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Häufige Fragen

Sie haben Fragen zu den Bürgerwerken, zu Bürgerstrom oder BürgerÖkogas oder möchten wissen, wie der Wechsel abläuft? Dann sind Sie hier richtig! Falls Sie eine spezielle Frage haben, dann freuen wir uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf unter 06221 39289 20!

Die BürgerwerkeÖkostrom der BürgerwerkeÖkogas der BürgerwerkeDer WechselNach dem Wechsel

Wer sind die Bürgerwerke?

Die Bürgerwerke sind ein Verbund von aktuell 127 Energiegenossenschaften und mehr als 50.000 Bürgern aus ganz Deutschland. Im Verbund der Bürgerwerke versorgen wir uns gemeinschaftlich mit umweltfreundlicher Energie und bringen zusammen die Energiewende voran. 

Woher kommt der Ökostrom der Bürgerwerke?

Der Strom der Bürgerwerke stammt aus Sonne, Wind und Wasser und ist damit zu 100 % erneuerbar. Das Besondere: Sonne und Wind stammen aus regionalen Anlagen in Bürgerhand. Die Bürgerwerke stehen damit für eine demokratische und regionale Energieversorgung. Mehr zu den Erzeugern der Bürgerwerke erfahren Sie hier.

Woher kommt das Ökogas der Bürgerwerke?

Unser BürgerÖkogas enthält wahlweise 5, 10 oder 100 % Biogas. Ein Teil unseres Biogases wird aus organischen Abfällen gewonnen, die bei der Verarbeitung von Zuckerrüben anfallen. Unser langjähriger Partner, die Zuckerrübenfabrik Anklam in Mecklenburg-Vorpommern, nutzt dafür Reststoffe von regionalen Zuckerrüben. Um den Bedarf unserer Kund:innen zu decken, haben wir 2023 mit der Landwärme GmbH einen weiteren zuverlässigen Partner für die Biogas-Lieferungen gefunden. Durch das Gasnetz wird das Biogas zu unseren Kunden geliefert.

Wer kann von den Bürgerwerken mit 100 % Ökostrom und Ökogas beliefert werden?

Grundsätzlich können alle Privatpersonen und Gewerbekunden in Deutschland Ökostrom und Ökogas der Bürgerwerke beziehen. Wenn Sie als Großverbraucher einen Verbrauch von mehr als 50.000 kWh Gas oder 100.000 kWh Strom haben, kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de.

Kann ich in ganz Deutschland Ökostrom und Ökogas der Bürgerwerke beziehen?

Ja, die Bürgerwerke bieten in ganz Deutschland Bürgerstrom- und BürgerÖkogas-Tarife an. Welcher Tarif in Ihrer Region verfügbar ist, finden Sie mit unserem Ökostrom-Tarifrechner oder Ökogas-Tarifrechner heraus.

Wie tragen die Bürgerwerke zum Gelingen der Energiewende bei?

Die Bürgerwerke ermöglichen Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland, Stromkunden in ihrer Region direkt aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beliefern. Damit schaffen wir einen Absatzmarkt für Strom aus neuen Anlagen und können so zukünftig auch unabhängig vom Erneuerbare-Energien-Gesetz neue Erzeugungsanlagen errichten. Darüber hinaus liefern Energiegenossenschaften im Verbund der Bürgerwerke Ökogas und schaffen damit die Grundlage für eine nachhaltige Wärmeversorgung.

Die Erlöse aus der Ökostrom- und Ökogaslieferung werden von den Energiegenossenschaften für Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende vor Ort eingesetzt. So schaffen wir die Basis für eine nachhaltige Energieversorgung in Bürgerhand.

Arbeiten die Bürgerwerke gewinnorientiert?

Nein, die Bürgerwerke arbeiten zu Selbstkosten. So verbleibt ein möglichst hoher Anteil der Wertschöpfung bei den Energiegenossenschaften vor Ort und kann in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert werden. 

Was ist die Vision der Bürgerwerke?

