Preisbestandteile Bürgerstrom

Auf dieser Seite haben wir Begriffserläuterungen zu allen Preisbestandteilen von Bürgerstrom für Sie zusammengestellt. Die genaue Entwicklung der Preisbestandteile für Ihre Lieferstelle finden Sie in der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres individuellen Preisanpassungsschreibens. 

Aktuelles zur Preisentwicklung bei Bürgerstrom:

  • Der Strommarkt war im laufenden Jahr keinen hohen Schwankungen mehr ausgesetzt. Wir haben die Auswirkungen der Energiekrise noch nicht ganz hinter uns gelassen, blicken aber auf wesentlich stabilere und damit auch planbarere Preise.
  • Unsere Beschaffungskosten für Strom pro Kilowattstunde konnten wir senken, wovon Bürgerstrom fair-Kund:innen ab dem 01.01.2025 profitieren.
  • Die Netzentgelte, die zuletzt stark anstiegen, sind weiter in Bewegung. Ein Grund dafür ist ein neues Verfahren zur Festlegung von Kosten bei der Einspeisung von Erneuerbaren Energien. Die Bundesnetzagentur hat im August 2024 festgelegt, dass die Kosten zur Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen gerechter verteilt werden sollen. Regionen, die eine hohe Kostenbelastung durch den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien tragen, werden ab 2025 entlastet. Das passiert durch eine bessere bundesweite Verteilung. Die Umverteilung wirkt sich regional unterschiedlich aus: Während sich Regionen in Deutschland, die viel Strom aus Wind- oder Solarkraft einspeisen, über sinkende Netzentgelte freuen können, ist in anderen Gebieten ein leichter Anstieg zu erwarten.  

Beschaffung, Service & Bürgerenergie-Förderung

Dieser Teil Ihrer Stromrechnung fließt an die Erzeugungsanlagen unseres Ökostroms – also die Solar- und Windenergieanlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften und die Wasserkraftwerke, von denen wir Energiemengen abnehmen.

Zudem enthält dieser Preisbestandteil die Kosten für die Abrechnung, den Kundenservice und die Bürgerenergie-Förderung in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Was Sie mit dieser Unterstützung alles bewirken, lesen Sie unter www.buergerwerke.de/wirkung.

Netz- & Zählerentgelte

Diese Entgelte fallen für die Durchleitung des Bürgerstroms von unseren Erzeugerungsanlagen bis zu Ihrer Steckdose sowie für die Messung Ihres Verbrauchs an. Um den Strom bundesweit an unsere Kund:innen liefern zu können, schließen wir Verträge mit Netzbetreibern, denen wir für die Durchleitung des Stroms ein staatlich reguliertes Entgelt zahlen.

Die folgenden Entgelte werden für die Belieferung von Bürgerstrom-Kund:innen fällig:

Netznutzungsentgelt Arbeitspreis

Wir zahlen an jeden Netzbetreiber ein verbrauchsabhängiges Entgelt je gelieferter Kilowattstunde.

Netznutzungsentgelt Grundpreis

Außerdem zahlen wir in der Regel ein verbrauchsunabhängiges Entgelt pro Kunde und Jahr.

Entgelt Messstellenbetrieb Grundpreis

Für den Betrieb des Stromzählers zahlen wir ein sogenanntes Messentgelt an den Netzbetreiber oder den eigens dafür zuständigen Messstellenbetreiber.

Die Höhe der Entgelte unterscheidet sich sehr stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber – die genaue Entwicklung für Ihr Netzgebiet können Sie der ausführlichen Tabelle am Ende Ihres Preisanpassungsschreibens entnehmen.

Steuern & Abgaben

Für die Belieferung unserer Bürgerstrom-Kund:innen sind wir verpflichtet, bundesweit folgende Steuern und Abgaben bzw. Umlagen abzuführen:

  • Offshore-Netzumlage: Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden Kosten für Entschädigungen an Betreiber:innen von Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore) gedeckt, welche bei Störungen oder Verzögerung der Netzanbindung gezahlt werden müssen.
  • KWK-Umlage: Die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage dient der Finanzierung der Förderung von Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen. Das sind zum Beispiel effiziente Blockheizkraftwerke, die sowohl Wärme als auch Strom zur Versorgung von Endkund:innen erzeugen.
  • Abschaltbare Lasten-Umlage: Nach der Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) können die Übertragungsnetzbetreiber zur Stabilisierung der Stromnetze Vereinbarungen mit Großverbraucher:innen treffen, damit diese ihre Verbrauchsleistung auf Abruf reduzieren. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last werden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt.
  • Aufschlag für besondere Netznutzung / §19 StromNEV-Umlage: Über diese Umlage werden entgangene Erlöse bzw. Mehrkosten von Netzbetreibern ausgeglichen, die entweder durch Netzentgeltreduzierung bei Großverbraucher:innen oder durch besonders hohe Belastungen bei der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen entstehen.
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer fällt an, wenn Endverbraucher:innen Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Steuerschuldner gegenüber dem Staat ist der Versorger, der die Stromsteuer an die Stromkund:innen weiterreicht.

Zusätzlich wird abhängig von der Größe der Gemeinde oder Stadt eine Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber leitet die Konzessionsabgabe an die Gemeinde weiter – als Gegenleistung für das Nutzungsrecht der öffentlichen Wege für die Verlegung und den Betrieb des Stromnetzes.

Die Konzessionsabgabe liegt in Gemeinden…

  • … bis 25.000 Einwohner bei 1,32 Ct/kWh,
  • … bis 100.000 Einwohner bei 1,59 Ct/kWh,
  • … bis 500.000 Einwohner bei 1,99 Ct/kWh,
  • … über 500.000 Einwohner bei 2,39 Ct/kWh.

Kontakt und Feedback

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Erläuterungen Ihnen dabei geholfen haben, die Zusammensetzung Ihres Energiepreises besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

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