Auf dieser Seite haben wir Begriffserläuterungen zu allen Preisbestandteilen von BürgerÖkogas für Sie zusammengestellt. Die genaue Entwicklung der Preisbestandteile für Ihre Lieferstelle finden Sie in der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres individuellen Preisanpassungsschreibens.
Aktuelles zur Preisentwicklung bei BürgerÖkogas:
- Die Beschaffungskosten für Biogas sowie die meisten Netzentgelte und Abgaben steigen, sodass es bei fast allen BürgerÖkogas-Kund:innen zu einer Preissteigerung kommt.
- Es besteht die Option, den Biogas-Anteil (5, 10 oder 100 %) Ihres BürgerÖkogas-Tarifs zu verändern. Sollten Sie einen entsprechenden Tarifwechsel wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an kundendialog@buergerwerke.de.
Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Förderung
Dieser Teil umfasst die Kosten für die Beschaffung der Gasmengen, die wir zur Belieferung unserer Kund:innen benötigen.
Außerdem enthält dieser Preisbestandteil die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Was Sie mit dieser Unterstützung alles bewirken, lesen Sie unter www.buergerwerke.de/wirkung.
Netz- & Zählerentgelte
Diese Entgelte fallen für die Durchleitung von BürgerÖkogas zu Ihrem Gasanschluss sowie zur Messung Ihres Verbrauchs an. Um Ökogas bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung von BürgerÖkogas ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.
Die folgenden Entgelte werden für die Belieferung von BürgerÖkogas-Kund:innen fällig:
- Netznutzungsentgelt Arbeitspreis: Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.
- Netznutzungsentgelt Grundpreis: Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.
- Entgelt Messstellenbetrieb und Messung Grundpreis: Für den Betrieb des Gaszählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.
- Konvertierungsentgelt: Im Gasmarkt wird zwischen zwei unterschiedlichen Qualitäten – L- und H-Gas – unterschieden. Die Unterscheidung bezieht sich auf den Energiegehalt (in kWh) pro Gasvolumen (in m³). Gasverteilnetze sind immer nur auf eine der beiden Qualitäten ausgelegt, daher müssen Gasmengen ggf. erst in die richtige Qualität konvertiert werden. Hierfür wird das Konvertierungsentgelt fällig.
Die Entgelte unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres Preisänderungsschreibens entnehmen.
Steuern & Abgaben
Für die Belieferung unserer BürgerÖkogas-Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern, Abgaben und Umlagen abzuführen:
- Konzessionsabgabe: Wir führen an den Netzbetreiber die Konzessionsabgabe ab. Der Netzbetreiber wiederum leitet sie an die Gemeinde oder Stadt weiter – als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Gasnetzes.
- CO2-Abgabe: Als wirtschaftlicher Anreiz für den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern wurde zum 01.01.2021 ein nationaler Emissionshandel für CO2-Ausstoß eingeführt. In den ersten Jahren werden zunächst feste Preise je Tonne CO2 erhoben und diese Preise für unterschiedliche fossile Energieträger entsprechend ihrem CO2-Ausstoß in einen Preis je kWh umgerechnet.
- Gasspeicherumlage: Im Zuge des Krieges in der Ukraine wurden mit einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Füllstandsvorgaben für Gasspeicher eingeführt. Um die Kosten zur Erreichung dieser Füllstände zu kompensieren, wurde zum 01.10.2022 die Gasspeicherumlage eingeführt. Ursprünglich sollte sie zum 01.01.2025 auslaufen. Nun wurde sie bis zum 31.03.2027 verlängert und deutlich erhöht.
- Bilanzierungsumlage: Die bisherigen Marktgebiete – NetConnect Germany und Gaspool – wurden zum 01.10.2021 in ein gemeinsames Marktgebiet, die Trading Hub Europe (THE), überführt. Für die energiewirtschaftliche Tätigkeit in diesem Marktgebiet wird eine Bilanzierungsumlage fällig.
- Konvertierungsumlage: Zusätzlich zum Konvertierungsentgelt (s. oben bei Netz- & Zählerentgelte | BürgerÖkogas) kann in den Marktgebieten eine Konvertierungsumlage erhoben werden. Diese bezieht sich nicht auf tatsächlich vorgenommene Konvertierungen der Gasqualität, sondern wird pauschal von den Betreibern der beiden Marktgebiete verlangt, um eventuelle Mindereinnahmen auszugleichen, wenn die Einnahmen durch das Konvertierungsentgelt nicht die realen Kosten decken.
- Energiesteuer: Die Energiesteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist stets der Versorger – in Ihrem Fall also die Bürgerwerke, die sich darum kümmern, dass diese Steuer in der richtigen Höhe an den Staat bezahlt wird und sie zur Deckung ihrer Kosten an die Gaskund:innen weiterreichen.
Kontakt und Feedback
Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Erläuterungen Ihnen dabei geholfen haben, die Zusammensetzung Ihres Energiepreises besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
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Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr.