• Transparenz für Bürgerstrom-Kunden

Bürgerwerke im aktuellen Energiemarkt

Fragen und Antworten zu Bürgerstrom

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Wann und wie profitiere ich als Bürgerstrom-Kund:in von sinkenden Preisen?

Die Bürgerwerke haben pünktlich zum März 2023 die Regelungen der Preisbremse umgesetzt, die den Haushaltsstrompreis für 80 % des Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) reduziert. Dadurch sind die Abschläge für Bürgerstrom-Kund:innen ab März gesunken. Für Januar und Februar haben wir rückwirkend einen entsprechenden Rabatt ausgezahlt.

In der Bürgerwerke-Gemeinschaft bleiben wir unseren Tarifgrundsätzen treu. Das bedeutet in Zeiten fallender Marktpreise, dass wir diese so schnell und so fair wie möglich an unsere Kund:innen weitergeben.

Wir hatten die Mengen für die Versorgung unserer Bürgerwerke-Kund:innen für das 1. Halbjahr 2023 bereits bis Ende 2022 vollständig beschafft und entsprechend eine Preisgarantie bis zum 30.06.2023 ausgesprochen. Ab dem 01.07.2023 geben wir die inzwischen gesunkenen Beschaffungskosten für das 2. Halbjahr 2023 an unsere Kund:innen weiter. Allen Bürgerwerke-Kund:innen mit Preisgarantie bis 30.06.2023 haben wir Mitte Mai schriftlich Informationen zu ihrem neuen, günstigeren Tarif zukommen lassen. Der um rund 20 Cent günstigere Arbeitspreis gilt automatisch ab 01.07.2023.

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Informationen zur Strompreisbremse

Der Staat subventioniert den Strompreis 2023 so, dass Kund:innen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh für 80 % ihres Stromverbrauchs nur brutto 40 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) zahlen. Für darüber liegende Verbräuche gilt der normale Tarifpreis. Wenn Ihr tariflicher Arbeitspreis unter 40 Ct/kWh liegt, zahlen Sie selbstverständlich für Ihren gesamten Verbrauch den geringeren Preis.

Für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh werden 70 % des bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Ct/kWh angeboten – Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen kommen hier noch hinzu. Für darüber liegende Verbräuche gilt ebenfalls der normale Tarifpreis.

Die Strompreisbremse reduziert die monatlichen Abschläge um einen festen Entlastungsbetrag. Alle Verbraucher:innen werden seit 01.01.2023 entlastet – die Entlastungen für Januar und Februar wurden im März rückwirkend berücksichtigt. Die konkreten Entlastungen sehen folgendermaßen aus:

  • Januar & Februar 2023: Der volle Abschlag wurde abgebucht.
  • März 2023: Der Abschlag wurde so angepasst, dass Sie für 80 % Ihres Verbrauchs lediglich 40 Cent/kWh zahlen. Zusätzlich haben wir Ihnen Ihre Entlastungen für Januar und Februar überwiesen, sodass Sie rückwirkend auch für diese Monate entlastet wurden.
  • Ab April 2023: Sie zahlen einen reduzierten Abschlag, da Ihnen für 80 % Ihres Verbrauchs nur 40 Cent/kWh berechnet werden. Sie erhalten also eine monatliche Entlastung. Wenn Ihr tariflicher Arbeitspreis unter 40 Ct/kWh liegt, zahlen Sie selbstverständlich für Ihren gesamten Verbrauch den geringeren Preis.

Die konkrete Energiemenge, die staatlich subventioniert wird, ergibt sich aus dem geschätzten Jahresverbrauch Ihres Zählers. Diesen Wert berechnet der örtliche Netzbetreiber und teilt ihn uns mit. Mehr dazu hier. Wir haben alle Bürgerstrom-Kund:innen Anfang März schriftlich darüber informiert, welche Energiemenge subventioniert wird und welche Ersparnis sich daraus ergibt.

Sie können sich sicher sein, dass wir alle Kostensenkungen in voller Höhe an unsere Kund:innen weitergeben – so wie wir es beispielsweise bei der im Sommer 2022 weggefallenen EEG-Umlage getan haben. Bei der nächsten turnusgemäßen Abrechnung wird zudem wie immer Ihr genauer Verbrauch ermittelt. Haben Sie Energie gespart, erhalten Sie Geld zurück!

Die Preisbremse gilt bis zum 31.12.2023, eine Verlängerung bis 30.04.2024 ist möglich. Weitere Informationen zu Strompreisbremse und Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier auf der Seite der Bundesregierung. Wenn Sie sich mit Möglichkeiten zum Energiesparen beschäftigen möchten, finden Sie hier Verweise zu Organisationen, die im Bereich Energieeinsparung Expertise haben. Denn die nachhaltigste und günstigste Kilowattstunde ist natürlich die, die nicht verbraucht wird. 

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Wie berechnet sich mein prognostizierter Jahresverbrauch? Kann ich ihn an meine Situation anpassen?

Im Rahmen der Strompreisbremse werden 80 % Ihres Jahresverbrauchs staatlich subventioniert: Für diese Energiemenge zahlen Sie nur 40 Cent brutto. Für Sie ist selbstverständlich wichtig, dass Ihr Energieversorger den korrekten Jahresverbrauch Ihres Zählers kennt, damit eine ausreichende Energiemenge entlastet wird.

Die Prognose des Jahresverbrauchs für 2023, die zur Berechnung Ihrer subventionierten Energiemenge genutzt wird, erhalten wir von Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Als Grundlage dienen hierzu vorhandene historische Verbrauchsdaten sowie weitere Faktoren, die Ihnen bei Bedarf Ihr Netzbetreiber nennen kann. So wird sichergestellt, dass auch beim Wechsel des Versorgers innerhalb des letzten Jahres sowie bei einem Ein-/Umzug eine passende Entlastung stattfindet. Als Energielieferant haben wir hierauf keinen Einfluss und sind gesetzlich verpflichtet, den uns mitgeteilten Jahresverbrauch zur Berechnung Ihrer Ersparnis im Rahmen der Preisbremse zu nutzen.

Wir haben alle Bürgerwerke-Kund:innen Anfang März 2023 schriftlich über die Strompreisbremse informiert. In diesem Schreiben haben wir auch den beim Netzbetreiber für den jeweiligen Zähler hinterlegten prognostizierten Jahresverbrauch mitgeteilt, der zur Berechnung der subventionierten Energiemenge genutzt wird. Wenn Sie neu zu uns wechseln, teilt Ihr bisheriger Versorger uns mit, welche Energiemenge bei Ihrem Zähler subventioniert wird.

Bei Fragen zu Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Netzbetreiber zu wenden.

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Was tun die Bürgerwerke, damit wir unabhängiger werden?

In diesen Zeiten wird deutlicher denn je, wie wichtig die Energiewende ist und wie dringend die Erneuerbaren Energien ausgebaut werden müssen, um unabhängiger von den Entwicklungen an der Strombörse zu werden. Denn es gefällt uns bei den Bürgerwerken überhaupt nicht, dass das fossile Marktgeschehen Einfluss auf unsere Preisgestaltung hat.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, weshalb die von fossilen Brennstoffen getriebenen Preissteigerungen an der Strombörse überhaupt Einfluss auf die Bürgerwerke haben, die ausschließlich Ökostrom liefern. Schließlich kaufen wir Bürgerstrom nicht an der Strombörse ein, sondern haben direkte Abnahmeverträge mit unseren Ökostrom-Erzeuger:innen. Allerdings orientiert sich ein Teil dieser Verträge an den Börsenpreisen, sodass die Bürgerwerke nicht vollständig unabhängig vom allgemeinen Marktgeschehen sind. So sind insbesondere die Beschaffungskosten für Energiemengen aus Wasserkraft, die wir zur Versorgung unserer Kund:innen benötigen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, an den Börsenpreis gekoppelt.

Um die Abhängigkeit zu reduzieren, sorgen wir bei den Bürgerwerken deshalb dafür, dass die Wertschöpfung bei unseren regionalen Bürger-Energiegenossenschaften ankommt, die damit Energiewende-Projekte umsetzen und den Menschen vor Ort Mitsprache und Beteiligung ermöglichen. Energiegenossenschaften haben in den letzten Jahrzehnten maßgeblich den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben.

