Haben Sie Fragen zu Energy Sharing?

Durch die Eintragung in den Energy-Sharing-Verteiler können Sie sich unverbindlich als Interessierte vormerken lassen. Sie erhalten dann alle weiteren Informationen zu dem Energy-Sharing-Angebot der Bürgerwerke. Sobald die Energiegemeinschaften starten und Sie als Pilotkund:in mitmachen können, senden wir Ihnen die genauen Konditionen zu und Sie können Ihren persönlichen Tarif berechnen. Wenn Ihnen gefällt, was Sie sehen, können Sie den Vertrag abschließen.

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung. Wenn der Termin feststeht, ab dem wir Sie beliefern können, schicken wir Ihnen eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Plattform und Sie haben die Möglichkeit, mit uns das Angebot zu testen und zu verbessern.

Übrigens können Sie auch als Bestandskund:in der Bürgerwerke zu BürgerÖkostrom share wechseln. Da wir uns in der Pilotphase befinden, müssen Sie dazu Ihre Daten noch einmal vollständig angeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Unser Energy-Sharing-Angebot ist ganz neu und als einer der ersten Anbieter in Deutschland liegt der Fokus der Bürgerwerke im Jahr 2026 darauf, dass auch Menschen ohne eigene PV-Anlage von Erneuerbaren Energien profitieren können.

Sie können sich sicher vorstellen, dass bei einer Neuentwicklung nicht direkt alles rund läuft. Da kann eine Abrechnung mal später kommen, oder nicht alle Informationen sind so verständlich, wie wir uns das wünschen. Durch die Rückmeldung der Pilotkund:innen können wir unser Angebot weiter verbessern. Sie weisen uns auf Fehler hin und stellen Fragen, an die wir sonst vielleicht gar nicht gedacht haben.

Ausgewählte Pilotkund:innen laden wir außerdem ein, zusammen mit Vertreter:innen der Bürger-Energiegenossenschaften und der Bürgerwerke zu diskutieren und gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Welche Wünsche haben Sie als Stromverbraucher:in oder vielleicht auch als Anlagenbesitzer:in? Und wie können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unser Angebot für Sie in Zukunft noch besser funktioniert? Diese Fragen möchten wir gemeinsam beantworten.

Übrigens: Dass Sie durchgehend mit Strom versorgt werden, ist natürlich auch in der Pilotphase immer sichergestellt.

Die Bürgerwerke bieten Verbraucher:innen mit und ohne Smart Meter ein Energy-Sharing-Produkt an: BürgerÖkostrom share. Der geteilte Strom kommt aus Anlagen von Bürger-Energiegenossenschaften. Interessierte Verbraucher:innen können Gemeinschaftsstrom aus den genossenschaftlichen Anlagen beziehen und so von preisstabilen Erneuerbaren Energien profitieren – auch ohne Smart Meter im Keller oder PV-Anlage auf dem eigenen Dach.

Reguläre Ökostrom-Tarife unterliegen marktabhängigen Schwankungen. Das bedeutet, dass der Strom teurer werden kann, wenn es beispielsweise geopolitische Konflikte gibt. Der Gemeinschaftsstrom aus unseren Bürgerenergie-Anlagen ist davon unabhängig: Die Bürgerwerke und die beteiligten Energiegenossenschaften legen gemeinsam einen Preis fest, der für mindestens ein Jahr stabil bleibt – egal, was in der Welt passiert. Der Gemeinschaftsstrom ist dabei günstiger als der Reststrom. So sparen Kund:innen unseres Energy Sharings nach und nach einen Bonus an, den die Bürgerwerke einmal jährlich an die Kund:innen ausschütten.

Wenn Sie einen Smart Meter haben, der Ihren Verbrauch abrechnet, und die Anlage auf Ihrem Dach eine ähnliche Ausrichtung hat wie die Anlage der Energiegemeinschaft, haben Sie voraussichtlich keinen Vorteil von einem Energy-Sharing-Tarif.

In der Zeit, in der die Anlage der Energiegemeinschaft Strom produziert und somit der günstige Gemeinschaftsstrom greift, produzieren Sie in der Regel selbst ausreichend Strom vom eigenen Dach. Dieser Strom wird dann vorrangig genutzt und Sie entnehmen keinen Strom aus dem Netz. Reststrom beziehen Sie in der Regel vor allem dann, wenn weder Ihre Anlage noch die Erzeugungsanlage der Energiegemeinschaft Strom produziert, der sich an dem aktuell abschließbaren BürgerÖkostrom-Tarif in Ihrem PLZ-Gebiet orientiert.