Unsere Vision: Eine erneuerbare Energieversorgung in Bürgerhand

Erneuerbare Energien sind unendlich und frei verfügbar. Wir Bürger nutzen die Kraft aus Sonne, Wind und Wasser, um uns selbst oder gemeinschaftlich zu versorgen. Als Energiebürger sind wir die zentrale Säule einer erneuerbaren, regionalen und unabhängigen Energieversorgung. 

Was machen die Bürgerwerke, um diese Vision zu erreichen?

Um die Vision einer erneuerbaren, dezentralen und unabhängigen Energieversorgung zu erreichen, bringen wir regionale Erzeuger und Verbraucher zusammen. Im Verbund der Bürgerwerke kann jeder zum Energiebürger werden und sich mit Erneuerbaren Energien aus unseren erneuerbaren Bürgerenergieanlagen versorgen. Damit schaffen wir die Basis für eine unabhängige Energieversorgung in Bürgerhand. 

Welche Gesellschaftsform haben die Bürgerwerke? Kann ich Mitglied werden?

Die Bürgerwerke sind eine eingetragene Genossenschaft (eG). Deshalb lautet der vollständige Name „Bürgerwerke eG“. Wir haben diese Gesellschaftsform gewählt, weil sie am besten zu unserer Vision passt. Die Bürgerwerke befinden sich zu 100 % in der Hand von Energiegenossenschaften: Mitglieder der Bürgerwerke eG können daher ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften werden.

Als Privatperson können Sie allerdings Mitglied bei einer unserer Energiegenossenschaften werden. Damit werden Sie auch Anteilseigner der Bürgerwerke.

Wo finde ich Informationen zu Preisbremsen und der Situation am Energiemarkt?

Informationen zur aktuellen Situation am Energiemarkt und die staatlichen Preisbremsen haben wir Ihnen hier zusammengestellt: https://buergerwerke.de/energiepreise

Die Bürgerwerke liefern 100 % Ökostrom. Was heißt das denn genau?

100 % Ökostrom bedeutet, dass der Strom, den die Bürgerwerke liefern, ausschließlich von Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Wir arbeiten vollständig ohne fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas und vollständig ohne Atomkraft. Dies bestätigen regelmäßig unabhängige Gutachter der Ökostrom-Label des TÜV Nord und des Grüner Strom-Labels.

Nehmen die Bürgerwerke neue Geschäftskunden/Gewerbekunden an?

Wir bieten Stromverträge für neue Gewerbekunden bis zu einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh pro Jahr an. Sie können Ihre Konditionen im Tarifrechner berechnen und auch direkt online wechseln. Achtung: Wenn Sie einen RLM-Stromzähler (registrierende Leistungsmessung) haben, melden Sie sich bitte unter geschaeftskunden@buergerwerke.de bei uns. Die Anmeldung eines RLM-Zählers ist online nicht möglich.

Welche Anlagen produzieren den Strom der Bürgerwerke?

Der Strom der Bürgerwerke stammt aus Sonne, Wind und Wasser und ist damit zu 100 % erneuerbar. Das Besondere: Sonne und Wind stammen aus regionalen Anlagen in Bürgerhand. Lernen Sie hier unsere Erzeugungsanlagen kennen.

Wie stellen die Bürgerwerke sicher, dass ich jederzeit zu 100 % aus Erneuerbaren Energien beliefert werde?

Neben den Solar- und Windanlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften beziehen wir Strom aus den Wasserkraftwerken Ering-Frauenstein und Jochenstein. Die Energieversorgung von Bürgerwerke-Kund:innen ist somit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, da Wasserkraft auch zur Verfügung steht, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen:

Abgaben, Umlagen und Steuern
Beschaffung und Verwaltung
Netznutzungsentgelte

Gibt es eine Menge, die ich mindestens abnehmen muss?

Nein, Sie bezahlen genau für die Menge, die Sie verbrauchen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen. Nützliche Stromspartipps finden Sie z.B. hier

Gibt es eine Verbrauchsobergrenze?

Nein. Bei Jahresverbräuchen ab 10.000 kWh können Sie von unseren günstigeren Gewerbetarifen profitieren, die Sie mit unserem Tarifrechner berechnen lassen können. Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de.

Wie lange läuft der Bürgerstrom-Vertrag?

Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell zu Bürgerstrom wechseln können, finden Sie stets im Tarifrechner.

Wo finde ich Informationen zu Preisbremsen und der Situation am Energiemarkt?

Informationen zur aktuellen Situation am Energiemarkt und die staatlichen Preisbremsen haben wir Ihnen hier zusammengestellt: https://buergerwerke.de/energiepreise

Die Bürgerwerke liefern Ökogas. Was heißt das denn genau?

Ökogas bezeichnet ein Produkt, das vollständig oder anteilig regenerativ erzeugt wurde. Das BürgerÖkogas der Bürgerwerke enthält wahlweise 5, 10 oder 100 % Biogas. Ein Teil unseres Biogases wird aus organischen Abfällen gewonnen, die bei der Verarbeitung von Zuckerrüben anfallen. Unser langjähriger Partner, die Zuckerrübenfabrik Anklam in Mecklenburg-Vorpommern, nutzt dafür Reststoffe von regionalen Zuckerrüben. Um den Bedarf unserer Kund:innen zu decken, haben wir 2023 mit der Landwärme GmbH einen weiteren zuverlässigen Partner für die Biogas-Lieferungen gefunden. Für Kunden in den 5 % oder 10 % BürgerÖkogas-Tarifen beschaffen wir die Restmengen als Erdgas über einen Stadtwerke-Verbund. Wir setzen uns dafür ein, zukünftig den Anteil erneuerbarer Gase zu erhöhen.  

Warum BürgerÖkogas und nicht einfach Ökogas?

Mit BürgerÖkogas fördern Sie beim Heizen und Kochen mit jeder verbrauchten Kilowattstunde das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende mit einem Förderbeitrag in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Unsere Energiegenossenschaften nutzen diesen Förderbeitrag, um bundesweit in ihrer jeweiligen Region neue Erneuerbare-Energien-Projekte zu entwickeln und die Energiewende in Bürgerhand voranzubringen.

Warum liefern die Bürgerwerke Ökogas?

Die Bürgerwerke verfolgen das Ziel einer bürgergetragenen, erneuerbaren Energieversorgung. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende. Erneuerbares Gas wird hierfür in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen. Auch zur saisonalen Speicherung erneuerbarer Energien werden erneuerbare Gase eine wichtige Rolle spielen.

Bisher gibt es kaum genossenschaftliche Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas. Wichtigste Grundlage für die Errichtung bürgereigener Erzeugungsanlagen ist wie beim Strom die direkte Absatzmöglichkeit an Endverbraucher. Da viele Menschen von den Bürgerwerken nicht nur Ökostrom, sondern auch Ökogas beziehen möchten, schaffen wir mit diesem Angebot die Grundlage für die zukünftige Errichtung eigener Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Gas.

Welchen Nutzen für den Klimaschutz bringt mein Bezug von Ökogas der Bürgerwerke?

Bei der Erzeugung unseres Biogases wird nur die Menge CO2 frei, die im Rahmen des Pflanzenwachstums aus der Atmosphäre gebunden wurde. Gegenüber einem herkömmlichen Erdgas-Tarif reduzieren Sie bei einem Verbrauch von 18.000 kWh Ihre CO2-Emissionen je nach Biogas-Anteil um die folgenden Werte:

5 % Biogas: Reduktion um 180 kg CO2 pro Jahr (entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 1.300 km)
10 % Biogas: Reduktion um 360 kg CO2 pro Jahr (entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 2.600 km)
100% Biogas: Reduktion um 3.600 kg CO2 pro Jahr (entspricht einer Autofahrt mit Verbrennungsmotor von rund 26.000 km)

Kurz gesagt: Je höher der Biogas-Anteil, desto höher die Klimaschutzwirkung.

Wie setzt sich der Preis für BürgerÖkogas zusammen?

Die Kosten zur Belieferung von Ökogas lassen sich in drei Kategorien aufteilen.

Beschaffung und Verwaltung
Netz- und Messentgelte
Steuern und Abgaben

Gibt es eine Menge, die ich mindestens abnehmen muss?

Nein, Sie bezahlen genau für die Menge, die Sie verbrauchen. Im Gegenteil: Wir begrüßen es sehr, wenn Sie sich um Energieeinsparungen kümmern, um auch auf diese Weise die Energiewende voranzubringen. Nützliche Tipps zum Einsparen von Heizenergie finden Sie z.B. hier

Gibt es eine Verbrauchsobergrenze für BürgerÖkogas?

Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh bieten wir aktuell keine BürgerÖkogas-Tarife an. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter kundendialog@buergerwerke.de.

Wie lange läuft der Ökogas-Vertrag?

Die Vertragslaufzeit, Preisgarantie und alle weiteren Konditionen, zu denen Sie aktuell zu Bürgerstrom wechseln können, finden Sie stets im Tarifrechner.

Wie funktioniert der Wechsel?

So wechseln Sie einfach und sicher:

Schritt 1 Mit Hilfe des Bürgerstrom-Tarifrechners und des BürgerÖkogas-Tarifrechners erfahren Sie den Tarif für Ihre Region und können direkt bequem online wechseln.
Schritt 2 Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, können wir aus rechtlichen Gründen die Kündigung für Sie nicht übernehmen. Ansonsten gilt: Die Bürgerwerke übernehmen alles Weitere für Sie. Wir kümmern uns von der Kündigung Ihres bestehenden Vertrages bis hin zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber um alle weiteren Schritte.
Schritt 3 Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung inklusive Informationen zum Lieferbeginn und zur Abschlagshöhe.

Ist die Versorgungssicherheit bei einem Wechsel zu den Bürgerwerken gewährleistet?

Ja, an der Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Sie weiterhin mit Strom oder Gas beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Sie mit Strom oder Gas versorgt sind. 

Wo finde ich die benötigten Daten wie Zählernummer und Vorjahresverbrauch?

Alle benötigten Informationen finden Sie auf der letzten Jahresendabrechnung Ihres Strom- oder Gasversorgers. 

Muss ich beim Wechsel meinen Strom- oder Gaszähler ablesen?

Nein, die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch den örtlichen Netzbetreiber. Für den Wechsel brauchen Sie lediglich die Zählernummer.

Ist der Wechsel zu den Bürgerwerken mit großem Aufwand verbunden?

Nein, der Wechsel ist ganz einfach und lediglich mit einem Aufwand von 5-10 Minuten verbunden. In unserem Ökostrom-Tarifrechner oder Ökogas-Tarifrechner geben Sie einfach Ihren (geschätzten) Jahresverbrauch und Ihre Postleitzahl ein. Anschließend können Sie Ihren Tarif auswählen und bequem online wechseln. Alternativ können Sie Ihr Vertragsformular auch ausdrucken und uns zusenden bzw. uns Ihre Daten telefonisch durchgeben. Alles Weitere erledigen wir für Sie.  

Ich bin noch an meinen bisherigen Versorger gebunden. Kann ich trotzdem jetzt schon den Auftrag für den Wechsel zu den Bürgerwerken erteilen?

Ja. Sie können schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür können Sie einfach unseren Ökostrom-Tarifrechner oder Ökogas-Tarifrechner nutzen. Wir kündigen Ihren Vertrag in Ihrem Namen und beliefern Sie zum nächstmöglichen Termin. Sie erhalten eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald es von ihrem Altversorger bestätigt wurde. 

Ist der Wechsel zu den Bürgerwerken mit Kosten verbunden?

Nein, der Wechsel ist kostenlos.

Muss ich bei meinem Altversorger kündigen?

Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, können wir aus rechtlichen Gründen die Kündigung für Sie nicht übernehmen. Ansonsten gilt: Wenn Sie zu den Bürgerwerken wechseln, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Dazu gehört auch die Kündigung bei Ihrem Altversorger. 

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Gibt es dabei etwas Besonderes zu beachten?

In der Regel können Sie als Mieter Ihren Stromversorger frei wählen. Wenn Sie einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung haben, können Sie auch den Gasversorger frei wählen. Für den Fall, dass die Strom- oder Gaskosten in Ihrer Miete enthalten sind, können Sie Ihren Vermieter auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Solaranlage habe?