Wir gehen außerdem neue Möglichkeiten der Direktlieferung an. Nach 20 Jahren Einspeisevergütung fallen Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der EEG-Förderung. Betreiber:innen erhalten für den erzeugten Strom dann keine Vergütung mehr vom Staat, sondern müssen sich eine andere Möglichkeit zur Vermarktung ihres Stroms suchen. Stromabnahmeverträge (engl. Power Purchase Agreements, kurz: PPAs) zwischen dem Erzeuger und einem Stromversorger ermöglichen genau das. Der Erzeuger erhält über eine feste Laufzeit einen vereinbarten Preis und der Stromversorger erhält echten grünen Strom, den er wiederum an seine Kund:innen liefern kann.

Aufgrund der Ende 2022 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheren Börsenstrom-Preise sind PPAs auch für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die noch EEG-Vergütung erhalten, eine Alternative. Mit PPAs können wir in der Bürgerwerke-Gemeinschaft Chancen nutzen, indem wir Erzeugung und Lieferung von Bürgerstrom verbinden. So können wir unsere Bürgerstrom-Preise langfristig gegen Marktpreisschwankungen absichern und unabhängiger von den Auswirkungen fossiler Brennstoff-Preise werden.

Unsere Bürgerwerke-Genossenschaften entwickeln zudem verschiedene Eigenverbrauchslösungen, bei denen möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz gekauft werden muss und so ein großes Maß an Unabhängigkeit erreicht wird. Dazu gehören Mieterstrom-Projekte, bei denen die Mieter:innen Solarstrom aus Bürgerhand direkt vom eigenen Dach beziehen. Beispiele sind das Mieterstrom-Projekt der Ilmtal eG in Weimar (etwas nach unten scrollen) oder die Quartiersversorgung der Heidelberger Energiegenossenschaft. 

Genau dieses Engagement unterstützen alle Bürgerwerke-Kund:innen. Mehr dazu in unseren Wirkungsberichten:

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Fragen und Antworten zu BürgerÖkogas

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Informationen zur Gaspreisbremse

Der Staat subventioniert den Gaspreis 2023 so, dass Kund:innen für 80 % ihres Verbrauchs nur brutto 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für darüber liegende Verbräuche gilt der normale Tarifpreis.

Die Gaspreisbremse reduziert die monatlichen Abschläge um einen festen Entlastungsbetrag. Alle Verbraucher:innen werden seit 01.01.2023 entlastet– die Entlastungen für Januar und Februar wurden im März rückwirkend berücksichtigt. Die konkreten Entlastungen sehen folgendermaßen aus:

  • Januar & Februar 2023: Der volle Abschlag wurde abgebucht.
  • März 2023: Der Abschlag wurde so angepasst, dass Sie für 80 % Ihres Verbrauchs lediglich 12 Cent/kWh zahlen. Zusätzlich haben wir Ihnen Ihre Entlastungen für Januar und Februar überwiesen, sodass Sie rückwirkend auch für diese Monate entlastet wurden.
  • Ab April 2023: Sie zahlen einen reduzierten Abschlag, da Ihnen für 80 % Ihres Verbrauchs nur 12 Cent/kWh berechnet werden. Sie erhalten also eine monatliche Entlastung.

Die konkrete Energiemenge, die staatlich subventioniert wird, ergibt sich aus dem Jahresverbrauch, der für Ihren Zähler im Monat September 2022 prognostiziert wurde. Wir haben alle BürgerÖkogas-Kund:innen Anfang März 2023 schriftlich darüber informiert, welche Energiemenge subventioniert wird und welche Ersparnis sich daraus ergibt.

Sie können sich sicher sein, dass wir alle daraus entstehenden Kostensenkungen in voller Höhe an unsere Kund:innen weitergeben – so wie wir es beispielsweise bei der im Oktober 2022 gesunkenen Mehrwertsteuer auf Gas getan haben. Bei der nächsten turnusgemäßen Abrechnung wird zudem wie immer Ihr genauer Verbrauch ermittelt – haben Sie Energie gespart, erhalten Sie Geld zurück!

Die Preisbremse gilt bis zum 31.12.2023, eine Verlängerung bis 30.04.2024 ist möglich. Weitere Informationen zu Gaspreisbremse und Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier auf der Seite der Bundesregierung.

