heutzutage fast ausnahmslos der Fall. In diesem Fall können Sie den Wechsel jederzeit beantragen, wir kümmern uns dann um den reibungslosen Übergang und beliefern Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom.
Sollten Sie über keinen eigenen Stromzähler verfügen und/oder die Stromkosten in Ihrer Miete enthalten sein, freuen wir uns, wenn Sie Ihre:n Vermieter:in auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen und einen Wechsel vorschlagen. Dadurch können Sie die Energiewende in Bürgerhand unterstützen.
Damit wir Ihren Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber anmelden können, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten vor allem die korrekte Zählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) genannt. Diese finden Sie auf einer Abrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers oder direkt auf Ihrem Zähler.
Die MaLo-ID ist einer Zählernummer eindeutig zugeordnet und identifiziert bei einem Anbieterwechsel somit zweifelsfrei Ihren Zähler. Sie finden die MaLo-ID, die aus genau 11 Ziffern (ohne Buchstaben oder Sonderzeichen) besteht, auf Ihrer letzten Abrechnung. Wenn Sie im Rahmen eines Einzugs einen neuen Vertrag bei den Bürgerwerken abschließen, erfragen Sie die MaLo-ID bitte bei Ihrer Ansprechperson an der neuen Adresse oder beim für Ihre neue Adresse zuständigen Netzbetreiber.
Ihren ungefähren Jahresverbrauch können Sie ebenfalls Ihrer Abrechnung entnehmen. Hier empfiehlt es sich, eine aktuelle Abrechnung als Grundlage zu nehmen, damit Ihre monatlichen Abschlagszahlungen möglichst passend sind und Sie hohe Rück- oder Nachzahlungen vermeiden. Was in jedem Fall gilt: Wir stellen Ihnen bei der Jahresabrechnung nur tatsächlich verbrauchte Kilowattstunden in Rechnung. Sie erhalten gegebenenfalls Geld zurück.
Die Bürgerwerke liefern deutschlandweit Energie an Privat- und Gewerbekund:innen. Sie finden hier Informationen zu BürgerÖkostrom und hier zu BürgerÖkogas. Wir bieten außerdem Heizstrom-Tarife und dynamische Stromtarife an.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Großverbraucher:in einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom oder mehr als 50.000 kWh Gas haben oder es sich um einen RLM-Zähler (RLM = registrierende Leistungsmessung mit stündlicher Ablesung) handelt, kontaktieren Sie uns bitte unter geschaeftskunden@buergerwerke.de.
Wenn Sie Ihren Wechsel zu den Bürgerwerken beauftragen, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Um den Wechsel zu den Bürgerwerken zu beauftragen, benötigen Sie lediglich Ihre Zählernummer oder Ihre Marktlokationsnummer (MaLo-ID) – den Zählerstand benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wenn der Start Ihrer Belieferung durch die Bürgerwerke feststeht, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem genauen Datum, an dem Sie Ihren Zähler bitte ablesen und den Stand an uns übermitteln. Bitte übermitteln Sie den gleichen Zählerstand an uns wie an Ihren bisherigen Versorger. Denn der Endzähler-Stand bei Ihrem bisherigen Versorger entspricht dem Zählerstand, bei dem wir Ihre Belieferung aufnehmen. Ihr bisheriger Versorger wird Ihre Schlussrechnung basierend auf diesem Wert erstellen.
Sie sind neu eingezogen? Dann ist es wichtig, dass der Zählerstand, den Sie uns bei Ihrem Einzug melden, dem Zählerstand entspricht, mit dem sich Ihre Vormieter:innen bzw. Vorbesitzer:innen bei ihrem Versorger abgemeldet haben. Dieser Wert sollte Ihnen bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden.
An der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung ändert sich durch einen Wechsel zu den Bürgerwerken nichts. Es sind keinerlei technische Umbauten erforderlich und die Versorgungssicherheit zudem auch gesetzlich garantiert.
Das bedeutet, dass während des Wechselprozesses die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen wird.
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, seine Zählernummer nachzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Wechsel Ihre Stromzählernummer oder Marktlokationsnummer (MaLo-ID) vorliegen haben, da die Angabe einer dieser Nummer in unserer Wechselstrecke Pflicht ist. Dadurch können wir Ihren Stromanschluss eindeutig identifizieren und sicherstellen, dass wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom versorgen können.
Mehr Informationen zum 24-Stunden-Wechsel finden Sie hier in unserem Online-Magazin.
Für den Wechsel zu den Bürgerwerken kommen keine Kosten auf Sie zu, unser Wechselservice ist komplett kostenfrei.
Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu den Bürgerwerken geht schnell und einfach über unsere Online-Tarifrechner für BürgerÖkostrom | BürgerÖkogas | Heizstrom | dynamischen Ökostrom:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Falls Sie während des Wechselvorgangs Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter kundendialog@buergerwerke.de oder auch telefonisch unter 06221 35700-64.
Sie können jederzeit einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin beantragen. Wir kümmern uns für Sie um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und sorgen dafür, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit BürgerÖkostrom bzw. BürgerÖkogas versorgt werden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung über das genaue Startdatum Ihrer Belieferung, sobald uns der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger bestätigt wurde.
Auch wenn Sie noch durch eine längere Vertragslaufzeit an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, können Sie den Wechsel zu den Bürgerwerken mit beliebig viel Vorlauf beauftragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versorger ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) in Anspruch nehmen möchten, ist eine Kündigung von Ihnen persönlich erforderlich, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Durch den Bezug von BürgerÖkostrom und BürgerÖkogas tragen Sie konkret zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bei. Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde fördern Sie die Energiegenossenschaften der Bürgerwerke-Gemeinschaft: Bei BürgerÖkostrom mit 0,5 Cent pro Kilowattstunde, bei BürgerÖkogas mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet, dass die Wertschöpfung aus Ihrem Energieverbrauch bei den Aktiven der Bürger-Energiewende verbleibt. Das Geld fließt zurück in die Region und nicht an anonyme Energiekonzerne, die dieses Geld unter Umständen in den weiteren Ausbau fossiler Energien investieren.
Unsere Energiegenossenschaften hingegen investieren die Gelder in den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nur durch den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein echter Beitrag für die Energiewende entsteht. Die von den Bürgerwerken geleisteten garantierten Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte werden uns regelmäßig von den Gütesiegeln des TÜV Nord und des Grüner Strom-Labels bestätigt.
Schlussendlich wirken Sie als Kund:in an der dezentralen Energiewende mit. Das bedeutet, dass Bürger:innen zunehmend selbst zu Erzeuger:innen ihrer eigenen Energie werden und sich dadurch selbst mit Ökostrom und Ökogas versorgen können. Und Sie können ganz einfach mitmachen: Dies geht neben dem Bezug von BürgerÖkostrom und BürgerÖkogas auch über eine Mitgliedschaft bei einer unserer Energiegenossenschaften. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Überblick über unsere Mitgliedsgenossenschaften sowie die Kontaktdaten der Kolleg:innen vor Ort.