Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für die Bürgerwerke-Jubiläumsaktion „Wir verzehnfachen Ihre Prämie“

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Bürgerwerke eG (Palo-Alto-Platz 11, 69124 Heidelberg), nachfolgend Bürgerwerke genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01. August 2024, 0 Uhr bis zum 31.12.2024, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums losen die Bürgerwerke 10 Neukund:innen aus, die bei ihrem Vertragsabschluss die Kundennummer eines:r Bürgerwerke-Bestandskund:in angegeben haben und verzehnfachen die Empfehlungsprämie sowohl für den:die Neukund:in als auch für den:die Bestandskund:in.

Teilnahme

Am Gewinnspiel nehmen automatisch alle Kund:innen teil, die während der Laufzeit des Gewinnspiels einen neuen Vertrag für Bürgerstrom und/oder BürgerÖkogas bei den Bürgerwerken abschließen und dabei das Kunden-werben-Kunden-Programm nutzen. Dies funktioniert, indem ein:e Neukund:in beim Vertragsabschluss bei der Frage „Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?“ die Kategorie „Kunden-werben-Kunden-Programm“ auswählt und die Kundennummer eines:r Bestandskund:in angibt, die ihn:sie geworben hat.

Sowohl der:die geworbene Neukund:in als auch der:die werbende Bestandskund:in, deren Kundennummer beim Wechsel angegeben wurde, haben die Chance, anstatt 15 € eine Prämie in Höhe von 150 € zu erhalten. Wenn Kund:innen während der Gewinnspiel-Laufzeit mehrere Neukund:innen werben, wird jede einzelne Werbung bei der Auslosung des Gewinns betrachtet, sodass die Chancen sich erhöhen, ausgelost zu werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Gewinn.

Teilnahmeberechtigte

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es notwendig, einen neuen Bürgerstrom- oder BürgerÖkogas-Vertrag bei den Bürgerwerken abzuschließen. Dann wird man automatisch Teil des Pools von Personen, aus dem die 10 Neukund:innen ausgelost werden, deren Prämie die Bürgerwerke verzehnfachen – ebenso verzehnfachen die Bürgerwerke die Prämie der Personen, die die ausgelosten Neukund:innen geworben haben.

Kund:innen mit einem bestehenden Vertrag bei den Bürgerwerken nehmen somit am Gewinnspiel teil, indem sie neue Kund:innen werben, die bei Vertragsabschluss die Kundennummer ihres bestehenden Vertrags angeben.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

10 Neukund:innen, die während des Gewinnspiel-Zeitraums das Kunden-werben-Kunden-Programm nutzen, erhalten 150 € anstatt 15 € Prämie. Ebenso erhalten die 10 Kund:innen, deren Kundennummer die ausgelosten Neukund:innen beim Vertragsabschluss angegeben haben, 150 € anstatt 15 € Prämie. Insgesamt gibt es somit 20 Gewinner:innen.

Während der Laufzeit des Gewinnspiels (August bis Dezember 2024) werden für jeden Monat vier Gewinner:innen ausgelost. Das bedeutet: Am Ende des Folgemonats kommen alle Neukund:innen, die im vorigen Monat das Kunden-werben-Kunden-Programm bei ihrem Vertragsabschluss genutzt haben, in den Lostopf. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass widerrufene Vertragsabschlüsse und Stornierungen nicht am Gewinnspiel teilnehmen. So werden beispielsweise am 20. September zwei Neukund:innen ausgelost, die im August das Kunden-werben-Kunden-Programm genutzt haben. Diese beiden Neukund:innen sowie die Bestandskund:innen, deren Kundennummer die Neukund:innen angegeben haben, sind die vier Gewinner:innen des Monats August.

Die Gewinner:innen werden zeitnah nach der Auslosung per E-Mail über ihren Gewinn informiert. Sollte für die ausgelosten Kundennummern keine E-Mail-Adresse in den Kundendaten der Bürgerwerke hinterlegt sein, melden die Bürgerwerke sich telefonisch bei den Gewinner:innen.

Um den Gewinn zu erhalten, sind die Gewinner:innen verpflichtet, den Bürgerwerken per E-Mail ihr Einverständnis mitzuteilen, dass die Prämie in Höhe von 150 € auf ihre bei den Bürgerwerken hinterlegte Kontoverbindung überwiesen werden darf. Sollte den Bürgerwerken keine Kontoverbindung vorliegen, steht es in der Verantwortung der Gewinner:innen, den Bürgerwerken eine aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen. Bestätigen die Gewinner:innen nicht innerhalb von vier Wochen per E-Mail die Annahme des Gewinns, so verfällt der Gewinn.

Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner:innen selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels

Die Bürgerwerke behalten sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Über eine vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels informieren die Bürgerwerke unter www.buergerwerke.de/service/empfehlen. Ansonsten endet das Gewinnspiel regulär am 31.12.2024 um 23:59 Uhr.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist keine zusätzliche Angabe von persönlichen Daten notwendig. Stattdessen fallen alle Neukund:innen in den Lostopf, die bei ihrem Vertragsabschluss das Kunden-werben-Kunden-Programm nutzen.

Die Bürgerwerke weisen darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Auslosung der Gewinner:innen erfolgt intern bei den Bürgerwerken. Die Daten, die zur Abwicklung der Gewinne (insbesondere Name, E-Mail-Adresse und IBAN) gespeichert werden müssen, werden spätestens 6 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels – also spätestens Ende Juni 2025 – vollständig gelöscht.

Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.buergerwerke.de/datenschutz. Den Datenschutzbeauftragten der Bürgerwerke erreichen Sie unter datenschutz@buergerwerke.de.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Bürgerwerke zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich unter www.buergerwerke.de/service/kundenbereich/kontakt.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner:innen ausgeschlossen. 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von Bürgerwerke!