Wenn Sie sich mit Möglichkeiten zum Energiesparen beschäftigen möchten, finden Sie hier Verweise zu Organisationen, die im Bereich Energieeinsparung Expertise haben. Denn die nachhaltigste und günstigste Kilowattstunde ist natürlich die, die nicht verbraucht wird. 

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Wie berechnet sich mein prognostizierter Jahresverbrauch für BürgerÖkogas?

Im Rahmen der Gaspreisbremse werden 80 % Ihres Jahresverbrauchs staatlich subventioniert: Für diese Energiemenge zahlen Sie nur 12 Cent brutto. Für Sie ist selbstverständlich wichtig, welchen Jahresverbrauch Ihres Zählers Ihr Gasanbieter zur Berechnung nutzt, damit die richtige Energiemenge entlastet wird.

Den im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch, der zur Berechnung Ihrer subventionierten Energiemenge genutzt wird, erhalten wir von Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Als Grundlage dienen hierzu vorhandene historische Verbrauchsdaten sowie weitere Faktoren, die Ihnen bei Bedarf Ihr Netzbetreiber nennen kann. So wird sichergestellt, dass auch beim Wechsel des Versorgers innerhalb des letzten Jahres sowie bei einem Ein-/Umzug eine passende Entlastung stattfindet. Als Energielieferant haben wir hierauf keinen Einfluss und sind gesetzlich verpflichtet, den uns mitgeteilten Jahresverbrauch zur Berechnung Ihrer Ersparnis im Rahmen der Preisbremse zu nutzen.

Wir haben alle Bürgerwerke-Kund:innen Anfang März schriftlich über die Gaspreisbremse informiert. In diesem Schreiben haben wir auch den beim Netzbetreiber für den jeweiligen Zähler hinterlegten prognostizierten Jahresverbrauch mitgeteilt, der zur Berechnung der subventionierten Energiemenge genutzt wird. Wenn Sie neu zu uns wechseln, teilt Ihr bisheriger Versorger uns mit, welche Energiemenge bei Ihrem Zähler subventioniert wird.

Bei Fragen zu Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Netzbetreiber zu wenden.

Energiesparen

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Lohnt es sich trotz Preisbremsen, Energie einzusparen?

Auch während der Preisbremsen lohnt es sich, Strom einzusparen – sowohl für Klima und Umwelt, als auch für Sie finanziell. Denn es wird nicht die gesamte verbrauchte Energie subventioniert, sondern 80 % des Vorjahresverbrauchs. Da die subventionierte Energiemenge nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt, gibt es keinen Anreiz, während der Preisbremse viel zu verbrauchen, weil dadurch keine größere Energiemenge subventioniert wird.

Bei der nächsten Abrechnung wird zudem wie immer der genaue Verbrauch ermittelt – haben Sie Energie gespart, erhalten Sie selbstverständlich auch während der Preisbremsen Geld zurück. Wenn Sie im Vergleich zur Prognose weniger Energie verbraucht haben, wird Ihnen für jede eingesparte Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gutgeschrieben.

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So können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren und Energiekosten sparen

Es sind herausfordernde Zeiten, in denen man seinen Energieverbrauch besonders auf den Prüfstand stellt. Gerne verweisen wir Sie an Organisationen, deren Expertise auf Energieeinsparungen liegt und die ihre Gedanken und guten Ideen gesammelt haben.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Verbraucherzentrale

Grüner Strom Label – Stromspartipps 

Grüner Strom Label – Gasspartipps

eine hübsche Aufbereitung von Energiespar-Tipps gibt es auch auf dem Instagram-Account des GSL

Falls Sie eine Energieberatung wünschen, schauen Sie einmal hier bei der Verbraucherzentrale vorbei.

Stand: 16. Mai 2023

Egal, ob Umzug oder Anbieterwechsel: Sich mit Bürgerstrom versorgen ist einfach!
Hier können Sie wechseln / sich anmelden. Erst den geschätzten Verbrauch und Ihre Postleitzahl eintragen, dann in ca. 5 Minuten Ihre Daten angeben und online oder per Post übermitteln. Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie – z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter.

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