Falls Sie eine PV-Anlage besitzen, aber noch keinen Smart Meter, kann es sich für Sie finanziell lohnen, BürgerÖkostrom share zu beziehen. Ohne Smart Meter kann nicht nachvollzogen werden, in welcher Viertelstunde Sie wie viel Strom aus dem Netz entnommen haben. Stattdessen wird ein Standardlastprofil für Sie angesetzt. Standardlastprofile berücksichtigen häufig nicht, dass Sie eine eigene PV-Anlage haben und weisen Ihnen in den Zeiten, in denen Ihre Anlage Strom produziert, dennoch Gemeinschaftsstrom zu. Dafür haben Sie gegenüber Smart-Meter-Nutzer:innen nicht die Möglichkeit, Ihren Stromverbrauch und damit Ihren Anteil am Gemeinschaftsstrom zu steuern. Auch mit einem Smart Meter für die eigene Solaranlage kann sich der Abschluss eines Energy-Sharing-Tarifs, dessen Gemeinschaftsstrom beispielsweise aus einer Windkraftanlage stammt, lohnen. Windräder produzieren besonders im Herbst und Winter Strom sowie auch oft nachts, wenn Ihre PV-Anlage wenig oder gar keinen Strom produziert. Hier werden Sie also voraussichtlich genau zu den Zeiten Strom aus dem Netz beziehen, in denen günstigerer Gemeinschaftsstrom im Angebot ist.

Leider nein. Für Heizstrom-Zähler sind keine Energy-Sharing-Tarife verfügbar. Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen separaten Zähler abrechnen, schließen Sie bitte einen Heizstrom-Tarif ab.

Energy Sharing beschreibt ein energiepolitisches und technisches Konzept, bei dem Strom – insbesondere aus Erneuerbare-Energien-Anlagen – gemeinschaftlich erzeugt, genutzt und verteilt wird. Teilnehmende nutzen dafür das öffentliche Stromnetz, um erzeugte Energie zeitgleich zu nutzen, zu speichern oder innerhalb der Gemeinschaft zu verteilen. Ziel ist es, lokale Teilhabe, Eigenverbrauch und den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende zu dezentralisieren.

Oft wird das Konzept auch mit verwandten Modellen wie gemeinschaftlichem Eigenverbrauch, Energie-Communities oder Peer-to-Peer-Tausch in Verbindung gebracht.

In Deutschland ist Energy Sharing seit dem 1. Juni 2026 erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt durch eine Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – konkret durch den neuen § 42c EnWG.

Dieser erlaubt Anlagenbetreiber:innen, ihren Strom über das öffentliche Verteilnetz mit sogenannten Letztverbraucher:innen zu teilen. Was genau das Gesetz regelt, fasst das Bündnis Bürgerenergie übersichtlich in diesem Factsheet zusammen.

Da die gesetzlichen Regelungen in der praktischen Umsetzung noch viele Schwierigkeiten umfassen, entwickeln die Bürgerwerke ein Energy-Sharing-Angebot abseits von § 42c EnWG, bei dem auch Haushalte ohne Smart Meter den gemeinschaftlichen Strom nutzen können.

Ökostrom geht viel zu oft einfach verloren, weil er nicht abgerufen werden kann. Energy Sharing verhindert das, indem der selbst erzeugte Strom in der Gemeinschaft geteilt wird. Strom konnte bisher nur in direkter Nachbarschaft, beispielsweise innerhalb desselben Gebäudes, geteilt werden. Dank Energy Sharing darf zum Teilen nun auch das öffentliche Stromnetz genutzt werden.

Wenn lokal erzeugter Ökostrom direkt vor Ort verbraucht wird, entlastet das außerdem die Stromnetze, stärkt die Energiewende in der Region und sorgt für mehr regionale Wertschöpfung.

Zur Einführung des Energy-Sharing-Angebots konzentrieren sich die Bürgerwerke auf Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ihrer Mitgliedsgenossenschaften. Zukünftig ist geplant, dass auch Gewerbeanlagen und private Anlagen ihren selbst erzeugten Strom teilen können.

Wir können noch keine belastbare Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt ein Einbinden kleinerer Anlagen möglich sein wird. Sobald wir auch Anlagen von Gewerbebetrieben und Privatpersonen aufnehmen, informieren wir über den Energy-Sharing-Verteiler.

Bei den Bürgerwerken geben wir die tatsächlich für die Belieferung unserer Kund:innen anfallenden Kosten weiter. Da Netzentgelte regional durch die örtlichen Netzbetreiber festgelegt werden und in jedem Netzgebiet unterschiedlich sind, unterscheidet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde Reststrom von Region zu Region.

Der Preis für den Gemeinschaftsstrom innerhalb einer Energiegemeinschaft hängt davon ab, zu welchem Preis die Energiegenossenschaft den Strom aus ihrer Erzeugungsanlage an die Verbraucher:innen weitergibt. Diese Entscheidung liegt bei der jeweiligen Genossenschaft und wird beispielsweise dadurch beeinflusst, wie alt die Anlage ist oder welche bisherige Vergütung die Genossenschaft erhalten hat.

Die Preise unterscheiden sich außerdem nach Art der Erzeugungsanlage (Wind, PV, Wasser). Daraus ergeben sich zudem unterschiedliche Verfügbarkeiten von Gemeinschaftsstrom durch Standort bzw. Ausrichtung von Anlagen, Saisonalität (insbesondere bei PV-Anlagen) sowie Wetterbedingungen.

Die Ersparnis durch Energy Sharing ist zum einen abhängig von der Menge Gemeinschaftsstrom, die die Anlage Ihrer Energiegemeinschaft produziert, und zum anderen abhängig von Ihrem Verbrauch.

Damit Sie besser planen können und nicht jeden Monat ein anderer Abschlag abgebucht wird, arbeiten wir mit festen monatlichen Zahlungen: Der monatliche Abschlag, den Sie als Verbraucher:in von BürgerÖkostrom share zahlen, richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch und dem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Reststrom.

Jeden Monat entsteht je nach Anteil des günstigeren Gemeinschaftsstroms aus der Energy-Sharing-Anlage für Sie eine Ersparnis. Der Preis für den Gemeinschaftsstrom ergibt sich aus dem Erzeugerpreis – das ist der Energiepreis der Anlage, den die Energiegenossenschaft als Betreiberin der Anlage selbstständig in Absprache mit den Bürgerwerken festgelegt hat, – der Förderung der Genossenschaften, den Servicekosten sowie den regulären Umlagen, Steuern und Entgelten.

Bei Zeitgleichheit – also in der Zeit, wenn die Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft Strom produzieren – zahlen Verbraucher:innen den Gemeinschaftstarif. Bei Verbraucher:innen mit Smart Meter ist transparent ersichtlich, wie viel Strom Sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Wenn Sie Ihren Verbrauch in Zeiten verlagern, in denen die Erzeugungsanlage Ihrer Energiegemeinschaft ausreichend Strom erzeugt, wird Ihnen für diese konkrete Verbrauchsmenge der günstigere Gemeinschaftsstrom berechnet.

Wenn Sie ohne Smart Meter beim Energy Sharing mitmachen, ist nicht ersichtlich, welche Menge Strom Sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Um Ihren gesamten Stromverbrauch – der bei einem regulären Zähler in der Regel einmal jährlich durch Ihren Netzbetreiber festgestellt wird – den einzelnen Viertelstunden zuzuweisen, nutzen wir ein Standardlastprofil. Dieses Profil wird mithilfe des erwarteten Jahresverbrauchs angelegt.

Einmal im Jahr überweisen die Bürgerwerke Ihnen die gesparten Stromkosten zurück auf Ihr Konto.

Beim Energy Sharing wird für jede Viertelstunde geschaut, ob die Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft ausreichend Strom erzeugen oder ob zusätzlicher Reststrom für die Versorgung der Verbraucher:innen benötigt wird.

Wenn die Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft in einer bestimmten Viertelstunde gleich viel oder mehr Strom produzieren als die Nutzer:innen zusammen verbrauchen, wird allen Verbraucher:innen für ihren gesamten Verbrauch innerhalb dieser Zeiteinheit der günstigere Gemeinschaftsstromtarif zugeordnet.

Bei Verbraucher:innen mit Smart Meter ist transparent ersichtlich, wie viel Strom sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Wenn sie ihren Verbrauch in Zeiten verlagern, in denen die Erzeugungsanlagen ihrer Energiegemeinschaft ausreichend Strom erzeugen, wird ihnen für diese konkrete Verbrauchsmenge der günstigere Gemeinschaftsstrom berechnet.

Wenn Sie ohne Smart Meter beim Energy Sharing mitmachen, ist nicht ersichtlich, welche Menge Strom Sie in einer bestimmten Viertelstunde verbrauchen. Um Ihren gesamten Stromverbrauch – der bei einem regulären Zähler in der Regel einmal jährlich durch Ihren Netzbetreiber festgestellt wird – den einzelnen Viertelstunden zuzuweisen, nutzen wir ein Standardlastprofil. Es handelt sich dabei um das Standardlastprofil H0 des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und dieses wird mithilfe des erwarteten Jahresverbrauchs angelegt.

Mithilfe dieser Zuweisungen wissen wir, welchen Anteil des gesamten Verbrauchs innerhalb der Energiegemeinschaft ein einzelner Verbraucher in einer bestimmten Viertelstunde hat: Bei den teilnehmenden Smart Metern liegen die Verbrauchsdaten vor; bei den Verbraucher:innen ohne Smart Meter berechnen wir das basierend auf den hinterlegten Verbrauchsprofilen.

Ein Beispiel: Sie verbrauchen in einer bestimmten Viertelstunde 3 % des gesamten Verbrauchs innerhalb Ihrer Energiegemeinschaft. Ihnen stehen in dieser Viertelstunde 3 % der produzierten Menge Strom zu: Wenn die Erzeugungsanlage nicht ausreichend Strom zur Versorgung aller Verbraucher:innen produziert, dann wird die erzeugte Menge entsprechend zwischen den Nutzer:innen aufgeteilt. Sie erhalten 3 % der erzeugten Menge und somit für diese Menge Strom den Gemeinschaftstarif berechnet. Um Ihren Strombedarf in dem Zeitraum zu decken, wird für die darüberhinausgehende Menge Strom der Reststromtarif berechnet.

Der Bonus für den günstigeren Gemeinschaftsstrom wird kontinuierlich angespart und wir zahlen Ihnen diesen einmal im Jahr aus.

Wenn Sie Ihren Tarif berechnet und Ihren Vertrag für BürgerÖkostrom share abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihr Lieferbeginn feststeht, senden wir Ihnen in einer weiteren E-Mail die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Bereich auf der Energy-Sharing-Plattform zu.

Übrigens können Sie auch als Bestandskund:in der Bürgerwerke zu BürgerÖkostrom share wechseln. Da wir uns in der Pilotphase befinden, müssen Sie dazu Ihre Daten noch einmal vollständig angeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ja, als Bürgerwerke-Kund:in ist Ihnen ein Wechsel in das Energy-Sharing-Angebot jederzeit möglich. Geben Sie dazu beim Vertragsabschluss bitte noch einmal Ihre Daten ein. Wählen Sie dazu im entsprechenden Dialog „Anbieterwechsel“, auch wenn Sie schon bei uns Kund:in sind. Geben Sie danach als Vorversorger „Bürgerwerke eG“ ein. Anschließend kümmert sich unser Kundendialog-Team um Ihren Tarifwechsel.

Über Energy Sharing können alle Anschlüsse mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 10.000 Kilowattstunden Strom beziehen.

Sie müssen kein Mitglied einer Energiegenossenschaft sein. Gleichzeitig freuen sich die Bürgerwerke-Genossenschaften immer über neue Mitglieder. Wenn Sie die Energiewende bei Ihnen vor Ort noch aktiver voranbringen möchten, können Sie in einer – oder mehreren – Bürger-Energiegenossenschaften Mitglied werden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Bürgerwerke-Genossenschaften. Ein unkomplizierter, digitaler Beitritt ist bei vielen der Genossenschaften bereits möglich.

Um beim Energy Sharing der Bürgerwerke mitzumachen und BürgerÖkostrom share zu beziehen ist außerdem kein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, erforderlich. Denn wir möchten nicht auf den in Deutschland deutlich verzögerten Rollout von Smart Metern warten: BürgerÖkostrom share können auch Haushalte beziehen, die noch einen regulären SLP-Zähler haben. Auch zusätzliche Hardware-Lösungen wie einen optischen Lesekopf brauchen Sie nicht.

Das Vorhandensein eines Smart Meters bietet jedoch auch bei unserem Energy Sharing Vorteile, da nur mit einem Smart Meter der eigene Verbrauch gezielt in Zeiten gelegt werden kann, zu denen der günstigere Gemeinschaftstarif gilt.

Für Heizstrom-Zähler sind keine Energy-Sharing-Tarife verfügbar.