Als Betreiber einer Solaranlage können Sie auch ohne Probleme von den Bürgerwerken mit Ökostrom versorgt werden. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage im Eigenverbrauch mit einem Zweirichtungszähler betreiben. Die Ökostrom-Tarife unterscheiden sich hierbei nicht.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung habe?

Wenn Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung haben, können Sie besondere Wärmestromtarife nutzen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Sollten Sie sich bezüglich der erforderlichen Angaben unsicher sein, können Sie uns auch gerne eine alte Stromabrechnung Ihres bisherigen Lieferanten zusenden (kundendialog@buergerwerke.de).  

Ich habe mehrere Strom und/oder Gaszähler - was ist bei einem Wechsel zu beachten?

Bitte schließen Sie für jeden Zähler über unseren Tarifrechner für Bürgerstrom und/oder BürgerÖkogas einen extra Vertrag ab. Auf diese Weise wird eine zügige und unkomplizierte Abwicklung sicher gestellt. 

Muss ich eine Vorauszahlung leisten?

Nein, bei den Bürgerwerken zahlen Sie monatliche Abschläge entsprechend Ihres angegebenen Verbrauchs. Vorauszahlungen, lange Laufzeiten, Tricks mit Boni und Prämien gibt es bei uns nicht.

Wer kümmert sich um meinen Strom- oder Gaszähler? Wer liest den Strom- oder Gaszähler ab?

Um Ihren Strom- oder Gaszähler kümmert sich weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber vor Ort. Das ist meistens Ihr örtlicher Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt in der Regel sowohl die Wartung als auch das Ablesen des Zählers. In machen Fällen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, den Zählerstand selbst abzulesen und an den Altversorger oder den Netzbetreiber zu übermitteln. 

Wann erhalte ich von wem meine Strom- oder Gasrechnung?

Nach erfolgreichem Wechsel wird auf Basis des bisherigen Verbrauchs ein monatlicher Abschlag vereinbart. Einmal jährlich findet eine Zählerablesung durch den Messstellenbetreiber statt. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie die Jahresendabrechnung, bei der die Abschläge verrechnet und mögliche Rückzahlungen oder Nachzahlungen ausgeglichen werden. 

Wen kann ich bei technischen Störungen kontaktieren?

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber vor Ort. Hier finden Sie eine Übersicht der Stromnetzbetreiber. Ansonsten können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden. 

Ich ziehe um und möchte gerne weiterhin Ökostrom oder Ökogas der Bürgerwerke beziehen. Was kann ich dafür tun?

Gute Nachrichten: Ihr Vertrag kann mit Ihnen umziehen! Melden Sie uns Ihren Umzug einfach online über den Kundenbereich. Sie erhalten dann alle nötigen Informationen, damit der Stromvertrag und/oder Gasvertrag Ihnen zu Ihrem neuen Wohnsitz folgen kann.

Wie lautet die Bankverbindung der Bürgerwerke für Ökostrom- und Ökogas-Kunden?

Die Bürgerwerke führen ihr Konto bei der genossenschaftlich organisierten GLS Gemeinschaftsbank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1974 nach sozial-ökologischen Grundsätzen arbeitet.

IBAN: DE83 4306 0967 6035 2075 01
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG 

Kann ich einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Falls Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, diesen aber widerrufen möchten, können Sie dies innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss erledigen. Dazu können Sie das entsprechende Online-Formular ausfüllen oder sich das Widerrufsformular ausdrucken und uns per Post oder Scan zusenden. 

Egal, ob Umzug oder Anbieterwechsel: Sich mit Bürgerstrom versorgen ist einfach!
Hier können Sie wechseln / sich anmelden. Erst den geschätzten Verbrauch und Ihre Postleitzahl eintragen, dann in ca. 5 Minuten Ihre Daten angeben und online oder per Post übermitteln. Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie – z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter.

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Mehrere Orte passen auf Ihre Eingabe, oder der Ort hat mehrere Postleitzahlen. Bitte geben Sie ggf. mehr Zeichen ein und wählen Sie den Ort mit Ihrer Postleitzahl aus der Liste.

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